GbR gründen: Voraussetzungen, Kosten und alles, was du sonst noch wissen musst

Von Thomas Sesli
Aktualisiert am 25.06.2024 | Lesezeit ca. Min.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfreut sich in Deutschland als flexible und kostengünstige Unternehmensform großer Beliebtheit. Aktuell gibt es ungefähr 200.000 GbRs, die im deutschen Wirtschaftsleben agieren. Doch wie genau kannst du selbst eine GbR gründen und welche Voraussetzungen solltest du beachten? In diesem Artikel erhältst du das nötige Know-how und Unterstützung:

  • bei der Identifizierung von Vor- und Nachteilen einer GbR,
  • bei der Vorbereitung und Durchführung der Gründung Schritt für Schritt,
  • bei der Einschätzung juristischer und steuerlicher Aspekte.

Wir liefern dir alle wichtigen Informationen und Tipps, damit du dein unternehmerisches Vorhaben in die Realität umsetzen kannst!

GbR gründen: Anforderungen und wichtige Informationen

Die GbR gehört zur Gruppe der Personengesellschaften und zeichnet sich durch eine unkomplizierte Gründung aus. Da kein Mindest-Stammkapital benötigt wird, ist diese Unternehmensform besonders geeignet für kleinere Vorhaben oder Projekte. Bevor man jedoch den Schritt in den Geschäftsbetrieb wagt, sollte man die Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsform sorgfältig abwägen.

Vorteile der GbR

  • Minimaler Bürokratieaufwand: Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist die Gründung einer GbR mit wenig Aufwand verbunden. Ein Gesellschaftsvertrag ist ausreichend, der laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sogar mündlich geschlossen werden darf. Um jedoch möglichen Unstimmigkeiten vorzubeugen, empfehlen wir die Schriftform.
  • Einfache Buchführung: Nach der Gründung müssen weder eine Bilanz noch ein Jahresabschluss erstellt oder veröffentlicht werden, zumindest bis 60.000 Euro Gewinn bzw. 600.000 Euro Umsatz pro Jahr. Zur Gewinnermittlung ist lediglich eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung erforderlich.

Nachteile der GbR

  • Unbeschränkte Haftung: Alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Daher ist es wichtig, schon vor der Gründung einer GbR das Risiko sorgfältig abzuwägen.
  • Wenig Flexibilität beim Unternehmensnamen: Die Firmierung muss unter dem Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz GbR erfolgen. Zusätzlich darf allerdings eine Geschäftsbezeichnung angeben oder ein Fantasiename gewählt werden.
  • Image: Im Vergleich zu einer GmbH oder AG genießt die GbR weniger Ansehen im Geschäftsverkehr. Dies kann negative Effekte auf die Außenwirkung haben.

GbR im Vergleich zu anderen Rechtsformen

Als eine der Personengesellschaften zeichnet sich die GbR durch ihre Einfachheit und Flexibilität aus. Sie bietet im direkten Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen, wie der GmbH oder der OHG, spezifische Vor- und Nachteile. In diesem Kapitel werden wir die Unterschiede betrachten und damit helfen, die passende Rechtsform für dein Unternehmen zu finden.

GbR vs. GmbH

Obwohl sich beide Rechtsformen für die Gründung kleiner bis mittelgroßer Unternehmen eignen, unterscheiden sie sich in zahlreichen Aspekten:

  • Gründungsaufwand: Die Gründung einer GbR ist einfacher, schneller und erfordert kein Stammkapital. Im Gegensatz dazu ist bei der GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro notwendig, und der Gründungsprozess gestaltet sich komplexer.
  • Haftung: Bei der GbR haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, während die GmbH eine beschränkte Haftung vorsieht und die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
  • Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit: Die GbR besitzt eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit und keine Parteifähigkeit. Die GmbH hingegen ist als juristische Person zu verstehen, die alle Rechte und Pflichten selbst trägt.
  • Kosten: Gründungs-, Verwaltungs- und Buchführungskosten sind bei der GbR in der Regel niedriger. Die GmbH kann durch Notar- und eventuelle Beratungskosten sowie die jährliche Veröffentlichung des Jahresabschlusses höhere Kosten verursachen.
  • Steuern: Während GbR-Gesellschafter der Einkommensteuer unterliegen, ist die GmbH der Körperschaftsteuer unterworfen. Zudem können Kleinunternehmen und Freiberufler steuerliche Vorteile aus der GbR ziehen, indem sie die Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuerbefreiung nutzen oder bei freiberuflicher Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit sind.

GbR vs. OHG und weitere Rechtsformen

Die GbR als Partnergesellschaft unterscheidet sich auch von anderen Personengesellschaften wie der OHG, KG oder PartG in folgenden Punkten:

  • Handelsregistereintrag: Während für OHG, KG und PartG ein Handelsregistereintrag verpflichtend ist, entfällt diese Pflicht zur Eintragung für die GbR, was den Gründungsprozess vereinfacht.
  • Gewerbesteuer: In der GbR sind Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit, während diese bei Gesellschaftsformen für Gewerbetreibende wie OHG und KG anfällt.
  • Haftung: Die GbR unterscheidet sich durch die unbeschränkte Haftung ihrer Gesellschafter von der KG, bei der neben den vollhaftenden Komplementären auch Kommanditisten mit beschränkter Haftung existieren.
  • Gesellschafterveränderungen: Ein- und Austritte von Gesellschaftern sind in der GbR einfacher zu handhaben als in OHG, KG oder Partnergesellschaft.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die GbR eine flexible und unkomplizierte Gesellschaftsform darstellt, die sich insbesondere für Kleinunternehmer und Freiberufler eignet.

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Lesetipps

Einen umfassenden Überblick über alle Rechtsformen findest du hier: Gesellschaftsformen: Alles zu den unterschiedlichen Rechtsformen (inkl. Vergleichsübersicht). Klick doch mal rein!

Gründung einer GbR: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die erfolgreiche Gründung einer GbR kann in drei Hauptphasen unterteilt werden: Vorbereitung und Planung, Registrierung und Anmeldung sowie Erstellung des Gesellschaftsvertrags.

Vorbereitung und Planung

Um eine solide Basis für die GbR zu schaffen, sind gründliche Vorbereitung und Planung unerlässlich. In dieser Phase solltest du dich vor allem auf folgende Aufgaben konzentrieren:

  • Entwickle eine Geschäftsidee mit klar definierten Zielen und erstelle einen überzeugenden Geschäftsplan.
  • Wähle Mitgründer aus, die gemeinsam mit dir Geschäfte betreiben möchten.
  • Entscheide dich für eine ansprechende Unternehmensbezeichnung.
  • Eröffne ein Geschäftskonto. Dieses ist zwar nicht vorgeschrieben, aber es ist empfehlenswert Privatkonto und Geschäftskonto zu trennen, um einen besseren Überblick über die Finanzen zu behalten.
  • Plane die anfallenden Gründungskosten, einschließlich der Gebühren für die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls der Kosten für eine rechtliche Beratung beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags.

Registrierung und Anmeldung

In diesem Schritt geht es darum, die GbR offiziell ins Leben zu rufen. Dafür musst du folgende Aufgaben bewältigen:

  • Melde das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Bei Freiberuflern entfällt diese Anmeldung. Sie müssen lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
  • Die Gewerbeanmeldung muss in der Regel persönlich erfolgen und beinhaltet die Zahlung einer Anmeldegebühr.
  • Nach der Anmeldung erhält die IHK automatisch Kenntnis von der Gewerbeanmeldung und informiert dich und deine Gründungspartner über weitere Pflichten und Angebote.

Der Gesellschaftsvertrag

Das Herzstück der GbR-Gründung ist der Gesellschaftsvertrag. Er definiert die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und legt die Struktur der Gesellschaft fest. Obwohl ein mündlicher Gesellschaftsvertrag grundsätzlich zulässig ist, wird dringend empfohlen, schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Dies kannst du kostengünstig und ohne notarielle Beurkundung gegebenenfalls auf Basis eines einfachen Mustervertrags umsetzen. Im Gesellschaftsvertrag sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Gib Informationen zu den Gesellschaftern an, wie Name, Anschrift und Geburtsdatum.
  • Lege den Gegenstand und Zweck des Unternehmens fest und triff Regelungen zur Führung der Geschäfte.
  • Vereinbare die Verteilung von Geschäftsanteilen, Gewinnen sowie Verlusten und lege fest, welches Entnahmerecht jeder Gesellschafter hat.
  • Einige dich mit deinem Geschäftspartner zur Haftungsverteilung. Im Gesellschaftsvertrag lässt sich die Haftung der Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile begrenzen. Diese Regelung bezieht sich aber nur das Innenverhältnis unter den Gesellschaftern. Im Zweifelsfall können Dritte dennoch ihre Forderungen gegen alle Gesellschafter durchsetzen.
  • Definiere das Wettbewerbsverbot für die einzelnen Gesellschafter.
  • Treffe Absprachen zur Geschäftsführung und Vertretung der GbR.
  • Formuliere Regelungen für die Aufnahme neuer Gesellschafter sowie das Ausscheiden oder den Tod eines Gesellschafters.

Zur Sicherstellung der Rechtssicherheit und -gültigkeit des Vertrags kann es in bestimmten Fällen ratsam sein, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen, auch wenn dies für den Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich ist.

Kosten für die GbR-Gründung

Die Gründung einer GbR zieht unterschiedliche Kosten nach sich. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie der GmbH ist allerdings kein Mindestkapital notwendig. Die finanziellen Aufwendungen gliedern sich in folgende Kategorien:

  • Anmeldegebühren
  • Startkapital
  • künftige Geschäftsausgaben

Anmeldegebühren

Der erste Kostenfaktor bei der GbR-Gründung ist die Anmeldung des Gewerbes. Die Anmeldegebühren beim Gewerbeamt schwanken abhängig von der Region, in der du dein Gewerbe anmeldest, da es keine einheitlichen Sätze gibt. Sie liegen in der Regel zwischen 20 und 30 Euro pro Gesellschafter.

Startkapital

Bei der Gründung einer GbR spielt das verfügbare Startkapital eine entscheidende Rolle bei den anfänglichen Investitionen. Da kein Mindestkapital vorgeschrieben ist, kann in vielen Fällen das Privatvermögen ausreichen. Im Vorfeld solltet ihr Gründer gemeinsam festlegen, welche Kapitaleinlage jeder in die GbR einbringt, und in welchem Anteil ihr die Erträge und Verluste der GbR aufteilt.

künftige Geschäftsausgaben

Darüber hinaus solltest du bei der Planung deiner GbR die zukünftigen Geschäftsausgaben einbeziehen. Hierunter fallen beispielsweise Kosten für Büroräumlichkeiten und deren Einrichtung, benötigte Technik, Personal und Mietkosten. Es ist empfehlenswert, frühzeitig alle wichtigen Ausgaben zu kalkulieren und sicherzustellen, dass euer Startkapital sowie gegebenenfalls Gewinnerwartungen ausreichen, um sämtliche Kosten zu decken.

Wir raten dir, einen finanziellen Puffer in deinem Budget einzuplanen, um potenziellen, unvorhergesehenen Kosten wie steigenden Rohstoffpreisen oder wirtschaftlichen Schwankungen entgegenwirken zu können. Auf diese Weise gewährleistet ihr eine solide finanzielle Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung eurer Geschäftsidee.

Steuern und Buchführung in der GbR

Steuern und Buchführung können Gründern zunächst als Herausforderung erscheinen. Doch keine Sorge, wir leiten dich durch die wichtigsten Aspekte, die du bei der GbR-Gründung berücksichtigen solltest.

Die Buchführung im Detail

In einer GbR sind Bilanz und Jahresabschluss zwar erst ab einem Gewinn von 60.000 Euro bzw. einem Umsatz von 600.000 Euro pro Jahr erforderlich. Dennoch ist eine ordnungsgemäße Buchführung unverzichtbar, um alle steuerrelevanten Vorgänge zu erfassen und nachzuvollziehen. Im Zuge der Buchführung werden auch Privatentnahmen der Gesellschafter verbucht. Die Gesellschafter einer GbR erhalten kein Gehalt, sondern einen Gewinnanteil. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass GbR-Entnahmen nicht als Betriebsausgabe gelten und somit den Gewinn nicht mindern.

Um die Buchführung deiner GbR übersichtlich und einfach zu gestalten, kann eine Software wie lexoffice hilfreich sein. Diese ermöglicht es dir, die Finanzen deiner GbR besser zu strukturieren und stets den Überblick zu bewahren.

Die steuerlichen Verpflichtungen der GbR

  • Einkommensteuer: Die Gewinne der GbR werden als Einkommen der Gesellschafter betrachtet und zusammen mit dem normalen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent versteuert. Eine GbR selbst ist jedoch nicht steuerpflichtig.
  • Gewerbesteuer: Eine GbR ist gewerbesteuerpflichtig, sofern der Gewerbeertrag bestimmte Beträge überschreitet, die je nach Kommune variieren können.
  • Umsatzsteuer: Eine GbR ist umsatzsteuerpflichtig und muss die Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent bzw. 7 Prozent für ermäßigte Produkte und Dienstleistungen auf Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Für Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, gilt diese Regelung allerdings nicht.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss beantragt und auf Rechnungen angegeben werden. Die Istversteuerung kann auf Antrag genehmigt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise ein Vorjahresumsatz unter 500.000 Euro.

GbR gründen: 4 Tipps für einen gelungenen Start
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Haftung und juristische Verantwortung

Bei einer GbR stellt die Verteilung der Haftung einen wesentlichen Aspekt dar. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Das bedeutet, dass im Falle von Schulden oder Verbindlichkeiten einer GbR sowohl das gesamte Gesellschaftsvermögen als auch das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter für die Begleichung herangezogen werden können.

Es gilt zu beachten, dass die Haftung auch über den Zeitpunkt eines Austritts aus der GbR hinaus besteht. Diese sogenannte Nachhaftung beläuft sich auf fünf Jahre ab dem Austritt eines Gesellschafters.

Geschäftsführung und Vertretung in der GbR

Innerhalb einer GbR übernehmen die Gesellschafter zumeist die Geschäftsführung. Folgende grundlegende Rechte werden jedem Gesellschafter zuteil:

  • Kontrollrechte: Jedem Gesellschafter steht das Recht zu, Geschäftsdokumente einzusehen und den Geschäftszweck zu überprüfen.
  • Informationsrecht: Auskunft über aktuelle Geschäfte sowie die finanzielle Situation der GbR kann jeder Gesellschafter jederzeit einfordern.

Ausgestaltung der Vertretungsregelungen im Gesellschaftsvertrag

Neben den grundlegenden Rechten der Gesellschafter ist es ratsam, Regelungen zur Vertretung nach außen sowie zur Entscheidungsfindung im Gesellschaftsvertrag zu verankern, wobei folgende Aspekte von Bedeutung sind:

  • Vertretungsbefugnisse: Der Vertrag legt fest, ob Einzelvertretungsbefugnis oder gemeinsame Vertretung besteht – also ob ein Gesellschafter das Unternehmen eigenständig oder nur gemeinsam mit anderen Gesellschaftern vertreten darf.
  • Teilung der Verantwortung: Eine sinnvolle Regelung im Vertrag kann vorsehen, welche Aufgabenbereiche der Geschäftsführung von welchen Gesellschaftern übernommen werden.
  • Regeln zur Beschlussfassung: Unstimmigkeiten kommen auch in den besten Teams vor, daher sollten im Gesellschaftsvertrag Regelungen zur Entscheidungsfindung getroffen werden, die es in diesem Fall zu befolgen gilt.

Auflösung und Beendigung einer GbR

Kein Gründer möchte bei der Gründung bereits ans Ende denken, dennoch ist es wichtig, einige wichtige Fakten zur Auflösung einer GbR im Hinterkopf zu haben, um frühzeitig Vorsorge treffen zu können.

Gründe und Vorgehen bei einer GbR-Auflösung

Folgende Umstände können eine GbR-Auflösung erzwingen:

  • Ohne einen speziellen Vertragspassus endet eine GbR automatisch, wenn ein Gesellschafter ausscheidet.
  • Die Gesellschafter können eine GbR durch Beschluss auflösen oder die Gesellschaft endet durch Kündigung, Tod bzw. Insolvenz eines Gesellschafters.
  • Ein stiller Gesellschafter, der lediglich Kapital beisteuert und sich nicht aktiv am Geschäft beteiligt, kann bei seinem Rückzug eine Auflösung verursachen.

Angesichts dieser Gründe gibt es unterschiedliche Herangehensweisen bei der Auflösung einer GbR:

  1. Der Gesellschaftszweck hat maßgeblichen Einfluss auf die Beendigung einer GbR. Falls dieser weggefallen oder unerreichbar ist, liegt ein Auflösungsgrund für die GbR vor.
  2. Eine einvernehmliche Auflösung ist möglich, sofern alle Gesellschafter zustimmen und den Vertrag entsprechend ändern oder beenden.
  3. Bei Auflösung einer GbR sind Frage nach der Verlustverteilung, der Gewinnverteilung und der Rückgabe von Gesellschaftsanteilen zu klären.
  4. Unter bestimmten Bedingungen kann eine GbR in eine andere Rechtsform wie etwa eine GmbH oder OHG umgewandelt werden. Hierbei sind gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu beachten.

Unabhängig von den jeweiligen Auflösungsgründen ist es sinnvoll, einen Anwalt oder Steuerberater hinzuziehen. So lässt sich die korrekte Vorgehensweise sicherstellen und möglichen rechtlichen oder finanziellen Komplikationen vorbeugen.

Fazit: GbR gründen leicht gemacht

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stellt eine unkomplizierte Unternehmensform dar, die sich insbesondere für kleinere Vorhaben und Projekte eignet. Sie zeichnet sich durch einen minimalen Gründungsaufwand und eine einfache Buchführung aus. Jedoch bringt die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter auch einen potenziellen Nachteil mit sich.

Folgende Aspekte gilt es zu beachten:

  • Abwägung: Vor der Gründung solltest du die Vor- und Nachteile der GbR sorgfältig prüfen und in Bezug auf deinen geplanten Geschäftszweck abwägen.
  • Gesellschaftsvertrag: Für die rechtssichere Gründung einer GbR ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag empfehlenswert, der alle relevanten Aspekte abdeckt.
  • Steuerliche Verpflichtungen: Eine transparente Buchführung und das Erfüllen der steuerlichen Verpflichtungen sind grundlegend für den erfolgreichen Betrieb einer GbR.

Mit diesem Wissen kannst du dich nun erfolgreich an die Gründung einer GbR heranwagen und den Grundstein für deine unternehmerische Laufbahn legen.

Disclaimer

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FAQ

Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet.

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