Vorsteuer berechnen: So geht's (inkl. Beispiel und Online-Rechner)

Von Thomas Sesli
Aktualisiert am 23.08.2024 | Lesezeit ca. Min.

Die Vorsteuer zu berechnen, das kann Kopfzerbrechen bereiten. Doch keine Sorge – wir sind da, um Licht ins Dunkel zu bringen.

In diesem Artikel bieten wir tiefe Einblicke und praxisnahe Lösungen zu einer Vielzahl von Aspekten rund um dieses Thema. Du findest hier:

  • Wichtige Grundlagen und die Bedeutung der Vorsteuer im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer
  • Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vorsteuerberechnung inklusive eines praktischen Beispiels
  • Einen kostenlosen Online-Rechner zur Vorsteuer-Berechnung

Lass uns gemeinsam loslegen und diesem komplexen Thema den Schrecken nehmen. Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um dein Vorsteuerwissen auf den neuesten Stand zu bringen und den Umgang mit diesem wichtigen Element effektiver und smarter zu gestalten.

Vorsteuer berechnen: Grundlagen

Bedeutung und Funktionsweise

Die Vorsteuer bezeichnet den Teil der Mehrwertsteuer, den Unternehmen bei der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen entrichten, bevor sie ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen veräußern.

Dabei spielt die Umsatzsteuer eine wichtige Rolle: Sie wird auf dem in Rechnung gestellten Betrag erhoben und später im Verkaufsprozess an das zuständige Finanzamt abgeführt. Der Umfang der Vorsteuer hängt sowohl vom Umsatzsteuersatz als auch dem Nettobetrag einer Rechnung ab.

Da die meisten Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sind, können sie den entrichteten Vorsteuerbetrag in Form eines Vorsteuerabzugs von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Auf diese Weise verringert sich die effektive Umsatzsteuerlast.

Vorsteuerberechtigte Unternehmen

Ein Vorsteuerabzug ist jedoch nicht für alle Unternehmen möglich. Die Berechtigung dazu setzt bestimmte Voraussetzungen voraus:

  • Das Unternehmen unterliegt nicht der Kleinunternehmerregelung.
  • Die Lieferungen und Leistungen sind vollständig erbracht.
  • Die Rechnung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und ist beglichen.
  • Die USt-ID des Leistungserbringers ist gültig.

Wichtig zu wissen: Privat erworbene Gegenstände, etwa ein Regal im Kinderzimmer, sind nicht vorsteuerfähig. Ebenso darf eine fälschlicherweise ausgewiesene Umsatzsteuer nicht für den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.

Vorsteuerabzug: Wichtige Faktoren

Beachtenswerte Grundregeln

Vorsteuerabzugsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen, die Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben. Die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen kann gegen die Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Dabei sind jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Leistungen, die umsatzsteuerfrei sind, sowie Umsätze im Ausland oder unter Steuerbefreiung, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
  • Vorsteuerbeträge sind nur abzugsfähig, wenn die Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt wurden.
  • Kleinunternehmer können die Kleinunternehmerregelung nutzen: Sie erheben keine Umsatzsteuer und ziehen keine Vorsteuer ab. Diese Regelung bezieht sich auf Unternehmen, die im vergangenen Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht haben und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro erwarten (Stand: 2024).

Zeitpunkt der Erfassung

Wann die Vorsteuer in der Buchhaltungssoftware erfasst wird, hängt von der gewählten Versteuerungsart ab:

  • Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung fällig und die Vorsteuer muss entsprechend erfasst werden.
  • Die Ist-Versteuerung sieht vor, dass die Umsatzsteuer erst bei Geldeingang fällig wird. In diesem Fall wird die Vorsteuer erst erfasst, wenn der Rechnungsbetrag beglichen wurde.

Rechnungen: Worauf zu achten ist

Um sicherzustellen, dass Vorsteuerabzüge korrekt abgerechnet werden, müssen eingehende Rechnungen einige umsatzsteuerrechtliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Rechnung muss ordnungsgemäß ausgestellt sein, inklusive korrekter Angaben zum leistenden Unternehmen und zum Leistungsempfänger.
  • Die Rechnung sollte den Umsatzsteuersatz (normal oder ermäßigt) sowie den entsprechenden Vorsteuerbetrag (in Euro) enthalten.
  • Achte insbesondere auf korrekte Angaben bei innergemeinschaftlichen Leistungen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Vorsteuer geltend machen: Ausnahmen

Manchmal kannst du die Vorsteuer trotz grundsätzlicher Berechtigung nicht geltend machen. Beispiele für solche Ausnahmen sind:

  • Die Inanspruchnahme von Leistungen für umsatzsteuerfreie Umsätze.
  • Die Nutzung von Leistungen für den privaten Gebrauch anstelle von betrieblichen Zwecken.
  • Das Vorliegen einer Steuerbefreiung oder einer steuerlichen Kleinunternehmerregelung.

Wenn du dir unsicher bist, ob und in welchem Umfang du die Vorsteuer zurückfordern kannst, ist es ratsam, einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu konsultieren. So vermeidest du mögliche Fehler oder Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Steuergesetz.

Vorsteuerberechnung: Schritt-für-Schritt-Anleitung und Beispiel

Die Vorsteuerberechnung ermöglicht dir, die Differenz zwischen der gezahlten und der eingenommenen Umsatzsteuer zu ermitteln. In diesem Abschnitt erfährst du anhand von Schritten und Beispielen, wie diese Berechnung durchgeführt wird.

Vorsteuerberechnung: Die Schritte

  1. Finde heraus, welcher Steuersatz für dein Unternehmen relevant ist (in der Regel 7 oder 19 Prozent).
  2. Berechne den entsprechenden Umsatzsteuerbetrag (Vorsteuer) für alle Eingangsrechnungen auf Basis der Nettosumme.
  3. Bestimme die zu zahlende Umsatzsteuer für alle Ausgangsrechnungen (Erlöse).
  4. Ermittle den Umsatzsteuerzahlungsanspruch des Finanzamtes, indem die gezahlte Vorsteuer von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen wird.
  5. Achte auf Genauigkeit in den Buchungssätzen, um sicherzustellen, dass alle Buchungen und steuerlichen Forderungen sowie Verbindlichkeiten berücksichtigt werden.

Praxisbeispiel: Vorsteuerberechnung

Um die Vorsteuerberechnung besser zu veranschaulichen, schauen wir uns ein konkretes Rechenbeispiel an:

  • Nehmen wir an, du kaufst Wolle im Wert von 1.000 Euro (inkl. Mehrwertsteuer).
  • Davon beträgt die Mehrwertsteuer (Vorsteuer) 159,66 Euro.
  • Auf der Rechnung steht also der Wollpreis von (1.000 Euro - 159,66 Euro) 840,34 Euro und die Mehrwertsteuer von 159,66 Euro, die zusammen den Endpreis ergeben.
  • In diesem Fall beträgt deine Vorsteuer 159,66 Euro, die du später verrechnen kannst.

Verkaufst du allerdings deine fertigen Wollprodukte für 1.500 Euro, enthält der Betrag 239,49 Euro Mehrwertsteuer.

  • Diese Mehrwertsteuer wird mit der Vorsteuer von 159,66 Euro verrechnet, die du bereits gezahlt hast.
  • Damit beträgt die Differenz 79,83 Euro:
Eingenommer Umsatzsteuerbetrag - gezahlter Vorsteuerbetrag = Vorsteuerüberhang

Also:

239,49 Euro - 159,66 Euro = 79,83 Euro

Die Differenz von 79,83 Euro stellt die Umsatzsteuerzahllast dar, die an das Finanzamt abzuführen ist. Du weißt nun, wie du sowohl die Vorsteuerberechnung als auch die Umsatzsteuerzahllast ermitteln kannst. Achte stets auf die zeitlichen Fristen und Vorgaben der Finanzverwaltung, um dem Finanzamt alle relevanten Unterlagen fristgerecht zu übermitteln.

Vorsteuerberechnung: Online-Rechner

Oder probiere es doch gleich mal so aus:

Vorsteuer- und Umsatzsteuerrechner

Pauschalisierung und abweichende Vorsteuerberechnung

In diesem Kapitel beschäftigen wir uns mit den Themen Pauschalisierung und abweichende Vorsteuerberechnungen. Dabei vergleichen wir die herkömmliche Methode des Vorsteuerabzugs mit alternativen Ansätzen und erläutern, wie betriebliche Ausgaben in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden.

Gründe für Pauschalisierung

Unternehmen greifen in einigen Fällen auf Pauschalisierungen zurück, um die Handhabung von Vorsteuerbeträgen im Rahmen der Umsatzsteuerrechnung zu vereinfachen. Eine Pauschalisierung kann unter bestimmten Umständen Vorteile mit sich bringen:

  • Vereinfachung der Buchhaltung: Durch die Pauschalisierung werden weniger Details erfasst, was insbesondere bei kleineren Unternehmen zur Entlastung der Administration beiträgt.
  • Umgang mit umsatzsteuerfreien Leistungen: Unternehmen, die sowohl steuerbare als auch umsatzsteuerfreie Leistungen anbieten, können von einer Pauschalisierung profitieren, da sie ansonsten möglicherweise Vorsteuerbeträge nicht optimal nutzen können.
  • Optimierung des Vorsteuerabzugs: Komplexe Verrechnungen von Steuerbeträgen lassen sich durch eine Pauschalisierung effizienter gestalten.

Wie Pauschalisierung funktioniert

Die Pauschalisierung ersetzt die individuelle Erfassung der Vorsteuerbeträge durch einen festen Prozentsatz des Regelsteuersatzes. Die Berechnungsweise kann je nach Branche variieren, aber generell wird ein bestimmter Prozentsatz des Regelsteuersatzes angewendet, um den pauschalierten Vorsteuerabzug zu ermitteln.

Hier sind einige Schritte, die Unternehmen beim Pauschalverfahren beachten sollten:

  1. Weisung prüfen: Informiere dich über gesetzliche Vorgaben und Ausnahmeregelungen, die für Pauschalisierungen relevant sind.
  2. Abweichende Verschiebung: Achte darauf, dass die Pauschalisierung keine Doppelerfassungen von Steuerbeträgen verursacht.
  3. Vorsteuerpflichtig? Stelle sicher, dass dein Unternehmen für den pauschalierten Vorsteuerabzug berechtigt ist, indem du die Vorsteuerpflichtigkeit prüfst.
  4. Anzeigen: Bei einer Umstellung von der herkömmlichen Vorsteuermethode auf Pauschalisierung sollten Unternehmen dies schriftlich der zuständigen Behörde anzeigen.

Unabhängig von der gewählten Methode sollten Unternehmen stets auf eine sorgfältige Buchführung achten und dabei die betrieblichen Aspekte ihrer Umsatzsteuerberechnung im Blick behalten.

Umsatzsteuervoranmeldung und deren Fristen

Der Gesetzgeber hat für unterschiedliche Unternehmen abweichende Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung (also die Berechnung von Umsatzsteuer) festgesetzt:

  • Unternehmen mit einer Zahllast unter 1.000 Euro sind von der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung befreit und melden nur am Jahresende.
  • Unternehmen mit einer Zahllast über 7.500 Euro müssen die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben.
  • Unternehmen mit einer Zahllast zwischen 1.000 und 7.500 Euro geben die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich ab.
  • Für Neugründer gilt im ersten Jahr eine monatliche Abgabepflicht.

Beachte bei der Verrechnung deiner Vorsteuer stets die geltenden Vorschriften. So stellst du sicher, dass die Umsatzsteuererklärung ordnungsgemäß umgesetzt wird und etwaige Erstattungen korrekt beantragt werden können.

Vorsteuer berechnen: 4 Tipps für optimierte Ergebnisse
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Vorsteueranmeldung und Fristen

Anmeldeprozess und Buchungssätze

Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung wird die Vorsteueranmeldung durchgeführt. Dieser Prozess dient dazu, das umsatzsteuerliche Konto zu aktualisieren und die entsprechenden Beträge an das Finanzamt zu übermitteln. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuerkonten in regelmäßigen Abständen zu melden und abzuführen.

Um die Vorsteueranmeldung vorzunehmen, kann das Programm ELSTER genutzt werden. Mit ELSTER wird die Vorsteuer elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Die Vorsteuer wird in die Umsatzsteuermeldung einbezogen, wodurch der Steuerfall und umsatzsteuerliche Zahlungen geregelt sind.

Während der Vorsteueranmeldung werden unter anderem folgende Buchungssätze in der Buchhaltung erfasst:

  • Vorsteuer (an Wareneinsatz, an sonstige betriebliche Aufwendungen)
  • Umsatzsteuer (Umsatzerlöse, an Erlösminderungen)

Wichtige Fristen im Überblick

Bei der Vorsteueranmeldung müssen bestimmte gesetzliche Fristen beachtet werden. Grundsätzlich sollte die Vorsteueranmeldung monatlich erfolgen und spätestens bis zum 10. Tag des Folgemonats beim Finanzamt eingehen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die an die gezahlten Vorsteuerbeträge im Veranlagungszeitraum geknüpft sind:

  • Weniger als 1.000 Euro: Vorsteueranmeldung jährlich
  • Zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro: Vorsteueranmeldung quartalsweise
  • Mehr als 7.500 Euro: Vorsteueranmeldung monatlich

Insbesondere für Gründer und Selbstständige gelten im Hinblick auf den Anmelde-Rhythmus Sonderregelungen: Ab dem dritten Kalenderjahr können sie die Vorsteuer in anderen Rhythmen anmelden – abhängig von ihren Vorsteuerabzügen im Vorjahr.

Fazit

In diesem Artikel hast du gelernt, wie du die Vorsteuer berechnest und abziehst und welche Faktoren dabei relevant sind. Deine wesentlichen Erkenntnisse aus dem Artikel lauten:

  • Grundlagen: Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die auf Einkäufe und Leistungen anfällt und kann im Vorsteuerabzug gegen die erhobene Umsatzsteuer aus Verkäufen verrechnet werden.
  • Voraussetzungen: Um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, wie beispielsweise korrekte Rechnungen und eine gültige USt-ID.
  • Praktische Umsetzung: Die Berechnung der Vorsteuer erfolgt in mehreren Schritten und erfordert die Einhaltung gesetzlicher Meldezeiträume und Vorgaben.

Setze das Wissen aus diesem Artikel ein, um deine Vorsteuerberechnung und den Abzug effizient zu gestalten. Wenn du die Grundlagen verinnerlicht hast, kannst du die Steuerlast deines Unternehmens reduzieren und damit zu einem erfolgreichen betriebswirtschaftlichen Wachstum beitragen.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Nachfolgend sind die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

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