Es ist ein leidiges Thema und gleichzeitig einer der heikelsten Bereiche deiner Website: Die Anbieterkennzeichnungspflicht, bekannter unter „Impressum“. Macht keinen Spaß, ist aber wichtig: Denn ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum auf deiner Website kann dich Tausende von Euros kosten. Zwar wird die Höchststrafe von 50.000 Euro üblicherweise nicht verhängt, doch Abmahnungen verschlingen schnell Tausende Euro Abmahnkosten zuzüglich Rechtsanwaltskosten in dreistelliger Höhe.
Diese Gefahr ist für dich als Websitebetreiber deswegen real, weil es einige Unstimmigkeiten zur genauen Gesetzesauslegung gibt. Denn bei der genauen Interpretation der Gesetzestexte sehen einige Gerichte Spielraum, andere hingegen nicht.
Bei uns erfährst du deswegen die wichtigsten Fakten und Standards, um zu verhindern, dass du unnötigen Ärger und Stress durch eine Abmahnung riskierst.
Warum sollte ich ein Impressum haben? Die wichtigsten 3 Gründe
- Du solltest nicht, du musst sogar: Durch das Telemediengesetz bist du dazu verpflichtet, ein Impressum auf deiner Website zu haben, sobald sie nicht rein privat ist. Deine Besucher müssen wissen, mit wem sie es zu tun haben und wen sie im Zweifel rechtlich belangen können. Und nicht rein privat ist deine Website schnell: Es reicht aus, Werbung zu schalten, damit die Website einen beruflichen Charakter erhält.
- Wenn du gegen die Impressumspflicht verstößt, kannst du abgemahnt werden. Zwar ist die Rechtsprechung in Deutschland nicht einheitlich, ein Ärgernis ist es jedoch allemal, wenn Post eines Abmahn-Anwalts im eigenen Briefkasten landen. Ein ordentliches Impressum verringert das Risiko dafür und ist schnell erstellt.
- Du solltest auch deswegen ein Impressum haben, weil deine Website nur mit Impressum als seriös wahrgenommen werden kann. Viele Nutzer prüfen das Impressum, um herauszufinden, ob sie es mit einem vertrauenswürdigen Anbieter zu tun haben. Deswegen ist es eine Grundvoraussetzung, um misstrauische Kunden zu überzeugen. Wenn du schon eine Website hast, prüfe einmal die Klicks auf dein Impressum. Ich wette, es informieren sich dort mehr Nutzer über dich, als du denkst.
Hintergrund: Das Telemediengesetz
Was droht mir, wenn ich gegen die Impressumspflicht verstoße?
Wenn dein Impressum mangelhaft ist oder sogar ganz fehlt, verstößt du gegen §5 Absatz 1 TMG. Sobald die erforderlichen Informationen fehlen oder fehlerhaft sind, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Nach §16 Absatz 2 Satz 1 TMG könntest du mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Die tatsächliche Rechtsprechung ist zwar gerade bei kleineren Fehlern nicht immer eindeutig. Es ist jedoch sinnvoll, wenn du dich zum einen an die eindeutigen Angaben hältst und zum anderen an den Standard, der sich im Internet durchgesetzt hat. So bist du eher auf der sicheren Seite.
Was gehört ins Impressum? Die 3 Angaben, die du auf jeden Fall machen musst
Welche Angaben du genau machen musst, hängt davon ab, wer für die Website verantwortlich ist. Eine Aktiengesellschaft muss beispielsweise andere Angaben machen als ein Einzelunternehmer. Diese drei Angaben müssen jedoch in jedes Impressum, egal wer die Website betreibt:
Der Name
Wenn dein Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und du als Einzelunternehmer aktiv bist, musst du deinen ausgeschriebenen Vornamen und deinen Nachnamen angeben. Ein abgekürzter Vorname reicht nicht.
Wenn die Website durch eine Personenvereinigung- oder gruppe erstellt wurde, musst du den Namen der Vereinigung oder Gruppe angeben. Wenn es sich um eine rechtsfähige Personalgesellschaft handelt, musst du die Firmierung wie OHG und KG ebenfalls als Teil des Namens erwähnen.
Wenn eine juristische Person für die Website verantwortlich ist, muss du neben dem Namen noch die offizielle Firmierung eintragen, die auch im Handelsregister eingetragen ist: also beispielsweise GmbH und AG.
Die Anschrift
Die Anschrift muss vollständig ladungsfähig sein: Du musst also unter der Adresse auch erreichbar sein und eine Ladung durch das Gericht muss dich darüber erreichen können. Deswegen reicht die Nennung eines Postfachs nicht aus. Stattdessen musst du Straße mit Hausnummer sowie Postleitzahl und Wohnort angeben, unter der du erreichbar bist.
Bei juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften musst du den Sitz der Gesellschaft angeben.
Kontaktmöglichkeiten
Du musst über die Angabe deiner Adresse hinaus zwei Kontaktmöglichkeiten im Impressum angeben, die deine Besucher schnell und unkompliziert erreichen können. Zwingend ist die Angabe einer E-Mail-Adresse. Außerdem ist die Telefonnummer üblich. Diese ist nur dann zulässig, wenn sie nicht kostenpflichtig ist. Die Kosten dürfen also nicht über den Grundtarif hinausgehen. Sonst sieht zumindest der BGH (AZ: I ZR 238/14) darin eine erhebliche Hürde für den durchschnittlichen Verbraucher und die Kontaktart ist nicht ausreichend.
Vorsicht: Tippfehler, die eine Kontaktaufnahme verhindern, werden wie eine nicht gemachte Angabe gewertet.
Ob eine Faxnummer notwendig ist, gilt als umstritten. Bis diese Frage verbindlich geklärt ist und du auf Nummer sicher gehen möchtest, könntest du auch ein kostenfreies Webfax nutzen. Kontaktformulare gelten als nicht ausreichend.
Grundsätzlich gilt, dass du unter diesen Kontaktdaten ständig erreichbar sein solltest. Wie genau diese Erreichbarkeit aussehen soll, ist hingegen umstritten. So ist nicht klar, ob ein Anrufbeantworter ausreicht oder an wie vielen Stunden die Hotline besetzt sein sollte. Auch die Möglichkeit standardisierter E-Mails scheint nicht ausgeschlossen zu sein, solange diese Option nicht immer genutzt wird.
Was gehört ins Impressum? Angaben, die sich je nach Unternehmen unterscheiden
Es ist nicht leicht, übersichtlich darzustellen, was ins Impressum gehört. Die Angaben unterscheiden sich je nach Art des Unternehmens oder Verantwortlichen. Auch bei verschiedenen Berufen oder rechtlichen Besonderheiten sind zusätzliche Angaben notwendig.
Deswegen empfehle ich dir, die folgende Liste durchzugehen und zu prüfen, welche Bedingungen auf dich zutreffen.
Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-ID: Du musst keine Umsatzsteuer-ID beantragen. Wenn du dies aber getan hast, gehört sie ins Impressum. Ähnlich verhält es sich mit einer Wirtschafts-ID: Wenn Finanzbehörden deinem Unternehmen eine Wirtschafts-ID zugewiesen haben, musst du sie im Impressum angeben.
Aufsichtsbehörde: Wenn du oder dein Unternehmen einer Tätigkeit nachgehen, für die eine behördliche Zulassung erforderlich ist, musst du im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde inklusive Telefonnummer und Postanschrift nennen.
Register: Wenn du oder dein Unternehmen in ein Register eingetragen sind, musst du den Namen des Registers und deine Registernummer im Impressum angeben. Ausnahmen sind Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler. Allerdings musst du deinen Kunden die Eintragung im Vermittlerregister ohnehin zwingend mitteilen. Weil du misstrauischen Kunden so mehr Sicherheit geben kannst, ist es sowieso sinnvoll, wenn du sie im Impressum angibst.
Gewerberegister: Wenn du als Kleingewerbetreibender im örtlichen Gewerberegister eingetragen bist, solltest du das samt Registernummer angeben.
Reglementierte Berufe: Wenn du deinen Beruf nur dann ausüben darfst, wenn du einen Befähigungsnachweis oder ein Diplom vorweisen kannst, musst du die Kammer angeben, in der du Mitglied bist, wie die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet und welcher Mitgliedstaat dir die Befähigung erteilt hat. Bei manchen freien Berufen kann es sein, dass du noch mehr Angaben machen musst. Wenn du eine verpflichtende Berufshaftpflicht abgeschlossen hast, musst du zudem Geltungsbereich sowie Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft angeben.
Pflichten nach Rundfunkstaatsvertrag: Wenn du Inhalte mit meinungsbildender Qualität anbietest, musst du nach § 55 RStV einen Verantwortlichen für die jeweiligen Inhalte nennen. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn du Beiträge journalistisch-redaktionell gestaltest, beispielsweise in einem Blog.
Schlichtungsstelle: Wenn du online Verträge abschließt oder Produkte verkaufst, musst du zudem einen Hinweis auf das Streitschlichtungsportal der EU inklusive Link zur entsprechenden Website in dein Impressum einbauen. Außerdem benötigst du einen Hinweis darauf, ob du an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmst oder nicht.
Spamsicheres Impressum: Wie verhindere ich, dass meine Kontaktdaten von Spam-Bots eingesammelt werden?
Eines der großen Probleme bei der Veröffentlichung von Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Anschriften sind Spam-Bots. Sie durchforsten das Internet nach diesen Daten und senden dann ungefragt Werbung an die Kontakte oder verkaufen sie sogar weiter.
Es ergibt sich die besondere Herausforderung, dass das Impressum es so einfach wie möglich machen soll, den Verantwortlichen der Website zu kontaktieren. Das bedeutet auch, dass es möglichst barrierefrei erreichbar sein muss. Deswegen ist es nicht zu empfehlen, Bilder des Impressums anstelle von Schrift einzufügen. Der Grund: Eine korrekte Anzeige kann bei dieser Art der Darstellung nicht garantiert werden. Vor allem Software für Sehbehinderte stößt hier an ihre Grenze. Zudem lohnt sich das nicht mehr, denn viele Bots können Adressen von Bildern ablesen.
Um das Impressum abmahnsicher zu gestalten, kannst du also nicht tief in die Trickkiste greifen. Auch wenn es viele Möglichkeiten gibt, um beispielsweise E-Mail-Adressen vor Bots zu verschleiern, sind die meisten schlicht untauglich. Denn die einen werden von Bots inzwischen leicht erkannt, beispielsweise die Ersetzung des @-Zeichens durch (at). Und die anderen sind nicht barrierefrei, sodass du nicht sicherstellen kannst, dass dein Impressum rechtskonform ist.
Deswegen ist es für dich in den meisten Fällen sinnvoll, nicht an dieser Stelle zu verhindern, dass du Spam erhältst. Sinnvoller ist es hingegen, mit einem guten Spamfilter zu arbeiten. An anderer Stelle können E-Mails so verlinkt werden, dass Bots falsche E-Mailadressen sammeln und so automatisiert auf die Spamliste gesetzt werden können.
Welche Faktoren muss ich beim Impressum außerdem beachten?
Dein Impressum muss nach den gesetzlichen Vorgaben unbedingt leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Dementsprechend musst du einige Punkte beachten.
Streng genommen handelt es sich beim Impressum um eine „Anbieterkennzeichnung“. Der Begriff „Impressum“ ist als Alternative akzeptiert und der Allgemeinheit bekannt, sodass dies auf jeden Fall eine sichere Bezeichnung ist. Auch wenn du vor Kreativität nur so sprühst und deine Website so wiedererkennbar und einzigartig wie möglich machen möchtest, solltest du bei den etablierten Begriffen bleiben. Denn alle anderen Bezeichnungen sind zumindest anfechtbar und es wird sich vermutlich nicht lohnen, für Umbenennungen wie „Backstage“ den Weg vor Gericht anzutreten. Es reicht auch nicht, die Angaben nur in den AGB zu machen.
Außerdem musst du dafür sorgen, dass dein Impressum leicht von deiner Website erreichbar ist. Deswegen hat es sich als Standard etabliert, das Impressum einfach im Footer, also der Fußzeile am Ende der Website zu verlinken. So ist es von jeder deiner Unterseiten jeweils nur einen Klick entfernt und der Anspruch der unmittelbaren Erreichbarkeit erfüllt. Diese Frage zeigt auch, wie kompliziert die Rechtsprechung ist. So war beispielsweise das Oberlandesgericht Hamburg der Meinung, es sei nicht zulässig, wenn die Bezeichnung erst durch Scrollen sichtbar wird. Allerdings ist dieses Urteil von 2002 in der Praxis offensichtlich nicht relevant und sicherlich nicht mehr zeitgemäß.
Du musst zudem darauf achten, dass dein Impressum leicht erkennbar ist. Dazu gehört, dass du genügend Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund wählst und die Schrift groß genug ist. Zu viel seitliches Scrollen solltest du deinen Besuchern hingegen nicht zumuten.
Auch wenn es verlockend sein kann: In deinem Impressum solltest du nicht mehr als die Pflichtangaben unterbringen. Sonst können deine Informationen irreführend sein und somit die Anforderung eines Impressums nicht erfüllen. Vor allem unklare Angaben solltest du vermeiden.
Fazit: Impressumspflicht erfüllen
Wenn du ein Website betreibst, solltest du auf jeden Fall ein Impressum mit den notwendigen Angaben veröffentlichen. Selbst wenn du dir nicht sicher bist, ob du die Website vielleicht ein kleines bisschen geschäftlich nutzt, ist das empfehlenswert. Du vermeidest damit nämlich nicht nur Abmahnungen, sondern stärkst auch das Vertrauen deiner Besucher und wirkst seriöser.
Leider gibt es kein einheitliches Impressum für jede Unternehmensform und Berufsstand. Nur wenige Pflichtangaben sind für jeden gleich. Du musst deswegen selbst prüfen, welche Angaben für deinen Fall zwingend sind, darfst jedoch keine vergessen. Im Zweifelsfall kann es deswegen sinnvoll sein, wenn du dich bei einem Rechtsanwalt rückversicherst, dass dein Impressum in dieser Form allen Anforderungen entspricht.
Checkliste für ein sicheres Impressum
- Kennzeichnung als „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ als Überschrift
- Name: vollständig mit ausgeschriebenem Vornamen oder bei Unternehmen inklusive Firmierung
- Adresse mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer oder gleichwertiger Kontaktweg
- Faxnummer (umstritten)
- Du hast kein unnötigen Angaben im Impressum aufgeführt
- Das Impressum ist so verlinkt, dass es jederzeit erreichbar ist
- Das Impressum ist unter den Standardeinstellungen von Browsern gut lesbar
Falls vorhanden:
- Vertretungsberechtigte Personen
- Umsatzsteuer-ID
- Wirtschafts-ID
- Registernummer und Registergericht
- Bei verpflichtender Berufshaftpflichtversicherung die Angabe der Versicherung inklusive Unternehmensnamen und Anschrift sowie räumliche Geltung
- Inhaltlich verantwortliche Person (notwendig bei der regelmäßigen Veröffentlichung von aktuellen Inhalten oder meinungsbildender Qualität)
- Berufsbezeichnung bei reglementierten Berufen
- Behördliche Zulassung mit Aufsichtsbehörde, Anschrift und Link
- Wenn du online Verträge abschließt, benötigst du außerdem einen Hinweis auf das Streitschlichtungsportal der EU
- Angabe, ob du an Verbraucherstreitschlichtungen teilnimmst oder nicht
FAQ
An dieser Stelle beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema Impressum.
Was gehört in das Impressum?
Ein Impressum enthält Angaben wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Umsatzsteuer-ID, Handelsregister-Nummer, Vertretungsberechtigter, Aufsichtsbehörde, Berufsbezeichnung, Kammerzugehörigkeit, Registrierung bei einer berufsständischen Organisation und Berufshaftpflichtversicherung.
Was passiert, wenn eine Website kein Impressum hat?
Wenn eine Website kein Impressum hat, verstößt sie gegen gesetzliche Vorgaben. Es drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen und Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Zudem kann ein fehlendes Impressum das Vertrauen der Nutzer beeinträchtigen und sich negativ auf das Image auswirken.
Was ist der Unterschied zwischen einem Impressum und einer Datenschutzerklärung?
Ein Impressum enthält Informationen über ein Unternehmen oder eine Website, wie z. B. Unternehmensname, Adresse, Kontaktinformationen und Rechtsform. Eine Datenschutzerklärung hingegen enthält Informationen darüber, wie ein Unternehmen oder eine Website private Daten schützt und verwendet.
Wie viel kostet ein Impressum?
Für ein Impressum solltest du mit 200 bis 300 EUR rechnen.
Kann ich ein Impressum selbst erstellen?
Ja, du kannst ein Impressum selbst erstellen. Dazu gibt es verschiedene Impressum-Generatoren, die du nutzen kannst.