Qualifizierungschancengesetz: Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Von Thomas Sesli
Aktualisiert am 21.08.2024 | Lesezeit ca. Min.

Die Digitalisierung, der Strukturwandel und der anhaltende Fachkräftemangel stellen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer vor neue Herausforderungen. Um diesen gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche Weiterbildung entscheidend. Hier kommt das Qualifizierungschancengesetz ins Spiel.

Unser Artikel versorgt dich mit den notwendigen Informationen, um das Qualifizierungschancengesetz effektiv für den Erfolg deines Unternehmens und die langfristige Sicherung der Zukunft deiner Mitarbeiter einzusetzen.

Freue dich auf einen umfassenden Einblick in:

  • Die Zielgruppen und förderberechtigten Personen im Rahmen des Gesetzes
  • Konkrete Fördermöglichkeiten und finanzielle Zuschüsse für die Weiterbildung
  • Voraussetzungen, Antragsverfahren und Beratungsangebote

Los geht's!

Das Qualifizierungschancengesetz: Ein Überblick

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) stellt eine Initiative der Bundesregierung dar, um die Förderung von Weiterbildung zu regeln. Die im Jahr 2019 gestartete Qualifizierungsoffensive wurde 2020 durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz ausgeweitet.

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Was ist das Arbeit-von-morgen-Gesetz?

Grundsätzlich unterstützt das Arbeit-von-morgen-Gesetz Arbeitssuchende: Menschen in Deutschland werden auf die Arbeit von morgen vorbereitet. Die Verwaltungsprozesse funktionieren digitalisiert und damit viele einfacher.

Ziel des Gesetzes ist es, den Strukturwandel sowie die Digitalisierung in der Arbeitswelt bestmöglich zu unterstützen und sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Qualifizierungsmaßnahmen zu fördern.

Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales markiert die Qualifizierungsoffensive den Beginn einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Fördermittel für Weiterbildungen sollen dabei helfen, den Herausforderungen der Digitalisierung und des Strukturwandels erfolgreich zu begegnen. Zudem profitieren seit Inkrafttreten des QCG alle Beitragszahler von einer Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.

Zentrale Aspekte des Qualifizierungschancengesetzes

  1. Die Weiterbildungsförderung wird durch die Bundesregierung geregelt
  2. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik soll Strukturwandel und Digitalisierung gezielt entgegenwirken
  3. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten finanzielle Unterstützung für Qualifizierungsmaßnahmen

Zielgruppen und Förderberechtigte

Wir fassen zusammen: Das Qualifizierungschancengesetz konzentriert sich auf die Förderung von Arbeitnehmern, um ausreichend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen und den Herausforderungen des Strukturwandels zu begegnen.

Infolgedessen sind fast alle Arbeitnehmer förderfähig, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Hierbei spielen Faktoren wie Betriebsgröße, Lebensalter, vorhandene Qualifikationen und das Berufsfeld der Beschäftigten eine Rolle.

Die Zielgruppen beinhalten unter anderem:

  • Arbeitnehmer in Engpassberufen
  • Geringqualifizierte und ungelernte Beschäftigte
  • Fachkräfte, die von technologischen Veränderungen betroffen sind

Arbeitnehmer in Engpassberufen

Engpassberufe zeichnen sich durch einen Mangel an qualifizierten Fachkräften aus. Laut der Agentur für Arbeit waren das im Jahr 2023 beispielsweise Pflegeberufe, medizinische Fachangestellte oder Berufe in der Zahntechnik.

Arbeitnehmer in diesen Berufsfeldern sind besonders förderfähig, da ihre Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt wertvoll sind und sie durch eine Weiterbildung zusätzliche Expertise erwerben können.

Geringqualifizierte und ungelernte Beschäftigte

Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet auch geringqualifizierten und ungelernten Arbeitnehmern die Chance, sich weiterzubilden. Dadurch können sie ihr volles Potenzial ausschöpfen und den strukturellen Veränderungen besser begegnen. Die Förderung hat zum Ziel, ihren Bildungsstand zu erhöhen und sie für den Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten.

Fachkräfte, die von technologischen Veränderungen betroffen sind

Neue Technologien und die Digitalisierung haben Auswirkungen auf zahlreiche Fachkräfte. Das Qualifizierungschancengesetz bietet hier die Möglichkeit, entsprechende Weiterbildungen zu fördern, um Anpassungsqualifikationen der Fachkräfte zu verbessern und ihnen zu ermöglichen, am Puls der Zeit zu bleiben.

Gut zu wissen: Betriebsräte besitzen ein Initiativrecht zur Ermittlung des Bildungsbedarfs der Arbeitnehmer und können im Sinne einer optimalen Personalentwicklung aktiv werden.

Konkrete Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Arbeitgebern und Arbeitnehmern vielfältige Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung für Weiterbildung. Doch die Inanspruchnahme von Förderungen setzt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet dabei Hilfestellungen bei den Weiterbildungs- und Lohnfortzahlungskosten an.

Förderhöhe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Förderung orientiert sich an der Unternehmensgröße und berücksichtigt gesonderte Regelungen für spezielle Zielgruppen, wie beispielsweise Mitarbeiter über 45 Jahre und Schwerbehinderte.

Die Höhe der Zuschüsse zu den Lehrgangskosten variiert je nach Größe des Unternehmens:

  • Weniger als 10 Arbeitnehmer: Es können bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet werden.
  • Mindestens 10 und weniger als 250 Arbeitnehmer: Eine Erstattung von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten ist möglich.
  • Mindestens 250 und weniger als 2.500 Arbeitnehmer: Die Erstattung beläuft sich auf maximal 25 Prozent der Weiterbildungskosten.
  • Noch größere Unternehmen: Hier werden bis zu 15 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet.

Sonderregelungen gelten für Unternehmen unter 250 Mitarbeitern, wenn es um Angestellte über 45 Jahre oder Schwerbehinderte geht. Die Bundesagentur kann in diesen Fällen bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernehmen.

Auch die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung unterscheiden sich:

  • Kleinstunternehmen: Hier können bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts erstattet werden.
  • 10 bis unter 250 Mitarbeiter: Die Erstattung beläuft sich auf bis zu 50 Prozent.
  • Ab 250 Mitarbeiter: In diesem Fall werden bis zu 25 Prozent erstattet.

Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, können bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts erstattet bekommen, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Darüber hinaus gibt es weitere mögliche Zuschüsse:

  • Plus 5 Prozent bei einer Betriebsvereinbarung.
  • Plus 10 Prozent bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf.
  • Plus 15 Prozent bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Kombination mit einer Qualifizierungsvereinbarung.

Beantragung und Bewilligung

Die Beantragung von Förderleistungen erfolgt über Sammelanträge bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Arbeitgeber erhalten dabei eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Anträge.

  • Die Förderungen bei Kurzarbeitergeld ermöglichen die Übernahme der Lehrgangskosten in Höhe von 15 Prozent bis 100 Prozent. Während der Weiterbildungszeit wird das Kurzarbeitergeld weiterhin gezahlt.

Voraussetzungen für die Förderung

Um förderfähig zu sein und von den Vorteilen des Qualifizierungschancengesetzes zu profitieren, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen gewährleisten, dass die Gelder gezielt eingesetzt werden, um die Arbeitnehmer weiterzubilden.

Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahmen

  • Anpassungsqualifizierungen oder Anpassungsfortbildungen sollten der zunehmenden Digitalisierung gerecht werden.
  • Die Maßnahme muss mindestens 120 Stunden dauern und zugelassen sein.
  • Erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten müssen zukünftig nutzbar sein.

Weiterbildungsbedarf und Berufsabschluss

Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer, die sich weiterbilden möchten, einen aktuellen Weiterbildungsbedarf nachweisen können. Insbesondere sollte der letzte Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegen.

Eine Ausnahme gilt allerdings für Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern: Hier können auch Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind oder schwerbehindert sind und einen jüngeren Berufsabschluss haben, förderfähig sein.

Kein Rechtsanspruch auf Freistellung

Arbeitnehmer haben keinen generellen Rechtsanspruch auf Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme. Die Freistellung und mögliche Vereinbarungen dazu sollten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geklärt werden.

Die genannten Fördervoraussetzungen zielen darauf ab, gezielt jene Arbeitnehmer zu unterstützen, die den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen und einen realen Weiterbildungsbedarf aufweisen.

Gern darfst du diese Infografik auf deiner Webseite einbinden.

Beratungsangebote für Interessierte

Die Beratungsangebote richten sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer und liefern detaillierte Informationen zum Qualifizierungschancengesetz sowie den damit verbundenen Fördermöglichkeiten. Die Agentur für Arbeit hilft dabei, sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern bei der Entwicklung von Weiterbildungskonzepten und der Beantragung von Förderleistungen.

Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit bietet umfangreiche Beratungsleistungen für Arbeitgeber. Zu den angebotenen Leistungen gehören:

  • Informationen über Förderungsmöglichkeiten: Eine vielfältige Auswahl von Fördermitteln erfordert, dass Arbeitgeber über verschiedene Optionen und Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt Bescheid wissen.
  • Unterstützung bei der Personalstrukturanalyse: Die Bundesagentur bietet Hilfe bei der Identifikation von Entwicklungspotenzialen und dem Erkennen von Weiterbildungsbedarf innerhalb des Unternehmens.
  • Hilfe bei der Planung und Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen: Die Beratung beinhaltet auch die konkrete Planung von Weiterbildungen.

Beratung für Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können von der Beratung der Agentur für Arbeit zum Qualifizierungschancengesetz profitieren. Die Beratung für Arbeitnehmer fokussiert sich auf folgende Themen:

  • Aufklärung über das Qualifizierungschancengesetz: Arbeitnehmer erhalten Informationen, wie sie von den Fördermöglichkeiten Gebrauch machen können und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.
  • Hilfestellung bei der Beantragung von Förderleistungen: Die Agentur unterstützt Arbeitnehmer beim Antrag für Zuschüsse und klärt sie über benötigte Unterlagen, Fristen und Vorgehensweisen auf.
  • Informationen über das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: Es werden auch Informationen zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungsmaßnahmen und eventuell anfallenden Kosten bereitgestellt.

Insgesamt bieten die Beratungsangebote der Agentur für Arbeit wichtige und umfassende Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich des Qualifizierungschancengesetzes und den möglichen Fördermitteln.

Fazit

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) stellt eine wertvolle Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, um den Strukturwandel und die Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich zu bewältigen.

Die wesentlichen Aspekte des QCG sind:

  • Zielgruppen: Das Gesetz richtet sich gezielt an Arbeitnehmer in Engpassberufen, Geringqualifizierte, ungelernte Beschäftigte sowie Fachkräfte, die von technologischen Umbrüchen betroffen sind.
  • Fördermöglichkeiten: Abhängig von Unternehmensgröße und Zielgruppe stehen für Unternehmen und Arbeitnehmer unterschiedliche Zuschüsse für Weiterbildungs- und Lohnfortzahlungskosten bereit.
  • Beantragung und Beratung: Die Anträge für Förderleistungen werden bei der Agentur für Arbeit eingereicht, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassende Beratung und Unterstützung erhalten.

FAQ

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Quellen:

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