Diskriminierung am Arbeitsplatz: Welche Formen sie annehmen kann, was du dagegen tun kannst

Von Thomas Sesli
Aktualisiert am 23.12.2024 | Lesezeit ca. Min.

Willkommen im Dschungel namens Arbeitsplatz! Hier treffen unterschiedlichste Persönlichkeiten zusammen – doch leider nicht immer mit Fairness und Respekt. Diskriminierung am Arbeitsplatz ist ein weit verbreitetes Problem, das viele Menschen in unterschiedlichen Formen erfahren.

In diesem Beitrag erforschen wir die komplexe Welt der Diskriminierung und zeigen auf, wie sie sich am Arbeitsplatz manifestieren kann. Gleichzeitig bieten wir dir effektive Lösungsansätze, um gegen Benachteiligungen vorzugehen und ein inklusiveres Arbeitsumfeld zu fördern. Bist du bereit, Veränderungen anzustoßen?

Unser Expertenwissen hilft dir:

  • Die verschiedenen Formen der Diskriminierung zu identifizieren und zu verstehen, wie sie sich in unterschiedlichen Phasen des Arbeitsverhältnisses zeigen können.
  • Deinen Handlungsspielraum zu erweitern, um Diskriminierung entgegenzutreten und für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz zu sorgen.
  • Präventive Maßnahmen und hilfreiche Strategien kennenzulernen, die Unternehmen und Mitarbeiter nutzen können, um Diskriminierung aktiv vorzubeugen und ein inklusives Arbeitsklima zu schaffen.

Lass uns gemeinsam für eine Arbeitswelt eintreten, in der Vielfalt geschätzt wird und Diskriminierung keine Chance hat. Auf geht's!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt, indem es Benachteiligungen aufgrund bestimmter geschützter Merkmale untersagt.

Zu diesen Merkmalen zählen

  • Rasse,
  • ethnische Herkunft,
  • Geschlecht,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter sowie
  • sexuelle Identität.

Das AGG findet Anwendung im Arbeitsleben von Bewerbern, Arbeitnehmern, Auszubildenden, Praktikanten und Beamten. Ehrenamtlich Beschäftigte stellen allerdings eine Ausnahme dar und fallen nicht unter den Schutz des Gleichbehandlungsgesetzes. Darüber hinaus erstreckt sich der Schutz auf sämtliche Phasen des Arbeitsverhältnisses – beginnend bei der Bewerbung und bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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Diskriminierung im Bewerbungsverfahren: Keine rechtlich eindeutige Angelegenheit

Das AGG greift schon im Bewerbungsverfahren. Nicht immer jedoch können sich Kläger auf Diskriminierung berufen, falls ein Jobangebot ausbleibt.

Zwei Beispiele, um dies zu verdeutlichen:

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. Mai 2010 (Aktenzeichen 8 AZR 287/08) entschieden, dass eine unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind, kein hinreichender Anhaltspunkt für Diskriminierung darstellt. Ohne plausible Beweise sind Erfolgsaussichten einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gering.

Ein Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) (Urteil vom 25. August 2016, Aktenzeichen 8 AZR 62/15) betraf eine Frau, die im Bewerbungsverfahren aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt wurde. Das Gericht entschied, dass dies eine Diskriminierung aufgrund der Religion darstellen kann, sofern der Arbeitgeber keinen sachlichen Grund für die Ablehnung nachweist.

Ziele des AGG

Die Ziele des AGG sind vielfältig:

  • Gleichstellung aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz fördern
  • Diskriminierung im beruflichen Umfeld verhindern
  • Entschädigung und Schadensersatz für betroffene Personen gewährleisten

Rechte und Pflichten für Arbeitgeber im Rahmen des AGG

Im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes sind Arbeitgeber sowohl mit Rechten als auch mit Pflichten konfrontiert:

  • Informationspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über das AGG aufzuklären und ihnen das geltende Diskriminierungsverbot nahezulegen.
  • Schutzpflicht: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz effektiv unterbunden wird. Hierzu gehören präventive Maßnahmen wie Schulungen oder Informationsveranstaltungen.
  • Beweislast: Im Falle von Diskriminierungsvorwürfen obliegt die Beweislast beim Arbeitgeber, sofern er diesen Vorwürfen entgegenwirken möchte. Demnach muss er belegen, dass keine Diskriminierung aufgrund der geschützten Merkmale vorliegt.

Verschiedene Formen der Diskriminierung

Diskriminierung kann in unterschiedlichen Phasen und Situationen im Arbeitsverhältnis auftreten. Dabei variiert sie je nach den beteiligten schützenswerten Merkmalen.

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich Bewerber oder Mitarbeiter nicht aufgrund von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligen. Diskriminierung zeigt sich durch Benachteiligung, Erniedrigungen oder Belästigungen und kann mittelbar oder unmittelbar erfolgen.

Im Folgenden erläutern wir verschiedene Formen der Diskriminierung und geben Beispiele dafür.

Diskriminierung im Bewerbungsprozess

Der Bewerbungsprozess bietet zahlreiche Anlässe für Diskriminierung. Hier sind einige Beispiele:

  • Ablehnung von Bewerbungen aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, Religion oder anderer geschützter Merkmale
  • Forderung von Informationen über die Weltanschauung, sexuelle Identität oder den Familienstand
  • Unangebrachte und diskriminierende Fragen während des Bewerbungsgesprächs

Diskriminierung während der Beschäftigung

Auch im Laufe der Beschäftigung können Arbeitnehmer aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder anderer Diskriminierungsgründe benachteiligt werden. Hier sind einige typische Beispiele:

  • Ungleichbehandlung hinsichtlich Bezahlung, Beförderungen oder Arbeitszeitmodellen
  • Belästigung oder Erniedrigungen am Arbeitsplatz
  • Benachteiligung durch ungerechte Verteilung von Aufgaben oder Weiterbildungsmöglichkeiten

Diskriminierung am Ende des Arbeitsverhältnisses

Sogar bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann Diskriminierung eine Rolle spielen. Hier einige Beispiele:

  • Kündigungen, die aufgrund von geschützten Merkmalen erfolgen
  • Ungleichbehandlung bei der Aushandlung von Abfindungsvereinbarungen

Mittelbare und unmittelbare Diskriminierung

Bei der Diskriminierung wird grundsätzlich zwischen mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung unterschieden:

  • Unmittelbare Diskriminierung: Eine Person wird aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder anderer geschützter Merkmale direkt benachteiligt.
  • Mittelbare Diskriminierung: Eine eigentlich neutrale Regelung wirkt sich nachteilig auf eine Person aus, weil sie in Bezug auf ein geschütztes Merkmal benachteiligt wird.

Betroffene von Diskriminierung am Arbeitsplatz

Im Jahr 2021 gaben laut Statistischem Bundesamt 10 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland an, innerhalb der letzten 12 Monate Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt zu haben. Frauen waren dabei mit 12 Prozent häufiger betroffen als Männer (9 Prozent).

Besonders in der Altersgruppe der 45- bis 54-Jährigen zeigt sich ein signifikanter Unterschied: 12 Prozent dieser Altersgruppe erlebten Diskriminierung, wobei Frauen mit 14 Prozent und Männer mit 10 Prozent betroffen waren. Die größte Geschlechterdifferenz von 4 Prozentpunkten wiesen die Altersgruppen der 35- bis 44-Jährigen und 45- bis 54-Jährigen auf.

Arbeitnehmer ab 55 Jahren berichteten mit 7 Prozent am seltensten von Diskriminierungserfahrungen im Berufsleben. Im europäischen Vergleich sind Arbeitnehmer in Deutschland insgesamt etwas seltener von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen.

Achtung: Die Aussagekraft dieser Messwerte basiert auf subjektiven Angaben und sollte daher zurückhaltend interpretiert werden.

Frauen und der Entgeltgleichheits-Check

Frauen sind im Arbeitsleben häufiger von Diskriminierung betroffen, wozu auch ungleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten zählt. Um das zu erkennen und entgegenzuwirken, kann ein Entgeltgleichheits-Check in Unternehmen durchgeführt werden. Dieser hilft dabei, Lohnunterschiede zu identifizieren und für Transparenz in der Vergütungspolitik zu sorgen.

Mehr zum Entgeltgleichheits-Check findest du auf der Website der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Diskriminierung von Eltern und pflegenden Angehörigen

Eltern – insbesondere junge Mütter – sowie pflegende Angehörige bilden weitere Gruppen, die von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen sein können. Bei der Rückkehr aus der Elternzeit oder aus Pflegezeiten können Arbeitnehmer mit Widerständen konfrontiert sein, beispielsweise in Bezug auf Teilzeitregelungen oder Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung.

Menschen mit Behinderungen

Im Arbeitsleben erleben Menschen mit Behinderungen oft Barrieren und Vorurteile. Um die Eingliederung ins Berufsleben für betroffene Mitarbeiter zu erleichtern und ein inklusives Arbeitsumfeld sicherzustellen, sind sowohl räumliche und technische Anpassungen notwendig als auch die Sensibilisierung von Kollegen und Vorgesetzten.

Handlungsmöglichkeiten bei Diskriminierung

Wenn du am Arbeitsplatz Diskriminierung erlebst, gibt es unterschiedliche Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um dich gegen diese Benachteiligung zu wehren:

Interne Maßnahmen im Unternehmen

Bevor du externe Hilfe in Anspruch nimmst, empfiehlt es sich, zunächst deinen Arbeitgeber auf die Diskriminierung aufmerksam zu machen. Dies kann beispielsweise über die Personalabteilung oder den Betriebsrat geschehen. Die zuständigen Stellen können die Situation untersuchen, Handlungsbedarfe feststellen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen.

Rechtliche Schritte und Beratungsstellen

Sollten interne Lösungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein und die Diskriminierung dennoch fortbestehen, kannst du auf externe Hilfe zurückgreifen. Institutionen wie die Landesarbeitsgemeinschaften der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder örtliche NGO-Beratungsstellen bieten rechtlichen Beistand und können bis zur Klärung vor Gericht unterstützen.

Tipps für Betroffene

Wenn du Diskriminierung am Arbeitsplatz vermutest oder erfährst, solltest du einige wichtige Aspekte im Auge behalten:

  • Dokumentiere Vorfälle gründlich und sammle Beweismittel wie zum Beispiel E-Mails, Schriftverkehr oder Gesprächsnotizen, um deinen Fall zu stärken.
  • Ziehe Betriebsräte oder vertrauenswürdige Personen hinzu, um Unterstützung und Rat von Menschen mit ähnlichen Erfahrungen zu erhalten.
  • Erkundige dich über Optionen einer Kündigung aufgrund von Diskriminierung und hole dir rechtlichen Beistand, um die Chancen einer erfolgreichen Klage zu prüfen.

Die angemessenen Handlungsschritte sind von der individuellen Situation abhängig. Es ist wichtig, alle Alternativen abzuwägen und gegebenenfalls rechtliche Beratung zu suchen.

Präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung

Unternehmen können eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung fördern und den Kulturwandel unterstützen, indem sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, die sowohl die Führungsebene als auch die einzelnen Mitarbeiter miteinbeziehen.

Diskriminierung am Arbeitsplatz: 4 Tipps für Arbeitgeber

Positive Maßnahmen zur Chancengleichheit

Zur Schaffung von Chancengleichheit für benachteiligte Gruppen, sind positive Maßnahmen ein erfolgversprechender Ansatz. Hier einige Beispiele:

  • Förderprogramme und Trainee-Programme gezielt für Frauen entwickeln, um ihre Präsenz in Führungspositionen zu erhöhen.
  • Flexibilität und Unterstützung für Eltern und Pflegebedürftige bieten, um ihnen den Zugang zu Positionen und Karrierechancen zu erleichtern.
  • Barrierefreie Arbeitsplätze schaffen und Angebote für Menschen mit Behinderungen bereitstellen, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Repräsentation verschiedener Gruppen im Unternehmen zu erhöhen und gleichzeitig das Verständnis und die Akzeptanz unter den Vorgesetzten und Mitarbeitern zu fördern.

Schulungen und Weiterbildung für Mitarbeiter

Um Diskriminierung effektiv vorzubeugen, sind gezielte Schulungen und Weiterbildungen von hoher Bedeutung:

  • Diversity- und Inklusionstrainings durchführen, um ein Bewusstsein für Vielfalt und den Wert von Unterschiedlichkeit zu schaffen.
  • Anti-Vorurteile- und Diskriminierungsschulungen anbieten, um Mitarbeitern und Führungskräften die verschiedenen Formen der Diskriminierung sowie angemessene Verhaltens- und Kommunikationsweisen zu vermitteln.
  • Kommunikationstrainings durchführen, um einen respektvollen und konstruktiven Umgang unter Mitarbeitern zu fördern.

Diese Bildungsmaßnahmen stärken die Kompetenz der Mitarbeiter im diskriminierungsfreien Umgang miteinander und schaffen ein inklusives Arbeitsklima.

Transparente und objektive Personalprozesse

Zur Prävention von Diskriminierung sind transparente und objektive Personalprozesse ebenfalls unerlässlich:

  1. Standardisierte und anonymisierte Bewerbungsverfahren einsetzen, um den Einfluss persönlicher Vorlieben und Stereotype zu minimieren und die Qualifikationen in den Vordergrund zu stellen.
  2. Transparente Auswahlkriterien definieren, um Mitarbeitern und Bewerbern eine bessere Einschätzung ihrer Chancen zu ermöglichen und Diskriminierung in Auswahlverfahren zu verhindern.
  3. Fair gestaltete Beurteilungs- und Beförderungsverfahren einführen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter gleiche Chancen auf beruflichen Aufstieg haben und Diskriminierung entgegengewirkt wird.

Durch die konsequente Umsetzung dieser Prinzipien leisten Unternehmen einen aktiven Beitrag zur Prävention von Diskriminierung und fördern einen fairen und respektvollen Umgang unter den Mitarbeitern.

Fazit: Gemeinsam gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierung zeigt sich in vielfältigen Facetten und basiert auf Attributen wie Rasse, Geschlecht und Alter. Sie kann in unterschiedlichen Formen – von ungleicher Bezahlung bis hin zu ungerechter Behandlung – auftreten.

Um dem entgegenzuwirken, bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Schutz für Arbeitnehmer und eröffnet Möglichkeiten, gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen. Unternehmen können ebenfalls präventive Maßnahmen ergreifen, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern.

Aus dem Artikel lassen sich drei zentrale Erkenntnisse gewinnen:

  • Schutz: Das AGG verfolgt das Ziel, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und von ihr betroffene Personen angemessen zu entschädigen.
  • Verschiedene Formen: Diskriminierung kann in verschiedenen Phasen des Arbeitsverhältnisses auftreten und sowohl mittelbare als auch unmittelbare Auswirkungen haben.
  • Handlungsmöglichkeiten: Betroffene haben die Option, sowohl interne als auch externe Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung entgegenzuwirken.

Ein fundiertes Verständnis von Diskriminierung und ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren Arbeitswelt. Nutze dieses Wissen, um bestehende Herausforderungen besser zu erkennen, zu verstehen und aktiv zur Lösung beizutragen. Hiervon profitiert nicht nur dein persönliches Arbeitsumfeld, sondern auch die gesamte Unternehmenskultur.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Nachfolgend sind einige Antworten auf häufig vorkommende Fragen zusammengestellt.

Quellen:

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