Mit Sicherheit kennen viele diese Situation: Die Krankschreibung liegt vor, doch plötzlich fühlt man sich wieder topfit – gesund genug und in der Lage, um zur Arbeit zurückzukehren. Nun stellt sich die Frage: Darf man tatsächlich arbeiten gehen, obwohl eine Krankschreibung vorliegt?
In diesem Artikel erhältst du wertvolle Informationen rund um das Thema Arbeiten trotz Krankschreibung. Bist du bereit, loszulegen?
Was passiert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeiten gehe?
Wenn du trotz Krankschreibung arbeiten gehst, riskierst du deine Gesundheit, da sich dein Heilungsprozess verzögert. Du verlierst außerdem möglicherweise den Versicherungsschutz bei Unfällen.
Der Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung
Zu Beginn müssen zwei Begrifflichkeiten geklärt werden: Krankmeldung und Krankschreibung.
Der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung besteht hauptsächlich in der Art und Weise, wie der Arbeitgeber über eine Krankheit des Arbeitnehmers informiert wird und welche Dokumente dazu erforderlich sind.
1. Krankmeldung
Die Krankmeldung ist die Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, dass er aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist und deshalb nicht zur Arbeit kommen kann. Sie erfolgt in der Regel sofort, also am ersten Tag der Krankheit oder spätestens zu Beginn der regulären Arbeitszeit.
Die Krankmeldung kann oft telefonisch, per E-Mail oder über andere vom Arbeitgeber festgelegte Kommunikationswege erfolgen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Krankheit zu informieren.
Lesetipp
Du willst tiefer ins Thema einsteigen? Dann schau dir diesen Artikel an:
Krankmeldung per Mail: Ist sie zulässig? Alles, was Arbeitnehmer 2026 wissen müssen
2. Krankschreibung
Die Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder – fälschlicherweise – Krankenschein genannt, ist ein ärztliches Attest, das die Krankheit des Arbeitnehmers bestätigt und bescheinigt, dass er für eine bestimmte Zeit arbeitsunfähig ist. Diese Bescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und enthält Angaben zur Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit.
Was darf ich während einer Krankschreibung tun?
Während einer Krankschreibung gilt keine „Bettpflicht“ – entscheidend ist, dass du alles unterlässt, was deiner Genesung schadet und nichts tust, was deiner Erkrankung widerspricht.
Erlaubt ist alles, was die Heilung unterstützt oder neutral ist (z. B. spazieren gehen, einkaufen, Sport bei Rückenproblemen, wenn ärztlich sinnvoll, Freunde treffen).
Nicht erlaubt ist alles, was die Genesung verzögert oder deinem Krankheitsbild widerspricht (z. B. Party und Alkohol bei Grippe, schweres Heben mit Bandscheibenvorfall, Skifahren mit einem gebrochenen Bein).
Reisen: möglich, wenn sie der Genesung nicht schadet – im Zweifel Arzt fragen und Krankenkasse informieren.
Regel: Du musst dich so verhalten, dass du schnellstmöglich wieder arbeitsfähig wirst.
Laut deutschem Arbeitsrecht (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz) ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ab dem vierten Krankheitstag eine Krankschreibung vorzulegen. Allerdings kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass die Krankschreibung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eingereicht wird. Wichtig: Es zählen hier Kalendertage, nicht nur Arbeitstage!
Seit Herbst 2021 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu). Dieses Video erklärt dir mehr dazu:
Die rechtliche Situation bei der Arbeit trotz Krankschreibung
Viele Menschen denken, eine Krankschreibung sei automatisch ein Arbeitsverbot. Doch tatsächlich verbietet das Entgeltfortzahlungsgesetz das Arbeiten nicht ausdrücklich, solange man krankgeschrieben ist. Entsprechend sind Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, sich über die gesamte Dauer der Krankschreibung von der Arbeit fernzuhalten.
Wenn man sich also schneller erholt als vorhergesagt, darf man grundsätzlich wieder zur Arbeit gehen. Allerdings besteht während der Krankschreibung keine Arbeitspflicht.
Die Entscheidung über ein vorzeitiges Ende der Arbeitsunfähigkeit obliegt dem Arbeitnehmer. Du bist nicht dazu verpflichtet, die gesamte Dauer deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzuwarten – du kannst individuell entscheiden, wann du dich bereit fühlst, wieder zu arbeiten. Selbstverständlich gilt dies nur, wenn keine speziellen Beschäftigungsverbote – wie etwa bei bestimmten Infektionskrankheiten, Schwangerschaft oder im Rahmen des Mutterschutzes – bestehen.
Arbeitgeber: Pflichten und Fürsorgepflicht
Dein Arbeitgeber ist gesetzlich nicht dazu berechtigt, dich während einer Krankschreibung zum Arbeiten zu zwingen. Dies liegt an der sogenannten Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, die im deutschen Arbeitsrecht verankert ist. Sie umfasst das Wohl und die Gesundheit der Mitarbeiter. Wenn ein Arbeitgeber trotz Krankschreibung zur Arbeit auffordert, würde er diese Pflicht verletzen.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Das steckt dahinter
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine wesentliche Verpflichtung im Arbeitsrecht und beschreibt die Verantwortung des Arbeitgebers, das Wohlergehen seiner Mitarbeiter zu schützen und zu fördern. Das Ziel der Fürsorgepflicht ist, ein sicheres, gesundes und respektvolles Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Diese Verpflichtung ist im deutschen Arbeitsrecht verankert und umfasst unter anderem:
1. Schutz von Leben und Gesundheit
Der Arbeitgeber muss Maßnahmen treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu gehören:
Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz, z. B. Schutzkleidung, ergonomische Arbeitsplätze und Sicherheitsanweisungen.
Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze, die z. B. Unfallverhütungsvorschriften und Gesundheitsrichtlinien umfassen.
Gesundheitsschutz, etwa durch regelmäßige Pausen, angemessene Arbeitszeiten und Schutz vor übermäßiger Arbeitsbelastung.
2. Schutz der Persönlichkeitsrechte
Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer respektieren und wahren. Dazu gehört der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Mitarbeiter. Auch ein respektvoller Umgangston und der Schutz vor Diskriminierung, Mobbing oder Belästigung fallen unter diese Pflicht.
3. Schutz vor Überlastung und Burnout
Arbeitgeber sind verpflichtet, auf die Arbeitsbelastung ihrer Mitarbeiter zu achten. Dazu gehören Maßnahmen zur:
Vermeidung von Überstunden oder zumindest deren angemessene Vergütung.
Organisation der Arbeit so, dass sie nicht dauerhaft überfordert, etwa durch klare Aufgabenverteilungen und realistische Zielvorgaben.
4. Unterstützung und Weiterbildung
Auch die Förderung und Unterstützung der Mitarbeiter kann zur Fürsorgepflicht gehören. Dazu zählen:
Schulungen und Weiterbildungen, die den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Aufgaben sicher und effektiv auszuführen.
Beratung und Hilfsangebote bei privaten oder beruflichen Problemen, etwa in Form von Coaching oder Employee Assistance Programs (EAP).
5. Berücksichtigung besonderer Umstände
Wenn Mitarbeiter besondere Umstände haben, die sie betreffen, wie z. B. eine Schwangerschaft oder eine Krankheit, muss der Arbeitgeber ebenfalls Rücksicht nehmen. Es gibt spezielle Regelungen, z. B. zum Mutterschutz und zur Integration von Menschen mit Behinderung.
Konsequenzen bei Verletzung der Fürsorgepflicht
Verstöße gegen die Fürsorgepflicht können rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben. Dazu gehören:
Schadensersatzforderungen durch den Arbeitnehmer, wenn ihm durch mangelnde Fürsorge ein Schaden entstanden ist.
Strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz.
Sanktionen durch Aufsichtsbehörden, die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich sind.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist also eine zentrale Verpflichtung, die das Wohl und die Sicherheit der Mitarbeiter sicherstellen soll. Ein gutes Arbeitsumfeld führt nicht nur zu zufriedenen Mitarbeitern, sondern auch zu einer besseren Produktivität und einem positiven Unternehmensklima.
Falls notwendig, können Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber oder Kollegen in Kontakt treten, um den Informationsaustausch und Übergänge zu unterstützen – allerdings stets unter Berücksichtigung der eigenen Erholung und persönlicher Grenzen.
Wenn dein Arbeitgeber dennoch versucht, Druck auf dich auszuüben oder dich zur Arbeit zu zwingen, gibt es folgende Handlungsoptionen:
- Den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft einschalten
- Rechtlichen Rat einholen oder einen Anwalt konsultieren
- Das Verhalten des Arbeitgebers dokumentieren und mit Zeugenaussagen belegen
Arbeitsverhalten während der Krankschreibung
Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber über ihren Krankheitsfall in Kenntnis zu setzen. In der Regel müssen sie dabei keine Angaben zur Diagnose oder Art der Erkrankung machen. Solche Informationen sind lediglich auf der Bescheinigung für die Krankenkasse vermerkt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird und die Dauer der Krankschreibung nachvollziehen kann, um entsprechende Planungen vorzunehmen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Vorzeitig beenden oder abwarten?
Manche Arbeitnehmer fühlen sich aus Pflichtbewusstsein veranlasst, trotz Krankschreibung wieder zu arbeiten. Dies ist jedoch nicht immer die klügste Entscheidung. Der eigene Heilungsprozess kann dadurch verlängert oder sogar unterbrochen werden. Arbeitnehmer sollten sich stets vollständig erholen, um wieder leistungsfähig und einsatzbereit zu sein. Dies gilt insbesondere, wenn es das Risiko gibt, Kollegen anzustecken.
Sollte ein Arbeitgeber ernsthafte Zweifel an der Genesung eines Mitarbeiters hegen, ist er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sogar verpflichtet, die Arbeitsaufnahme vorerst zu verweigern und den Mitarbeiter nach Hause zu schicken.
Arbeitsweg: Darum kann er tückisch sein
Ein weiterer bedeutsamer Aspekt im Rahmen der Krankschreibung ist das Verhalten auf dem Arbeitsweg: Sollte ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeiten und auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall (Wegeunfall) erleiden, können Probleme beim Versicherungsschutz entstehen.
Gilt die Unfallversicherung, wenn ich krankgeschrieben bin?
Während einer Krankschreibung besteht in der Regel kein Unfallversicherungsschutz für Tätigkeiten, die mit der Arbeit oder dem Arbeitsweg in Zusammenhang stehen, da du offiziell als arbeitsunfähig giltst und diese Wege und Tätigkeiten daher nicht versichert sind.
Kein Schutz für Arbeits- und Wegeunfälle: Da du arbeitsunfähig bist, greift der Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle normalerweise nicht. Solltest du während einer Krankschreibung trotzdem zur Arbeit gehen und dabei einen Unfall haben, kann die gesetzliche Unfallversicherung die Leistung verweigern.
Privatunfälle weiterhin versichert: Wenn du im Alltag – etwa zu Hause oder in der Freizeit – einen Unfall hast, greift deine private Unfallversicherung oder Krankenversicherung, sofern du eine solche Versicherung abgeschlossen hast.
Ausnahmefälle: In besonderen Fällen (z. B. bei einer teils arbeitsfähigen Krankschreibung oder Wiedereingliederung) kann es spezielle Regelungen geben, die eine Absicherung ermöglichen, jedoch sollte dies mit dem Arbeitgeber und der Versicherung geklärt werden.
Kurzum: Die gesetzliche Unfallversicherung greift während einer Krankschreibung nur für private Tätigkeiten und nicht für arbeitsbezogene Wege oder Tätigkeiten.
Gesundschreibung bei verbessertem Krankheitszustand: Wann ist sie nötig?
Dein Gesundheitszustand hat sich deutlich verbessert, nun möchtest du wieder arbeiten gehen. Brauchst du dafür eine Bestätigung?
Kurz: nein. In Deutschland gibt es keine „Gesundschreibung“ im rechtlichen oder formalen Sinne. Das bedeutet:
- Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gilt grundsätzlich nur so lange, wie sie vom Arzt ausgestellt ist.
- Wenn du dich vor Ablauf der AU wieder gesund und arbeitsfähig fühlst, kannst du einfach wieder arbeiten gehen, ohne dass du eine Bescheinigung brauchst, die dich „gesund schreibt“.
- Arbeitgeber dürfen eine „Gesundschreibung“ nicht verlangen.
Aber:
- Wenn du trotzdem unsicher bist oder deine Tätigkeit mit Risiken verbunden ist (z. B. körperlich schwere Arbeit, Maschinen, Verantwortung für andere), kann es sinnvoll sein, den Arzt nochmal zu konsultieren.
- Manche Arbeitgeber oder Krankenkassen sind mit der Regelung nicht vertraut – dann hilft oft ein Hinweis darauf, dass eine „Gesundschreibung“ nicht vorgesehen ist (§ 5 EFZG, Entgeltfortzahlungsgesetz).
- Falls du in einem sensiblen Bereich arbeitest (z. B. im Gesundheitswesen, Kita), können betriebliche Regelungen bestehen, die eine ärztliche Bestätigung verlangen.
Tücken und Risiken beim Arbeiten trotz Krankschreibung
Die Wiederaufnahme der Arbeit während einer Krankheit kann den Heilungsprozess und die Genesung negativ beeinflussen. Arbeitnehmer, die aus Präsentismus und Pflichtgefühl handeln, setzen ihre Gesundheit aufs Spiel.
- Arbeitnehmer, die noch nicht vollständig genesen sind und somit nicht in Topform sind, riskieren das Verschlimmern der eigenen Krankheit oder einen längeren Krankheitsverlauf.
- Die Ansteckungsgefahr für Kollegen ist hoch, wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer mit einer Infektionskrankheit vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehrt und dadurch das Risiko besteht, andere anzustecken.
- Unzureichende Erholung während einer Krankheit kann langfristig zu weiteren gesundheitlichen Problemen führen, die eine längere Arbeitsunfähigkeit oder sogar bleibende Schäden zur Folge haben können. Also: Auskurieren statt durchpowern!
Fazit: Gesundheit geht vor!
Wir fassen noch einmal die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Artikel zusammen:
- Wenn du dich vor Ablauf der AU wieder gesund und arbeitsfähig fühlst, kannst du einfach wieder arbeiten gehen.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen, und dürfen diese keinesfalls zwingen, trotz Krankschreibung zu arbeiten.
- Eine ausreichende Erholungsphase während der Krankheit ist unerlässlich, um langfristige gesundheitliche Probleme zu verhindern und so bald wie möglich wieder vollständig einsatzfähig zu sein.
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.
FAQ
Häufig gestellte Fragen und entsprechende Antworten sind im Weiteren aufgelistet.
Was ist verboten, wenn man krankgeschrieben ist?
Verboten bei Krankschreibung sind Tätigkeiten, die Genesung gefährden oder verzögern, beispielsweise anstrengende Hobbys. Während der Krankschreibung für den Hauptjob ist es außerdem verboten, für einen anderen Arbeitgeber oder freiberuflich zu arbeiten. Dies könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man trotz Krankschreibung arbeitet?
Nein, der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass du trotz Krankschreibung arbeitest. Bei einer Krankschreibung hat der Arbeitnehmer das Recht auf Genesungszeit ohne Arbeitsbelastung. Vertraue auf deinen Arzt und konzentriere dich auf die Heilung.
- Gesetze im Internet: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) § 2 Versicherung kraft Gesetzes
- Gesetze im Internet: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
- TK: Dürfen Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten?