Brückenteilzeit: Alles zur befristeten Teilzeitarbeit

Von Thomas Sesli
Aktualisiert am 09.01.2025 | Lesezeit ca. Min.

Brückenteilzeit: Dieses Arbeitszeitmodell ermöglicht Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für mindestens ein Jahr zu reduzieren und nach maximal fünf Jahren wieder in Vollzeit einzusteigen. Doch wie funktioniert Brückenteilzeit genau – und welche Rechte sowie Pflichten sind damit verbunden?

In diesem Beitrag haben wir alle relevanten Informationen zum Thema für dich zusammengestellt, um dir einen Überblick zu verschaffen und dir die Navigation zu erleichtern.

Freue dich auf hilfreiche Tipps, Einblicke und Best Practices, die deine Fragen zur befristeten Teilzeitarbeit klären:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen der Brückenteilzeit
  • Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitsbedingungen
  • Beratung und Unterstützung bei der Implementierung von Brückenteilzeit im Arbeitsumfeld

Auf geht's!

Gesetzlicher Anspruch auf Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit, verankert im § 9a TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz), ermöglicht es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren. Dieser Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung betrifft sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte und gilt unabhängig von den Gründen – ob es sich um Kindererziehung, Weiterbildung oder andere persönliche Anliegen handelt. Zu beachten ist, dass dieser gesetzliche Anspruch lediglich auf Teilzeitvereinbarungen angewendet wird, die seit dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden.

Das Recht auf Brückenteilzeit wurde im Jahr 2019 durch die Einführung des § 9a TzBfG gesetzlich festgeschrieben. Dank dieses Gesetzes können Arbeitnehmer befristete Arbeitszeitverringerungen in Anspruch nehmen und nach deren Ablauf wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren – das sogenannte Rückkehrrecht.

Voraussetzungen und Antragstellung der Brückenteilzeit

Um die Brückenteilzeit gemäß § 9a TzBfG in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit, wenn sie bereits länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind. Und: Nur Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern können sich auf die befristete Teilzeit berufen.

Angelehnt an unbefristete Teilzeit

Die Anspruchsvoraussetzungen für die befristete Brückenteilzeit orientieren sich an denen für unbefristete Teilzeit. Der Teilzeitwunsch muss mindestens für einen Zeitraum von einem Jahr und darf höchstens für fünf Jahre gelten. Bei der Antragstellung sind die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihren Teilzeitwunsch in Textform bei ihrem Arbeitgeber einzureichen. Dabei müssen sowohl die gewünschte Arbeitszeitverteilung als auch der Zeitraum angegeben werden.

Antragsprozess und Fristen

Um den Unternehmen ausreichende Planungssicherheit zu gewährleisten, gelten bei der Antragstellung feste Fristen:

  • Der Antrag auf befristete Verringerung der Arbeitszeit muss mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeit in Textform beim Arbeitgeber eingereicht werden.
  • Die Arbeitszeitwünsche sollten den frühestmöglichen Beginn der Brückenteilzeit beinhalten und dabei deren Gründe darlegen.
  • Tarifvertragliche Parteien können abweichende Regelungen vereinbaren.

Im Falle einer Ablehnung liegt die Beweislast für die Gründe der Ablehnung beim Arbeitgeber.

Beschränkungen und Ablehnungsgründe für Brückenteilzeit

Bei der Beantragung der Brückenteilzeit müssen Arbeitnehmer gewissen Beschränkungen und Ablehnungsgründen Rechnung tragen. Um eine unverhältnismäßige Belastung von Betrieben zu verhindern, existiert eine Zumutbarkeitsregelung mit einer klar definierten Zumutbarkeitsgrenze.

Begrenzung auf ein bis fünf Jahre

Die Brückenteilzeit ist auf eine Dauer von mindestens einem und maximal fünf Jahren beschränkt. Somit schließt eine wiederholte Teilzeittätigkeit eine kurzfristige Zunahme temporärer Arbeitszeitverringerungen aus. Dadurch wird verhindert, dass die Dauer der reduzierten Arbeitszeit den vorgegebenen Rahmen überschreitet.

Einschränkungen bei Kleinbetrieben

Kleinbetriebe und Unternehmen mit einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten unterliegen besonderen Regelungen. So können beispielsweise Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn bereits eine gewisse Anzahl von Arbeitnehmern Brückenteilzeit in Anspruch nimmt. Diese Regelung schützt die Betriebe vor einer möglichen Teilzeitfalle, bei der plötzlich viele Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten und die Arbeitslast auf weniger Schultern verteilt ist.

Zumutbarkeitsgrenzen

Die Zumutbarkeitsgrenze steht in direktem Zusammenhang mit den betrieblichen Gründen, auf die sich ein Unternehmen berufen kann, um einen Antrag auf Brückenteilzeit abzulehnen. Ein Arbeitgeber hat das Recht, den Antrag aus betrieblichen Gründen abzulehnen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit wesentliche betriebliche Bereiche beeinträchtigt. Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast für die Begründung der Ablehnung beim Arbeitgeber.

  • Die Entscheidung des Arbeitgebers muss spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeit schriftlich mitgeteilt werden.
  • Wird der Antrag nicht fristgemäß abgelehnt, gilt die Brückenteilzeit als vereinbart.

Arbeitgeberpflichten und Mitarbeiterrechte bei Brückenteilzeit

Arbeitgeberpflichten bei Brückenteilzeit

  1. Prüfung des Antrags: Der Arbeitgeber muss den Antrag des Mitarbeiters auf Brückenteilzeit sorgfältig prüfen und innerhalb eines Monats schriftlich darauf antworten. Geschieht dies nicht, gilt der Antrag als genehmigt.
  2. Begründung einer Ablehnung: Der Arbeitgeber kann den Antrag nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen, z. B. wenn die Arbeitsorganisation, die Sicherheit oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt würden.
  3. Rückkehr in die ursprüngliche Arbeitszeit: Nach Ablauf der Brückenteilzeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer wieder in die ursprüngliche Arbeitszeit (z. B. Vollzeit) zurückkehren zu lassen.

Mitarbeiterrechte bei Brückenteilzeit

  1. Anspruch auf Brückenteilzeit: Mitarbeiter in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten haben grundsätzlich das Recht, ihre Arbeitszeit für 1 bis 5 Jahre zu reduzieren, wenn sie mindestens 6 Monate im Unternehmen beschäftigt sind.
  2. Rückkehrrecht: Nach Ablauf der Brückenteilzeit hat der Mitarbeiter das Recht, zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.
  3. Kündigungsschutz: Während der Brückenteilzeit darf der Arbeitnehmer nicht benachteiligt oder gekündigt werden, nur weil er dieses Recht wahrgenommen hat.
  4. Flexibilität im Antrag: Mitarbeiter können ihre gewünschte Reduzierung und den Zeitraum selbst bestimmen, müssen dies aber mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich beantragen.
Brückenteilzeit: 4 Schlüsselkonzepte für erfolgreiches Anpassen der Arbeitszeit
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Auswirkungen der Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit bringt diverse Auswirkungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die allgemeinen Arbeitsbedingungen mit sich.

Auswirkungen für Arbeitnehmer

  1. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit temporär reduzieren, um mehr Zeit für Familie, Weiterbildung oder persönliche Projekte zu haben.
  2. Erhalt des Rückkehrrechts: Nach Ablauf der Brückenteilzeit können Arbeitnehmer wieder in ihre ursprüngliche Arbeitszeit (z. B. Vollzeit) zurückkehren, was ihnen langfristige Planungssicherheit gibt.
  3. Mögliche Einkommensreduktion: Eine Reduzierung der Arbeitszeit führt zu einem geringeren Einkommen während der Brückenteilzeit.
  4. Weniger Stress und mehr Freizeit: Durch die reduzierte Arbeitszeit können Arbeitnehmer Stress abbauen und mehr Zeit für Erholung oder persönliche Verpflichtungen haben.
  5. Keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag bleibt grundsätzlich unverändert, nur die Arbeitszeit wird temporär angepasst.

Auswirkungen für Arbeitgeber

  1. Flexibilität in der Personalplanung: Arbeitgeber müssen die reduzierte Arbeitszeit in ihre Personalplanung integrieren, was mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung erfordert.
  2. Betriebliche Herausforderungen: Es können organisatorische Herausforderungen entstehen, etwa durch eine Umverteilung der Arbeitslast oder durch temporäre Personalengpässe.
  3. Wiedereingliederung in Vollzeit: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf der Brückenteilzeit wieder in die ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren kann, was eine langfristige Personalplanung erfordert.
  4. Geringere Lohnkosten: Kurzfristig können Arbeitgeber durch die reduzierte Arbeitszeit von Mitarbeitern geringere Lohnkosten haben.
  5. Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit: Das Angebot von Brückenteilzeit kann zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung beitragen, da es als familienfreundliche und flexible Maßnahme wahrgenommen wird.

Gesamtgesellschaftliche Auswirkungen

  • Förderung der Chancengleichheit: Besonders für Menschen mit Pflege- oder Betreuungsaufgaben kann die Brückenteilzeit eine Möglichkeit sein, Beruf und private Verpflichtungen besser zu vereinbaren.
  • Erhöhung der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt: Brückenteilzeit trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer ihre Karriere besser mit privaten Zielen oder Lebensphasen abstimmen können.

Insgesamt bietet die Brückenteilzeit eine Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, die sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmer als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht werden kann.

Brückenteilzeit: Beratung und Unterstützung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mit der Brückenteilzeit begegnen sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Herausforderungen. Dabei kann die Inanspruchnahme von externer Beratung und Unterstützung sinnvoll sein.

Für Arbeitnehmer

  1. Beratungsdienste der Gewerkschaften: Gewerkschaften bieten rechtliche Beratung und Unterstützung für Arbeitnehmer an, die die Brückenteilzeit in Anspruch nehmen möchten. Sie helfen bei der Antragstellung und klären über Rechte und Pflichten auf.
  2. Beratung durch Betriebsräte: In vielen Unternehmen sind Betriebsräte Anlaufstellen für Fragen zur Brückenteilzeit. Sie können den Arbeitnehmer über den Prozess informieren und helfen, Konflikte zu vermeiden.
  3. Arbeitsagenturen und Jobcenter: Die Bundesagentur für Arbeit bietet Beratung für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Sie helfen bei der Planung und den rechtlichen Aspekten der Brückenteilzeit.
  4. Rechtsberatung: Spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht können individuelle Fragen zur Brückenteilzeit beantworten, insbesondere bei Unsicherheiten zu Kündigungsschutz oder der Rückkehr in die Vollzeitstelle.
  5. Websites und Informationsportale: Offizielle Websites, etwa die des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), bieten umfangreiche Informationen zur Brückenteilzeit. Auch spezielle Portale von Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen informieren über das Thema.

Für Arbeitgeber

  1. Beratung durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern: Diese Kammern bieten Informations- und Beratungsdienste für Unternehmen, die mehr über die Brückenteilzeit erfahren möchten, insbesondere in Bezug auf die Implementierung im Betrieb und die rechtlichen Anforderungen.
  2. Unternehmensberatungen und Personalberater: Viele Unternehmensberatungen bieten maßgeschneiderte Beratung zu Arbeitszeitmodellen an. Sie helfen dabei, Brückenteilzeit sinnvoll in die Personalstrategie zu integrieren.
  3. Wirtschaftsverbände und Arbeitgebervereinigungen: Verbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) oder der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bieten Unterstützung und Leitfäden zur Umsetzung von Brückenteilzeit in Unternehmen an.
  4. Beratung durch Betriebsräte: Betriebsräte können Arbeitgeber bei der Gestaltung von flexiblen Arbeitszeitmodellen unterstützen und helfen, die Einführung von Brückenteilzeit im Unternehmen umzusetzen.
  5. Fachanwälte für Arbeitsrecht: Rechtsanwälte, die auf Arbeitsrecht spezialisiert sind, beraten Arbeitgeber zu den rechtlichen Aspekten der Brückenteilzeit, z. B. zur Anpassung von Arbeitsverträgen und zur Einhaltung der Vorschriften.

Fazit

Das Modell der Brückenteilzeit erlaubt es Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, um anschließend wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzufinden. Hierdurch soll eine bessere Anpassung der Arbeitszeit an persönliche Lebensumstände erreicht und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessert werden. Aus rechtlicher und praktischer Sicht sind bei diesem flexiblen Arbeitsmodell jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Voraussetzungen: Arbeitnehmer können Brückenteilzeit beantragen, wenn sie bereits länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und das Unternehmen mindestens 45 Mitarbeiter hat.
  • Antragsprozess: Anträge auf Brückenteilzeit müssen spätestens drei Monate vor Beginn in Textform eingereicht werden. Dabei sind die gewünschte Arbeitszeitverteilung und der Zeitraum der Befristung anzugeben.
  • Rückkehrrecht: Nach Ende der Brückenteilzeit haben Arbeitnehmer das gesetzliche Recht, wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.
Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Antworten zu häufig auftretenden Fragen sind im Folgenden aufgeführt.

Quellen:

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