Firmierung: Bedeutung, Beispiele und rechtliche Vorschriften

Von Thomas Sesli
Aktualisiert am 23.09.2024 | Lesezeit ca. Min.

Am Anfang jeder Unternehmensgründung steht immer auch die Frage nach einer geeigneten Firmenbezeichnung. Denn je prägnanter diese sogenannte Firmierung, desto besser der Wiedererkennungswert und die Marktabgrenzung eines Unternehmens. Doch wie wählt man den perfekten Namen aus und welche rechtlichen Vorschriften sind zu beachten?

In diesem Artikel erfährst du, wie du deine persönliche Erfolgsgeschichte mit der passenden Firmierung beginnen kannst. Dabei erwarten dich Informationen zu folgenden Themen:

  • Bedeutung und Relevanz der Firmierung
  • Offizielle Firmierung und Rechtsformzusatz
  • Rechtliche Vorschriften und Verfahren zur Registrierung

Auf geht's!

Firmierung: Bedeutung und Relevanz

Die Firmierung sorgt nicht nur für einen hohen Wiedererkennungswert, sondern grenzt das Unternehmen gemäß § 18 HGB auch von der Konkurrenz ab. Ein gut gewählter Firmenname spiegelt dabei das Wesen des Unternehmens wider und sollte für Kunden einprägsam sein.

Befassen wir uns zunächst mit der Wichtigkeit und den weitreichenden Auswirkungen der Firmierung auf die Wahrnehmung und das Ansehen eines Unternehmens.

Klingende Firmennamen für eine höhere Bekanntheit

Um erfolgreich zu sein und positiv im Gespräch zu bleiben, ist ein prägnanter und ansprechender Firmenname das A und O. Unternehmen, die unter einem leicht zu merkenden und positiv assoziierten Namen firmieren, verbessern ihre Chancen, bei potenziellen Kunden im Gedächtnis zu bleiben und sich im Markt durchzusetzen.

Kurz: Die Firmierung verleiht deiner Marke eine Stimme.

Relevanz der Firmierung für die Unternehmensgröße

Je nach Größe des Unternehmens ist die Bedeutung der Firmierung unterschiedlich. Große Unternehmen sind in der Regel bekannt und mit einer etablierten Marke verbunden. Für kleinere Unternehmen und Start-ups sind einprägsame Firmennamen hingegen noch wichtiger, um neue Kunden zu gewinnen und sich am Markt zu etablieren. Hier erweist sich die richtige Firmierung als Wettbewerbsvorteil und hilft, den eigenen Platz im Markt zu finden.

Offizielle Firmierung: Frei gewählter Firmenname und Rechtsformzusatz

Die offizielle Firmierung besteht aus zwei Komponenten:

  1. Dem frei gewählten Firmennamen, der das Wesen des Unternehmens widerspiegelt, und
  2. dem Rechtsformzusatz, der Informationen über die rechtliche Struktur des Unternehmens liefert.

So können Kunden und Geschäftspartner Art und Haftung des Unternehmens erkennen.

  • Firmennamen: Frei wählbar, sollte den Charakter des Unternehmens widerspiegeln
  • Rechtsformzusatz: Gibt Auskunft über die rechtliche Struktur des Unternehmens, beispielsweise GmbH

Grundsätze und rechtliche Vorschriften

Die Firmierung rückt in den Fokus, sobald ein Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist. Von da an sind nämlich Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs und UGs, eingetragene Kaufleute (e. K.) und Personengesellschaften wie OHGs verpflichtet, zu firmieren. Laut § 17 HGB dient die Firmierung als Name eines Kaufmanns, unter dem er im Rechtsverkehr agiert.

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Lesetipp

Alles zum Handelsregister liest du hier: Handelsregister: Wer muss sich eintragen und wie geht das?

Aufgepasst! Die wichtigsten Grundsätze der Firmierung:

  • Unterscheidungskraft
  • Korrekte Darstellung des Unternehmensgegenstandes
  • Verzicht auf allgemeine Formulierungen
  • Keine irreführenden Informationen
  • Beachtung der Wettbewerbsrechte

Firmierung bei Handelsregistereintrag

Im Fall einer Firmierung mit Handelsregistereintrag macht ein Zusatz (wie etwa "GmbH" oder "OHG") die Rechtsform des Unternehmens klar ersichtlich. Diese Information ist im Geschäftsverkehr erforderlich, da Kunden und Geschäftspartner auf diese Weise die Haftungsverhältnisse und Organisationsstrukturen der Firma erkennen können. Wird ein Gesellschafter im Namen aufgeführt, müssen dessen Angaben richtig und präzise sein.

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Lesetipp

Welche Rechtsform wie haftet, haben wir hier ausführlich aufgeführt: Gesellschaftsformen: Alles zu den unterschiedlichen Rechtsformen (inkl. Vergleichsübersicht)

Firmierung ohne Handelsregistereintrag

Einzelunternehmen und GbRs, die nicht im Handelsregister gelistet sind, dürfen nicht firmieren und müssen mit dem vollständigen Namen auftreten. Freiberufler sind verpflichtet, unter ihrem Nachnamen zu firmieren. Im Zuge dessen spielt der Begriff "Firma" eine weniger bedeutende Rolle – vielmehr geht es darum, im Rechtsverkehr transparent aufzutreten und die jeweiligen Verantwortlichen klar zu benennen.

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Lesetipp

Du fragst dich, was der Unterschied zwischen den Begriffen Firma, Unternehmen und Geschäft ist? Bitte hier entlang: Firmenbezeichnung: Namenstipps und rechtliche Vorgaben für dein Unternehmen

Unzulässige Firmierungen

Die Wahl einer Firmierung unterliegt bestimmten Regeln, um Verstöße gegen § 37 Abs. 1 HGB, etwa unberechtigte Firmierungsnutzungen, zu verhindern. Daher existieren Verbotskriterien, die unter anderem Folgendes beinhalten:

  • Verwendung irreführender Begriffe, die von der tatsächlichen Unternehmensform ablenken
  • Benutzung von Bezeichnungen, die Rechte Dritter verletzen (zum Beispiel Markenrechte) – etwa die Firmierung "IKEAR" statt IKEA
  • Missachtung gesetzlicher Bestimmungen, zum Beispiel Verwendung unzulässiger Begriffe

Achtung: Beachte, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei Verstößen gegen die festgelegten Regeln oder bei vorhandenen Schutzrechten eingreifen kann. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, bei der Auswahl der Firmierung sorgfältig vorzugehen und die Regelungen im HGB sowie andere rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Wahl der Firmierung und Beispiele

Wenn ein Unternehmen seine Firmierung festlegen möchte, hat es vier mögliche Optionen zur Auswahl: Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma und Mischfirma. Bei der Entscheidung für eine passende Firmierung sollten unter anderem die Unternehmensstrategie, die gewünschte Zielgruppe und die Unternehmensgröße berücksichtigt werden.

Personenfirma

Die Personenfirma (auch Namensfirma) bezieht sich auf einen oder mehrere Personennamen der Gesellschafter oder Inhaber und verwendet diese als Firmennamen. Dies ist insbesondere bei Rechtsformen wie der OHG oder KG üblich.

Der Vorteil der Personenfirma liegt in der persönlichen Verbindung des Namens zum Unternehmen, wobei diese Option jedoch möglicherweise weniger Flexibilität für die Erweiterung der Geschäftstätigkeiten bietet.

  • Beispiel: Müller & Schmidt Rechtsanwälte GbR

Sachfirma

Bei der Wahl einer Sachfirma setzt das Unternehmen auf einen Firmennamen, der die Geschäftstätigkeit beschreibt, und einen Hinweis auf das angebotene Produkt oder die angebotenen Dienstleistungen gibt. Dadurch entsteht ein klarer Bezug zum Kerngeschäft, welcher potenziellen Kunden das Verständnis über den Tätigkeitsbereich des Unternehmens erleichtert.

  • Beispiel: BestBread Bäckerei OHG

Fantasiefirma

Die Fantasiefirma zeichnet sich durch einen kreativen, klingenden und einprägsamen Namen aus. Dieser gibt jedoch nicht unmittelbar Informationen über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens oder die beteiligten Personen preis. Der Fantasiename als Unternehmensname kann zur Abgrenzung gegenüber Konkurrenten beitragen und gleichzeitig einen hohen Wiedererkennungswert bei den Kunden schaffen.

  • Beispiel: TechGuru GmbH

Achtung: Dieser Name ist nur bei Handelsregistereintrag zulässig.

Mischfirma

Die Mischfirma stellt eine Kombination aus Personen-, Sach- und Fantasiefirma dar, wobei Elemente aus den verschiedenen Typen zusammengeführt werden. In dieser Mischform entsteht ein individueller Firmenname, der sowohl die Geschäftstätigkeit thematisiert als auch personenbezogene und kreative Aspekte berücksichtigt.

  • Beispiel: InnovateK IT-Solutions von Matthias Maier e. K.

Infolgedessen erreicht die Mischfirma ein Höchstmaß an Individualität und kann sich erfolgreich auf dem Markt differenzieren.

Firmierung bei verschiedenen Rechtsformen

Abhängig von der Rechtsform und der Eintragungsfähigkeit im Handelsregister gestaltet sich die Firmierung unterschiedlich. Es gelten spezifische Regeln und Vorgaben je nach Rechtsform, um im Rechtsverkehr negative Auswirkungen zu vermeiden.

Firmierung bei GmbH und Kapitalgesellschaften

Im Falle einer GmbH und anderer Kapitalgesellschaften wie der AG oder SE (Societas Europaea) setzt sich der Firmenname aus dem Kürzel der Firma sowie dem Rechtsformzusatz zusammen.

Seit 2004 ermöglicht die SE unternehmerisches Handeln in verschiedenen europäischen Ländern ohne Gründung von Tochtergesellschaften. Ein Handelsregistereintrag ist für diese Rechtsformen verpflichtend, um in das Handelsregister aufgenommen zu werden.

Firmierung bei OHG und Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften wie der OHG (offenen Handelsgesellschaft) bildet die Firmierung sich aus den Vor- und Nachnamen der Gesellschafter. Eine GbR kann sich jedoch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und dadurch zur OHG werden. Dann besteht der Firmenname aus den Namen der Gesellschafter und dem Rechtsformzusatz "OHG", auch "oHG" geschrieben.

Firmierung bei Einzelunternehmen

Nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen müssen den vollständigen Namen des Inhabers im Firmennamen führen. Allerdings besteht die Option einer freiwilligen Handelsregistereintragung, wobei die Firmierung dann als e. K. (eingetragener Kaufmann) erfolgt.

Zudem ist die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) möglich. Diese ist als Kapitalgesellschaft zu betrachten und erfordert ebenfalls einen Handelsregistereintrag.

Firmierung bei Freiberuflern und sonstige Firmierungen

  • Freiberufler sind verpflichtet, ihren Namen in der Firmierung zu verwenden, wobei der Nachname ausreichend ist. Eine verbindliche Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.
  • Eingetragene Vereine kennzeichnen ihren Firmennamen durch das Kürzel "e. V.".
  • Für Genossenschaften kommt der Zusatz "eG" zum Einsatz.
  • Partnerschaftsgesellschaften nutzen den Zusatz "PartG" oder "PartG mbB" (mit beschränkter Berufshaftung). Ein Handelsregistereintrag ist für diese Rechtsform zwingend.
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Schutz der Firma und Geschäftsbezeichnung

Der rechtliche Schutz einer Firmierung beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und umfasst verschiedene Aspekte. Obwohl die Firma geschützt ist, reicht dieser Schutz nicht so weit wie der Markenschutz gemäß § 15 MarkenG. Daher sind Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr zwischen Firma und Geschäftsbezeichnung von entscheidender Bedeutung.

  • Firmeneinheit: Ein Unternehmen darf nicht unter mehreren Firmennamen geführt werden, um Klarheit und Einheitlichkeit sicherzustellen.
  • Firmengesetz: Im Fall einer Übernahme kann der bisherige Name der Firma vom neuen Inhaber weitergeführt werden.

Überprüfung der Firmierung im Handelsregister

Das Handelsregister ermöglicht es, zu überprüfen, ob ein Firmenname bereits in Gebrauch ist. Eine sorgfältige Prüfung hilft dabei, Verwechslungsgefahren bei einem Handelsregistereintrag zu vermeiden und eine verzögerungsfreie Eintragung zu gewährleisten.

Umgang mit Markenrechtsverletzungen

Die Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) bietet die Möglichkeit, mögliche Markenrechtsverletzungen bei der Wahl der Firmierung zu ermitteln. Beachte, dass Verstöße gegen das Markenamt sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Beispiel Firmierung: Recherche einer Marke auf der Website des DPMA
Suchmaske des DPMA zur markenrechtlichen Prüfung der Firmierung

Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Zulässigkeit einer Firmierung empfiehlt es sich, eine Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Diese Experten unterstützen bei der Prüfung der Firmierung und weisen frühzeitig auf mögliche rechtliche Konflikte hin.

Folgen bei Nichteinhaltung der Regelungen

Nichteinhaltung von Regelungen zur Firmierung kann verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die den Handelsregistereintrag, die Rechtsform und den Rechtsverkehr betreffen.

Schadenersatzansprüche

Ein Schadenersatzanspruch besteht, wenn durch unbefugte Fremdnutzung des Unternehmensnamens Umsatzeinbußen entstanden sind. Dies schützt den Firmennamen vor unberechtigtem Gebrauch durch Dritte.

Wenn jemand deinen Firmennamen ohne Zustimmung verwendet, können folgende Szenarien eintreten:

  • Eine Abmahnung zur Unterlassung kann erfolgen
  • Eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung der Namensnutzung kann beantragt werden
  • Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann eingeleitet werden

Berücksichtige, dass bei einer Umfirmierung die bloße Änderung des Handelsregistereintrags nicht ausreicht. Eine Namensanpassung ist auch in sämtlichen Verträgen, Dokumenten und Geschäftsunterlagen erforderlich.

Zwangsgeld und Ordnungswidrigkeiten

Verstöße gegen handelsregisterrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Firmierung können zur Festsetzung eines Zwangsgeldes führen. Dabei handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Maßnahme, die das Handelsregister zur Durchsetzung gesetzlicher Anordnungen einleitet.

Ein weiterer Aspekt betrifft Ordnungswidrigkeiten, die sich aus falscher oder irreführender Verwendung von Rechtsformkennzeichnungen ergeben. Eine empfindliche Geldbuße kann zum Beispiel verhängt werden, wenn die Bezeichnung "GmbH" verwendet wird, obwohl das Unternehmen diese Rechtsform nicht hat.

Änderung der Firmierung

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann eine Änderung der Firmierung notwendig oder sogar rechtlich erzwingbar sein. Ziel ist es, die irrtümlich verwendeten Firmennamen klar voneinander abzugrenzen, um Verwechslungen im Rechtsverkehr zu vermeiden.

Um solche negativen Folgen zu vermeiden, ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld umfassend über die gesetzlichen Vorschriften zur Firmierung zu informieren und mögliche Auflagen bezüglich Rechtsform- und Handelsregistereintragsverpflichtungen zu erfüllen.

Fazit: Firmierung – erfolgskritisch und rechtlich relevant

Die Wahl der richtigen Firmierung ist für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens entscheidend, da sie den Charakter und den Wiedererkennungswert prägt. Außerdem müssen rechtliche Vorschriften, etwa die Unterscheidungskraft des Firmennamens und Handelsregistereintragungen, beachtet werden.

Deine wichtigsten Erkenntnisse dieses Artikels:

  • Relevanz: Die Firmierung beeinflusst den Wiedererkennungswert, die Abgrenzung von der Konkurrenz sowie das Ansehen eines Unternehmens.
  • Offizielle Firmierung: Sie setzt sich aus dem frei wählbaren Firmennamen, der den Charakter des Unternehmens widerspiegelt, und dem Rechtsformzusatz zusammen.
  • Rechtliche Aspekte: Die Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften und möglichen Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung ist unerlässlich.

Dank deinem nun erworbenen Wissen über die bedeutende Rolle der Firmierung und den rechtlichen Rahmenbedingungen bist du bestens gerüstet, um deinem Unternehmen eine erfolgversprechende Firmierung zu geben. Nutze diese Erkenntnisse, um dein Unternehmen gezielt zu positionieren und einen Namen zu wählen, der das Potenzial deines Unternehmens unterstreicht.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Nachfolgend sind einige Antworten auf häufig vorkommende Fragen zusammengestellt.

Quellen:

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