Markennamen schützen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Anfänger

Von Steffen Grigori
Aktualisiert am 09.04.2024 | Lesezeit ca. Min.

Wenn du deine Marke nicht registrierst, kann es jemand anderes tun. Diese schlichte Tatsache sollte dich sofort aufmerken lassen, denn jede Nachahmung deines Produkt- und Dienstleistungsangebots kann dein Unternehmen in Gefahr bringen.

Die Markenregistrierung verleiht dir exklusive Rechte an deinem Produkt oder deiner Dienstleistung. Diese Exklusivität schafft ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt und gewährleistet dir einen dauerhaften Schutz vor möglichen Nachahmungen.

Die Registrierung einer Marke ist mitunter nicht nur sehr zeitaufwändig, sondern auch mit bürokratischen Herausforderungen verbunden. Aber keine Sorge, mit unserem Artikel begleiten wir dich Schritt für Schritt durch das Eintragungsverfahren – von der Überprüfung der Eintragungsfähigkeit bis hin zur Ausstellung deiner exklusiven Markenurkunde.

Markennamen schützen: Die Vorteile einer Markenanmeldung

Die öffentliche Registrierung einer Marke stellt sicher, dass deine Bezeichnung, dein Firmenname, dein Werbeslogan oder dein Logo geschützt ist. Wie funktioniert dieser Schutz? Durch die Eintragung im Markenregister. Dadurch wird zweifelsfrei geklärt, dass ausschließlich du diese Markenformen als dein Eigentum beanspruchen kannst.

In der Praxis ergeben sich daraus folgende Vorteile für dich:

  • Durch eine Registrierung kannst du verhindern, dass von dir kostspielig erstellte Produkte, Werbeslogans, Logos oder andere Bezeichnungen von deinen Mitbewerbern frei genutzt werden. Auch bei einer möglichen Verwechslungsgefahr dürfen Wettbewerber deine eingetragene Marke nicht verwenden.
  • Eine Eintragung steigert den Wert deiner Marke. Gemäß ISO-Norm (10668:2010) ist eine eingetragene Marke eine von drei Komponenten, die den Markenwert ausmachen.
  • Durch die Registrierung deiner Marke sparst du im Konfliktfall bares Geld, unabhängig davon, ob dir eine Verletzung vorgeworfen wird oder du jemandem die Verletzung deiner Markenrechte vorwirfst.
  • Investoren schätzen Unternehmen höher, die ihr geistiges Eigentum geschützt haben. Ein Unternehmen, das seine Investitionen, den Markenaufbau und seine eigene kommerzielle Identität nicht schützt, ist schwer ernst zu nehmen.
  • Die Verwendung des Zeichens für eine Registered Trademark (Dargestellt als ®) signalisiert deinen Kunden, dass das Produkt und seine gewerbliche Herkunft schützenswert sind. Das Registered-Trademark-Symbol erhöht das Vertrauen der Verbraucher.

Aber der Markenschutz lohnt sich nicht nur für den Firmennamen. Gerade auch das Firmenlogo ist oft das, was Kunden von deinem Unternehmen zuerst wahrnehmen, und damit dein wichtigstes Aushängeschild.

Da die Gestaltung eines auffälligen und attraktiven Firmenlogos viel Zeit und Geld beansprucht, ist es umso wichtiger, dieses Firmenlogo schützen zu lassen. Nachahmer riskieren es möglicherweise, dein Logo zu missbrauchen und auf deine Kosten Geld zu verdienen. Wenn du dein Firmenlogo als Bildmarke schützen möchtest, hast du das Recht, gegen diese Nachahmer vorzugehen und durch diese Markenverletzung Schadensersatz zu fordern.

Für den Markenschutz von Firmenlogos gelten die gleichen Regeln wie für Firmennamen oder andere Markenformen. Im Folgenden begleiten wir dich durch das Eintragungsverfahren.

5 große Vorteile einer Markenanmeldung

In 5 Schritten zum Erfolg: So schützt du deine Marke

Hier sind die einzelnen Schritte, die du bei der Eintragung deiner Marke im Vorfeld berücksichtigen musst:

1. Schritt: Die Anmeldung der Marke

Die Eintragung von Marken erfolgt durch Antragstellung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Anmeldung ist online über DPMAdirektWeb sowie postalisch, persönlich oder per Fax bei den Patentinformationszentren in München, Jena oder Berlin möglich. Auf keinen Fall solltest du deine Anmeldung dem DPMA per E-Mail zusenden.

Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Antragsformular werden für deinen Markenschutz auch folgende Informationen abgefragt:

Identität des Antragstellers Hier trägst du als Unternehmer deine Firmendaten ein.
Darstellung der anzumeldenden Marke Beschreibe deine Marke – je präziser, desto besser! Denke daran: Du musst bei der Markenanmeldung deine Marke dem DPMA exakt so beschreiben, wie sie später verwendet werden soll.
Waren- und Dienstleistungsklassen Insgesamt gibt es 45 Klassen an Waren- und Dienstleistungsklassen wie beispielsweise Geschirr, Körperpflegemittel, Stoffe, Schuhwaren etc.

2. Schritt: Die Zahlung der Amtsgebühr

Nach der Markenanmeldung erhältst du eine Empfangsbestätigung, die die Höhe deiner Gebühren enthält. Grundsätzlich wird für die Anmeldung der Markeneintragung eine Grundgebühr von 300,00 Euro (bzw. 290,00 Euro bei einer Online-Anmeldung) fällig. Dabei unterliegen alle Markenformen der gleichen Grundgebühr – es wird also nicht zwischen Wortmarke, Bildmarke, 3D-Marke oder Farbmarke unterschieden.

Hier haben wir dir die wichtigsten Gebühren zusammengefasst:

Markenschutz Gebührenart Euro
Anmeldegebühr für Markenschutz (bis zu drei Klassen) 300,00 €
Anmeldegebühr für Markenschutz bei elektronischer Anmeldung 290,00 €
Markenschutz Klassengebühr (für jede weitere Klasse, ab vierter Klasse) 100,00 €
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung für Markenschutz 200,00 €
Verlängerungsgebühr für Markenschutz (bis zu drei Klassen, nach 10 Jahren) 750,00 €
Markenschutz Klassengebühr bei Verlängerung (ab vierter Klasse) 260,00 €
Markenschutz Widerspruchsgebühr 250,00 €
Gebühr für jeden weiteren Widerspruch 50,00 €
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse 400,00 €
Löschungsgebühr wegen Verfalls 100,00 €
Markenschutz Rückerstattungsgebühr  10,00 €

Um dir ein besseres Verständnis für die anfallenden Gebühren geben zu können, haben wir dir zwei Rechenbeispiele bereitgestellt. Wie du siehst, lassen sich die Endkosten ganz einfach bestimmen:

Beispiel 1: Für die beschleunigte Online-Anmeldung einer Marke mit nur einer Klasse beträgt die zu zahlende Amtsgebühr 490,00 Euro:

Markenschutz Gebührenart Euro
Anmeldegebühr für Markenschutz bei elektronischer Anmeldung 290,00 €
+ Beschleunigte Prüfung der Anmeldung für Markenschutz 200,00 €
= Amtsgebühr der Eintragung 490,00 €
Wichtig: Es findet keine Vergünstigung statt, wenn nicht alle Klassen ausgeschöpft werden. Die Mindestgebühr wird bei deutschen Markenanmeldungen immer fällig.

Beispiel 2: Für eine Markeneintragung mit Wirkung ab vier Waren- und Dienstleistungsklassen beträgt die Amtsgebühr des DPMA 400,00 Euro:

Markenschutz Gebührenart Euro
Anmeldegebühr für Markenschutz bei nicht elektronischer Anmeldung 300,00 €
+ Markenschutz Klassengebühr (für jede weitere Klasse, ab vierter Klasse) 100,00 €
= Amtsgebühr der Eintragung 400,00 €
Wichtig: Der Markenschutz ist in der Amtsgebühr für drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Zusätzliche Schutzklassen sind für einen Aufschlag von jeweils 100 Euro beim Deutschen Patent- und Markenamt erhältlich.

3. Schritt: Die Prüfung der Marke

Sind alle Unterlagen eingereicht, prüft das DPMA, ob

● die Amtsgebühren vollständig entrichtet wurden,

● die Anmeldung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ob

● der Anmelder berechtigt ist, die Marke eintragen zu lassen.

Die Markenanmeldung wird abgelehnt, wenn die amtliche Prüfung ergeben sollte, dass sogenannte absolute Schutzhindernisse vorliegen.

Die absoluten Schutzhindernisse

Im Falle einer Ablehnung werden dir die bereits gezahlten Amtsgebühren nicht erstattet. Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen wir dir, deine Marke bereits vor der Anmeldung auf die folgenden absoluten Schutzhindernisse zu überprüfen:

Die absoluten Schutzhindernisse Erklärung
Die Unterscheidungskraft der Marke Die unter der Marke angebotenen Waren und Dienstleistungen müssen sich von anderen Unternehmen unterscheiden, um schutzfähig zu sein. So weist beispielsweise ein Apfel für einen Computer Unterscheidungskraft auf (Apple), für Obst hingegen nicht.
Das Freihaltebedürfnis Darunter fällt das Bedürfnis der Allgemeinheit, beschreibende Angaben frei verwenden zu können. Das Freihaltebedürfnis dient dazu, anderen Anbietern die Nutzung von Begriffen wie light, zuckerfrei oder cremig für ihre Produktbeschreibung zu verwenden, ohne die Markenrechte anderer zu verletzen. Beispielsweise ist ein allgemeiner Begriff wie Mineralwasser freihaltebedürftig und kann nicht als Marke für Getränke eingetragen werden, da andere Getränkehersteller diesen Begriff zur Beschreibung benötigen.
Täuschende Zeichen Zu den täuschenden Merkmalen gehören vor allem falsche Angaben über die geografische Herkunft eines Produktes und falsche Beschaffenheitsangaben. Die Bezeichnung de Paris evoziert als Bestandteil einer Wortmarke eine bestimmte Qualitätsvorstellung. Wenn das Produkt bei objektiver Betrachtung aber keinen nachvollziehbaren Bezug zu Paris aufweist, darf diese Wortmarke nicht verwendet werden.
Verstoß gegen die Öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten Ebenfalls von der Markeneintragung ausgenommen sind Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Hierzu können Zeichen gehören, die das Schamgefühl oder religiöse Gefühle verletzen, die verfassungsfeindlich sind oder auch Zeichen mit negativen Assoziationen.
Verwendung von Hoheitszeichen Schließlich wird eine Markenanmeldung beim DPMA verweigert, wenn die Marke staatliche Hoheitszeichen, kommunale Wappen, amtliche Prüf- und Gewährzeichen, Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen oder gesetzeswidrige Zeichen enthält.           

Die relativen Schutzhindernisse

Leider wird bei der Anmeldung deiner Marke vom DPMA nur eine Prüfung der absoluten Schutzhindernisse vorgenommen. Tatsächlich stehen dem Erfolg deiner Markenanmeldung aber noch die sogenannten relativen Schutzhindernisse entgegen. Darunter versteht man vorrangige Rechte Dritter aufgrund einer bereits eingetragenen Marke. Konkret bedeutet das für dich, dass du vor einer Eintragung unbedingt prüfen solltest, ob der gewünschte Firmenname als Marke frei verfügbar ist.

Für deine Markenrecherche solltest du alle Markenregister (ggf. auch in anderen europäischen und internationalen Ländern) deiner Branche konsultieren und herausfinden, ob ähnliche oder sogar identische Firmennamen bereits markenrechtlich geschützt sind. Als Ausgangspunkt für eine Ersteinschätzung deiner Ähnlichkeitsrecherche steht dir dafür auch ein DPMA-Register zur Verfügung.

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Extratipp

Ein Blick ins Handelsregister ist für deine Ähnlichkeitsrecherche ebenfalls sehr hilfreich. Häufig sind dort Unternehmen registriert, die (noch) keinen Markenschutz in ihrem Namen beantragt haben. Um Konflikte zu vermeiden, solltest du entweder einen anderen Firmennamen wählen oder dich schnellstmöglich als Marke anmelden, bevor es deine Konkurrenten tun. Wenn ein Wettbewerber auch nur einen Tag vor dir einen Markenschutzantrag gestellt hat, kannst du deinen Namen nicht schützen.

4. Schritt: Die Eintragung der Marke

Erfolgt keine Beanstandung oder eine vorläufige Zurückweisung, trägt das DPMA die Marke in das Markenregister ein und stellt dir eine Markenurkunde aus. Der Zeitraum von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in einem reibungslosen Fall in der Regel drei bis acht Monate. Außerdem wird deine Marke im öffentlichen Markenblatt veröffentlicht.

Du kannst uns glauben: Gerne würden wir dir an dieser Stelle zu deiner erfolgreichen Markeneintragung gratulieren. Diese Glückwünsche kämen aber noch etwas verfrüht – um genau zu sein, drei Monate zu früh. Der Grund? Im Unterschied zu den meisten anderen Ländern wird in Deutschland die Marke zuerst angemeldet und dann zu Widerspruchszwecken veröffentlicht.

Nach der Veröffentlichung deiner Marke haben Dritte also die Möglichkeit, innerhalb der Widerspruchsfrist von drei Monaten Widerspruch gegen deine Markeneintragung einzulegen.

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Der Markenwiderspruch

Markenwidersprüche müssen schriftlich beim DPMA oder Bundespatentamt eingereicht werden. Dafür ist eine Gebühr von 250 Euro zu entrichten. Danach muss der Widersprechende triftige Gründe nachweisen, die Eintragung der Marke anzufechten. Dafür reicht zu erklären, wie sich die Markeneintragung auf ihn auswirken würde.

Dieses Recht steht jedem Inhaber älterer Marken zu, der seine relativen Schutzhindernisse gefährdet sieht oder aufgrund von Markenrechtsverletzungen die Eintragung deiner Marke anfechten möchte. Im Falle eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens wird deine Markenanmeldung gelöscht und deine bereits entrichteten Amtsgebühren werden dir nicht erstattet.

Wie du siehst, ist eine vorhergehende Prüfung der absoluten und relativen Schutzhindernisse unerlässlich für deine erfolgreiche Markenanmeldung. Je sorgsamer du im Vorfeld die einzelnen Hinderungstatbestände und deine Schutzfähigkeit prüfst, desto gelassener kannst du dem Ende der dreimonatigen Widerspruchsfrist entgegensehen.

5. Schritt: Die Schutzfrist der Marke

Die drei Monate sind vergangen und niemand hat deiner Markeneintragung widersprochen? Herzlichen Glückwunsch! Das Patentamt wird nun deine Marke registrieren.

Das deutsche Markenrecht gewährt dir ab diesem Zeitpunkt eine zehnjährige Schutzfrist. Bei fristgerechter Zahlung der Verlängerungsgebühr von 750,00 Euro kann die Schutzdauer um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Zahlung ist dabei stets am letzten Tag des auf den Ablauf der Schutzfrist folgenden Monats fällig.

Klingt kompliziert, ist eigentlich aber ganz einfach. Hier ist ein einfaches Beispiel:

Die Registrierung einer Marke erfolgt vom DPMA am 10.08.2022. Ohne eine weitere Verlängerung würde die Schutzfrist nach zehn Jahren demnach am 09.08.2032 enden. Möchte man nun eine Verlängerung beantragen, sollte die Gebühr bis zum 30.09.2032 bezahlt werden.

Die internationale Registrierung deiner Marke

Eine in Deutschland eingetragene Marke bietet zuverlässigen Rechtsschutz und kann als Grundlage bzw. Basismarke für internationale Markenanmeldungen dienen.

Ist dein Unternehmen auch in anderen Ländern innerhalb der EU tätig, lohnt es sich, den Firmennamen als Unionsmarke anzumelden und entsprechend zu schützen. Dazu musst du dich bei der Organisation der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registrieren. Auch hier kannst du den Postweg nutzen oder dich einfach online anmelden.

Welche Gebühren mit der internationalen Anmeldung einhergehen, erklärt Rechtsanwalt Tobias Röttger:

Wenn du deinen Firmennamen oder dein Logo als Bildmarke in Ländern außerhalb der EU schützen möchtest, erfolgt die Anmeldung bei der World Intellectual Property Organization (WIPO). Bei der sogenannten IR-Marke kannst du wählen, in welchem der 114 Unterzeichnerstaaten des Madrider Abkommens deine Anmeldung gültig sein soll. Da internationale Registrierungsverfahren in der Regel jedoch recht teuer sind und umfangreichere Recherchen erfordern, empfiehlt sich dieser Schritt nicht für junge Unternehmen und Startups.

Bedenke, dass neben den internationalen Gebühren der WIPO, noch zusätzliche nationale Gebühren an das DPMA zu zahlen sind. Diese betragen 180 € für die internationale Registrierung und 120 € bei nachträglicher Benennung.

Fazit

Als Unternehmer ist es deine Aufgabe, sicherzustellen, dass du deine Firma angemessen vor der Konkurrenz zu schützen kannst. Unbefugte, die deine Marke nachahmen, können deinem Ruf und deinem unternehmerischen Erfolg existenziellen Schaden zufügen. Wenn du dich an unseren 5-Schritte-Plan für die Registrierung hältst, kannst du eine effektive Schutzmauer um deine Marke herum aufbauen.

Für den Markenschutz in Deutschland ist eine Markenanmeldung beim Patent- und Markenamt erforderlich. Internationale oder europäische Marken müssen beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) geschützt werden.

FAQ

An dieser Stelle möchten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema beantworten.

Quellen:

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