Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber: Definition, anschauliches Beispiel und Leitfaden zur Berechnung

Von Thomas Sesli
Aktualisiert am 27.06.2024 | Lesezeit ca. Min.

Ein beachtlicher Teil der Mitarbeiterkosten entfällt auf die Lohnnebenkosten. Für Arbeitgeber ist es daher unerlässlich, sich mit diesen auseinanderzusetzen, um die finanziellen Belastungen durch das Personal realistisch einschätzen zu können.

In diesem Beitrag möchten wir dir deshalb praxisnahe Lösungen für die Berechnung von Lohnnebenkosten an die Hand geben. Wir vermitteln dir die nötige Expertise über die genaue Zusammensetzung und zeigen dir Schritt für Schritt, wie du die Berechnung von Lohnkosten bewältigst.

Legen wir los!

Lohnnebenkosten für Arbeitgeber: Eine Einführung

Für Arbeitgeber stellen die korrekte Kalkulation und Administration der Lohnnebenkosten eine zentrale Herausforderung im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung dar. Diese Kosten werden auch als Personalzusatzkosten oder Personalnebenkosten bezeichnet und beinhalten im Wesentlichen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sowie weitere arbeitsrelevante Kosten.

Arbeitgeberbrutto vs. Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt bezieht sich auf den Nettolohn des Arbeitnehmers zuzüglich des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung. Im Gegensatz dazu umfasst das Arbeitgeberbrutto sowohl das Arbeitsentgelt als auch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und weitere Lohnnebenkosten.

Zusammensetzung der Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten bestehen im Allgemeinen aus verschiedenen Bestandteilen. Im Folgenden findest du eine detaillierte Übersicht über diese Komponenten:

Sozialabgaben: Die Pflichtbeiträge

  • Krankenversicherung: Hier beträgt der Beitragssatz 14,6 Prozent (zuzüglich eines Zusatzbeitrags). Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent und gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils die Hälfte des Beitrags.
  • Rentenversicherung: Der Beitragssatz liegt bei 18,6 Prozent, wobei ebenfalls Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte zahlen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch das Umlageverfahren finanziert. Das heißt, die aktuellen Einnahmen decken die laufenden Rentenzahlungen. Kommende Renten werden von der nachfolgenden Generation finanziert.
  • Pflegeversicherung: Hier gilt ein Beitragssatz von 3,4 Prozent (4,0 Prozent für Kinderlose), welcher im gleichen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird.
  • Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz beträgt 2,6 Prozent, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen.
  • Unfallversicherung: Die Prämie variiert je nach Gefahrenklasse und wird ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Die zuständige Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft.

Es gilt zu beachten, dass die Sozialbeiträge auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze kalkuliert werden. Diese markiert den Betrag bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Sozialversicherungsabgaben berechnet und abgeführt werden.

Beitragsbemessungsgrenzen: Wichtige Aspekte für die Berechnung

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind für die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung relevant:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Hierbei wird das Bruttoentgelt bis zur festgelegten Grenze für die Beitragsberechnung herangezogen. Gehaltsanteile, die darüber hinausgehen, bleiben beitragsfrei.
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Regelungen ähneln denen bei der Krankenversicherung. Allerdings variieren die Beitragsbemessungsgrenzen zwischen den Bundesländern.
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen werden in jedem Jahr aktualisiert.

Kosten für Aus- und Weiterbildung: Investition in Mitarbeiter

Ein weiterer Aspekt der Lohnnebenkosten sind Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter bereitstellt. Solche Investitionen tragen zur Qualifikation und Zufriedenheit der Belegschaft bei.

Sonstige Aufwendungen: Versicherungen und mehr

  • Insolvenzgeldumlage: Arbeitgeber entrichten einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoarbeitsentgelts an die zuständigen Stellen, um die Sicherung der Arbeitnehmeransprüche im Falle einer Arbeitgeberinsolvenz zu gewährleisten. Aktuell liegt dieser bei 0,06 %.
  • Krankheitsumlage: Die Höhe der Umlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist abhängig von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Die Krankenkasse übernimmt bei Erkrankung eines Mitarbeiters einen Teil der Entgeltfortzahlung aus den Umlagebeiträgen. Der Arbeitgeber kann zwischen verschiedenen Erstattungshöhen wählen, die je nach Tarif bei 40 bis 80 Prozent liegen. Allerdings sind nur die Arbeitgeber umlagepflichtig, die weniger als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Mutterschaftsumlage: Die Krankenkassen zahlen hieraus die Bezüge für Mitarbeiterinnen während des Mutterschutzes. Je nach Krankenkasse unterscheiden sich die Beiträge.
  • weitere Versicherungen: Zu den Lohnnebenkosten zählen auch zusätzliche Versicherungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten können, wie beispielsweise betriebliche Altersvorsorge oder Krankenzusatzversicherungen.

Steuern im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltssumme

Steuern wie Lohn- und Kirchensteuer oder der Solidaritätszuschlag werden zwar vom Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, diese bei jeder Lohnzahlung vom Bruttogehalt einzubehalten, beim zuständigen Finanzamt elektronisch anzumelden und dorthin abzuführen.

Kalkulation der Lohnnebenkosten

Um die Lohnnebenkosten adäquat zu ermitteln, sind mehrere Schritte notwendig:

  1. Ermittlung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelte und des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen
  2. Kalkulation der sonstigen Aufwendungen und Beiträge
  3. Zusammenführung dieser Informationen zur Berechnung der gesamten Lohnnebenkosten

Die genaue Kalkulation der Lohnnebenkosten stellt einen komplexen Vorgang dar, der neben den oben genannten Faktoren auch gesetzliche Regelungen, spezielle Branchentraits und individuelle Betriebsvereinbarungen berücksichtigen muss. Detaillierte Informationen zur Berechnung der Lohnnebenkosten sowie eine praxisnahe Anleitung zum Vorgehen werden im nachfolgenden Abschnitt behandelt.

Berechnung der Lohnnebenkosten: Ein Leitfaden

Die präzise Berechnung der Lohnnebenkosten ist entscheidend für eine korrekte und transparente Lohnabrechnung. In diesem Leitfaden erfährst du Schritt für Schritt, wie du die Lohnnebenkosten, die für die Mitarbeiter in deinem Unternehmen anfallen, ermittelst.

Schritt 1: Ermittlung der verschiedenen Posten

Als Erstes solltest du die unterschiedlichen Posten identifizieren, die in die Lohnnebenkosten einfließen. Dazu gehören, wie oben bereits erwähnt:

  • Sozialabgaben (z. B. Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)
  • Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Umlagen
  • Sonstige Aufwendungen (wie z. B. Versicherungen und betriebliche Altersvorsorge)

Schritt 2: Kalkulieren der Kosten für jeden Posten

Im nächsten Schritt ermittelst du die jeweilige Höhe der Kosten für jeden Posten:

  1. Sozialabgaben: Multipliziere das Arbeitsentgelt deiner Mitarbeiter mit den entsprechenden Beitragssätzen. Dabei solltest du die Beitragsbemessungsgrenzen berücksichtigen.
  2. Umlagen: Für die Berechnung der verschiedenen Umlagen musst du die Sätze von Insolvenzgeld-, Krankheits- und Mutterschaftsumlage mit dem Arbeitsentgelt multiplizieren.
  3. Aus- und Weiterbildung: Rechne die Ausgaben für angebotene Kurse, Seminare und Schulungen zusammen, um die Gesamtkosten zu ermitteln.
  4. Sonstige Aufwendungen: Erfasse die Ausgaben für zusätzliche Versicherungen, betriebliche Altersvorsorge und weitere Kosten, die mit der Lohnsumme verbunden sind.

Schritt 3: Zusammenfassung und Gesamtbetrachtung

Zum Abschluss fasst du alle ermittelten Werte zusammen, um die gesamten Lohnnebenkosten zu berechnen:

Gesamte Lohnnebenkosten = Sozialabgaben + Umlagen + Kosten für Aus- und Weiterbildung + sonstige Aufwendungen

Die resultierende Summe der Lohnnebenkosten kannst du anschließend in Relation zum Bruttogehalt deiner Mitarbeiter setzen. Dadurch wird es möglich, den Nettolohn unter Einbeziehung der fälligen Lohnsteuer für deine Mitarbeiter präzise zu ermitteln. Dies fördert eine transparente und korrekte Lohnabrechnung sowie das Verständnis der realen Kosten, die durch das Bruttoentgelt deiner Mitarbeiter verursacht werden.

Lohnnebenkosten in besonderen Situationen

Geringfügig Beschäftigte: Minijobs und die Auswirkungen auf Lohnnebenkosten

Die Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten, wie Minijobbern, kann gerade für kleinere Betriebe oder weniger umfangreiche Tätigkeitsfelder eine sinnvolle Alternative bieten. Allerdings gibt es für Minijobs besondere Regelungen hinsichtlich der Lohnnebenkosten:

  • Die Krankenversicherung berechnet sich pauschal mit 13 Prozent des Bruttoentgelts.
  • Für die Rentenversicherung wird eine Pauschale von 15 Prozent angewendet.
  • Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entfallen bei Minijobs.
  • Die Unfallversicherung beträgt in der Regel etwa 1,6 Prozent des Bruttoentgelts.
  • Ein Arbeitnehmeranteil für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfällt bei Minijobs. Beiträge zur Rentenversicherung fallen hingegen an. Arbeitnehmer können sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Werkstudenten: Die Rolle der Sozialabgaben

Werkstudenten sind in der Regel immatrikuliert und üben neben dem Studium eine berufspraktische Tätigkeit aus. Bei ihnen werden die Lohnnebenkosten auf besondere Weise behandelt:

  • Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 20 Stunden entfallen die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung. Lediglich der Beitrag zur Rentenversicherung fällt für die Beschäftigung an sowie Insolvenzgeld-, Krankheits- und Mutterschaftsumlage.
  • Übersteigt die Arbeitszeit jedoch 20 Stunden, werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge fällig.
  • Während der Semesterferien dürfen Werkstudenten auch über 20 Stunden arbeiten, ohne zusätzliche Sozialabgaben leisten zu müssen.
  • Werkstudenten unterliegen der Unfallversicherung.

Praktikanten: Lohnnebenkosten bei befristeten Verträgen

Praktikanten sind üblicherweise für einen befristeten Zeitraum angestellt, wobei die Lohnnebenkosten abhängig von der Art und Dauer des Praktikums variieren:

  1. Pflichtpraktika während des Studiums: Weder der Arbeitgeber noch der Praktikant müssen Sozialabgaben zahlen.
  2. Praktika vor oder nach einem Studium: Vor- oder Nachpraktika, die nicht von der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, sind versicherungsfrei, wenn der Praktikant ohne Entgelt arbeitet. Ansonsten greifen die Regelungen für regulär Beschäftigte. Sind die Praktika in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben, sind diese komplett sozialversicherungspflichtig – auch wenn kein Entgelt gezahlt wird.
  3. Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten: Wenn kein Entgelt gezahlt wird, ist der Praktikant versicherungsfrei. Wird ein Entgelt gezahlt, fallen Sozialversicherungsbeiträge wie bei regulären Arbeitnehmern an.
  4. Freiwillige Praktika über drei Monate: Praktika, die länger als drei Monate dauern, fallen unter das Mindeslohngesetz. Hier gelten bei den Lohnnebenkosten dieselben Regelungen wie für normale Arbeitnehmer.
Lohnnebenkosten Arbeitgeber: 4 Tipps für optimale Berechnung
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Lohnnebenkosten illustriert: Ein Beispiel

Neben wir an, ein Angestellter erhält einen Bruttolohn von 4.000 Euro im Monat. Dem Arbeitgeber dadurch die folgenden Lohnnebenkosten:

  • Krankenversicherung: 324 Euro
  • Rentenversicherung: 372 Euro
  • Pflegeversicherung: 68 Euro
  • Arbeitslosenversicherung: 52 Euro
  • Unfallversicherung: 52 Euro

Es ergeben sich damit monatliche Beiträge zu den Sozialversicherungen in Höhe von 868 Euro.

Außerdem hat der Betrieb im Berechnungsjahr 1.200 Euro an Fortbildungskosten für den Mitarbeiter ausgegeben. Das entspricht 100 Euro im Monat und erhöht die Gesamtsumme der Lohnnebenkosten auf 968 Euro.

Als Gesamtausgaben für den Arbeitgeber ergeben sich also wie folgt:

4.000 Euro + 868 Euro + 100 Euro = 4.968 Euro monatlich

(Hinzu kommen noch die krankenkassenabhängigen Abgaben für die Umlagen U1 und U2 und 2,40 Euro für die Umlage U3).

Steuerliche Absetzbarkeit von Lohnkosten für Arbeitgeber

In diesem Abschnitt widmen wir uns der steuerlichen Absetzbarkeit von Lohn- sowie Lohnnebenkosten und beleuchten dabei einzelne Aspekte wie Sachzuwendungen, Pauschalsteuern, Weiterbildungskosten und Sachbezüge. Du erfährst Wissenswertes über die verschiedenen Arten von Aufwendungen sowie die steuerlichen Vorteile für Unternehmen.

Sachzuwendungen und Sachbezüge

Sachzuwendungen sind steuerlich absetzbar, wenn sie als betriebliche Ausgaben oder Betriebsausgaben angesehen werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Arbeitskleidung
  • Zuwendungen für außergewöhnliche Leistungen seitens des Arbeitnehmers
  • Sachzuwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

Bei Sachbezügen besteht die Notwendigkeit, diese dem Mitarbeiter entweder über eine lohnsteuerpflichtige Entlohnung oder als steuerfreie Zuschüsse zur Verfügung zu stellen. In beiden Fällen sind die Sachbezüge bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Lohnkosten entsprechend der üblichen Regelungen zu berücksichtigen.

Weiterbildungskosten

Weiterbildungskosten sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar. Als Arbeitgeber solltest du jedoch darauf achten, dass dies lediglich für jene Aufwendungen zutrifft, die der Verbesserung der beruflichen Qualifikation des Mitarbeiters dienen. Kosten, die primär der persönlichen Bereicherung oder einem privaten Zweck dienen, können hingegen nicht geltend gemacht werden.

Beispiele dafür betriebsbezogene Weiterbildungen sind:

  • Fachseminare
  • Berufsbezogene Fortbildungskurse
  • Kosten für berufsbegleitende Lehrgänge

Sonstige steuerlich absetzbare Aufwendungen im Zusammenhang mit Lohnkosten

Grundsätzlich sind alle betrieblichen Aufwendungen steuerlich absetzbar, die für die Erzielung von Einkünften notwendig sind und in direktem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung stehen. Hierzu gehören unter anderem:

  1. Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge
  2. Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  3. Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Berechnung und Abwicklung von Lohn- und Gehaltszahlungen

Tipps zur Digitalisierung des Lohn- und Gehaltsbereichs

Digitalisierung im Lohn- und Gehaltsbereich kann Unternehmen dabei unterstützen, Personalverwaltung effizienter zu gestalten und Kosten für Lohnabrechnungen einzusparen. Im Folgenden findest du hilfreiche Tipps, die dich bei der erfolgreichen Umsetzung dieses Prozesses unterstützen:

Automatisierung der Lohnabrechnung

  • Untersuche und vergleiche verschiedene Lohnabrechnungssysteme, um dasjenige auszuwählen, das den Anforderungen deines Unternehmens am besten gerecht wird.
  • Stelle sicher, dass das gewählte System automatische Anpassungen an Lohnsteuer- und Sozialversicherungssätzen vornimmt.
  • Prüfe die korrekte Berechnung sowohl des Arbeitnehmeranteils als auch des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen durch das System.
  • Implementiere Schnittstellen zwischen dem Lohnabrechnungssystem und deiner Finanzbuchhaltung, um mögliche Fehler infolge manueller Eingaben zu minimieren.

Digitale Erfassung von Arbeitszeiten

  • Führe Zeiterfassungssysteme ein, die eine automatisierte Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden ermöglichen.
  • Integriere mobile Geräte und Apps, um flexible Arbeitszeitmodelle effizient abbilden zu können.
  • Sorge für eine automatische Berechnung von Überstunden und Zuschlägen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
  • Gewähre Mitarbeitern Zugriffsrechte für die Eigenkontrolle und gegebenenfalls selbstständige Korrekturen ihrer Arbeitszeiten.

Personalmanagement und Anwerbung

Mit der Digitalisierung des Personalbereichs können auch Anwerbungskosten gesenkt werden. Die folgenden Schritte können dabei helfen:

  • Setze Bewerbermanagementsysteme ein, die Stellenausschreibungen und die Auswertung von Bewerbungen automatisieren.
  • Halte deine Unternehmenswebsite stets aktuell hinsichtlich offener Stellen und nutze soziale Medien zur Verbreitung der Ausschreibungen.
  • Entwickle digitale Onboarding-Pläne für neue Mitarbeiter, um ihnen den Einstieg in das Unternehmen zu erleichtern.

Regionale Unterschiede berücksichtigen

  • Sei dir bewusst, dass für Beschäftigte in verschiedenen Bundesländern jeweils unterschiedliche Regelungen zur Lohngestaltung gelten können. Dies betrifft beispielsweise Pflichtversicherungen, Lohnsteuern sowie Urlaubs- und Krankheitsregelungen.
  • Stelle sicher, dass Arbeitnehmer korrekt in der jeweiligen Landes-Zentraldatei angemeldet sind, um etwaige Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.

Kontinuierliche Aktualisierung und Weiterbildung

  • Nimm regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teil, um stets über relevante Gesetzesänderungen informiert zu sein und diese umsetzen zu können.
  • Nutze Förderprogramme und Zuschüsse, welche die Digitalisierung unterstützen und somit zusätzliche Kosteneinsparungen ermöglichen.

Indem du den Lohn- und Gehaltsbereich konsequent digitalisierst, kannst du den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren, die Transparenz für deine Beschäftigten erhöhen und somit auch langfristig wirtschaftlicher und erfolgreicher agieren.

Fazit

Die korrekte Berechnung und effiziente Verwaltung von Lohnnebenkosten stellen zentrale Herausforderungen für Arbeitgeber dar. Ein fundiertes Verständnis der verschiedenen Faktoren, die Lohnnebenkosten beeinflussen, sind also unabdingbar.

Hier haben wir die wichtigsten Punkte aus dem Artikel noch einmal zusammengefasst:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Die Arbeitgeberbeiträge für Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung bilden den entscheidenden Anteil der Lohnnebenkosten.
  • Kalkulation: Eine präzise Berechnung der Lohnnebenkosten ist notwendig, um genaue und transparente Arbeitskosten zu ermitteln und eine verlässliche finanzielle Planung für Unternehmen sicherzustellen.
  • Spezialfälle: Beschäftigungsverhältnisse wie Minijobs, Werkstudentenjobs oder Praktika unterliegen besonderen Regelungen in Bezug auf Lohnnebenkosten und Sozialabgaben.

Dank der Digitalisierung im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen lässt sich der Verwaltungsaufwand reduzieren und die Transparenz für die Beschäftigten erhöhen. Durch Automatisierung und den Einsatz moderner Technologien kannst du die Effizienz im Umgang mit Lohnnebenkosten steigern und deinem Unternehmen eine solide finanzielle Basis sichern.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Nachfolgend sind einige Antworten auf häufig vorkommende Fragen zusammengestellt.

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