Die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist nicht nur gesetzlich verankert, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dennoch besteht häufig Unsicherheit über die rechtlichen Grundlagen und Handlungsempfehlungen in diesem Bereich.
In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte des BEM ein und erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen. Um dir konkrete Anhaltspunkte für die Umsetzung in deinem Unternehmen zu bieten, behandeln wir außerdem:
- Grundlegende Anforderungen des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX)
- Arbeitsrechtliche Aspekte und datenschutzrechtliche Vorgaben
- Best Practices und Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung
Lass dich von den Informationen und Beispielen in diesem Artikel inspirieren, um das betriebliche Eingliederungsmanagement in deinem Unternehmen so zu gestalten, dass es allen Beteiligten nutzt.
Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich verankertes Verfahren, bei dem Arbeitgeber, Beschäftigte und ggf. Integrationsämter oder Rehabilitationsträger zusammenarbeiten, um krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren und die Beschäftigungs- sowie Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.
Die Relevanz des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt in der modernen Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Im Folgenden betrachten wir die Gründe hierfür sowie den Nutzen und die möglichen Risiken bei Nichtbeachtung.
Gründe für die Implementierung eines BEM
Die steigende Anzahl krankheitsbedingter Fehlzeiten und Kurzerkrankungen zeigt die Notwendigkeit einer Methode zur Wiedereingliederung von Mitarbeitern. Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement bietet eine solche Lösung, um die Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten. Insbesondere in einem sich stetig wandelnden Arbeitsleben nimmt die Bedeutung eines BEM zu.
Nutzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Implementierung eines gut durchdachten BEM hat für beide Seiten Vorteile. Arbeitgeber profitieren von reduzierten Fehlzeiten, geringeren Kosten im Krankheitsfall und einer gesteigerten Produktivität. Arbeitnehmer erhalten hingegen Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag und können auf diese Weise ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft aufrechterhalten.
Risiken beim Fehlen eines BEM
Vernachlässigt ein Unternehmen die Implementierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, können langfristig erhebliche Risiken entstehen. Dazu gehören unter anderem die Gefährdung der Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter, eine erhöhte Fluktuation sowie rechtliche Konsequenzen, die sich aus dem SGB IX ergeben können.
Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Bevor wir die Planung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erörtern, müssen wir uns mit den rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen vertraut machen. Diese sind essenziell, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und erfolgreiche Eingliederungsprozesse durchzuführen.
Gesetzliche Anforderungen
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ein betriebliches Eingliederungsmanagement zu implementieren. Arbeitgeber, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Wochen innerhalb eines Jahres aktiv zu unterstützen und ein Eingliederungsmanagement anzubieten. Dabei müssen Arbeitgeber sowohl mit dem betroffenen Mitarbeiter als auch mit externen Partnern wie Rehabilitationsträgern und dem Integrationsamt zusammenarbeiten.
SGB IX – Sozialgesetzbuch IX
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement finden sich im SGB IX. Hier wird die Verantwortung von Arbeitgebern, Dienstherren und Arbeitnehmern konkretisiert. Insbesondere § 167 Abs. 2 SGB IX stellt eine wichtige Grundlage dar: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, gemeinsam mit den betroffenen Arbeitnehmern Lösungen zu finden und Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Auch arbeitsrechtlich gibt es einige Aspekte, die im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements relevant sind. So gibt es verschiedene Gerichtsurteile, zum Beispiel vom Bundesarbeitsgericht, die entschieden haben, dass ein Arbeitgeber vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung verpflichtet ist, ein BEM durchzuführen. Andernfalls kann der Kündigungsschutzprozess fehlerhaft sein und die Kündigung unwirksam.
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 BetrVG berücksichtigen, wenn es um das Eingliederungsmanagement geht. Dabei liegt die Darlegungslast beim Arbeitgeber, der nachweisen muss, dass das BEM ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Lesetipp
In unserem Artikel Krankheitsbedingte Kündigung: Wichtige Infos zu Regeln, Voraussetzungen und Abfindungen in 2024 erfährst du alles, was du zu krankheitsbedingten Kündigungen wissen musst. Lies doch mal rein!
Datenschutzrechtliche Vorgaben
Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements müssen Arbeitgeber auch datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten der Mitarbeiter. Hierzu gehören die Einhaltung der allgemeinen Datenschutzgrundsätze wie Datenminimierung, Zweckbindung und Transparenz sowie die Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Daten. Insbesondere bei der Zusammenarbeit mit externen Experten und dem Austausch von Informationen zwischen verschiedenen beteiligten Parteien ist darauf zu achten, dass der Datenschutz gewährleistet wird und die Rechte der schwerbehinderten Mitarbeiter gewahrt bleiben.
Die richtige Planung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Um ein optimales betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu gewährleisten, ist eine gezielte Planung und Umsetzung entscheidend. Hierbei spielen verschiedene Aspekte eine wesentliche Rolle, die im Folgenden beleuchtet werden.
Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des BEM ist unerlässlich, um eventuelle Hürden zu überwinden und optimale Beschäftigungsmöglichkeiten auszuloten. Arbeitgeber sollten transparent kommunizieren und aktiv auf den Arbeitnehmer zugehen. Arbeitnehmer hingegen sollten offen für Gespräche sein und eigene Bedürfnisse und Einschränkungen verdeutlichen.
Einbindung externer Experten
Die Hinzuziehung externer Experten kann dabei helfen, das BEM erfolgreich zu gestalten. Externe Experten wie Rehabilitationsberater oder Betriebsärzte können wertvolle Informationen und Einschätzungen liefern, zum Beispiel hinsichtlich der Belastbarkeit des Arbeitnehmers oder möglicher geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten aufgrund von Gesundheitsdaten.
Der Eingliederungsprozess Schritt für Schritt
Der Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements sollte strukturiert und transparent sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten gemeinsam einen Plan entwickeln, um die Wiedereingliederung Schritt für Schritt umzusetzen. Dabei sollte der Fortschritt regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Lesetipp
Wie ein Wiedereingliederungsprozess gestaltet werden kann, haben wir dir in diesem Artikel zusammengetragen: Wiedereingliederung: Expertentipps zur Planung und Umsetzung von Wiedereingliederungsmaßnahmen am Arbeitsplatz
Dokumentation und Nachverfolgung
Eine lückenlose Dokumentation des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist notwendig, um den Prozess nachzuvollziehen und ggf. zu optimieren. Alle getroffenen Vereinbarungen, Anpassungen und Fortschritte sollten schriftlich festgehalten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden, insbesondere bezüglich der Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
Handlungsempfehlungen und Best Practices für ein erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement
Um das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich umzusetzen, bieten wir dir praxiserprobte Handlungsempfehlungen und Best Practices an, die sich in verschiedenen Unternehmen bewährt haben.
Erfolgsfaktoren und wichtige Elemente
Die Grundlage für ein erfolgreiches BEM sind eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten sowie die frühzeitige Identifikation möglicher Probleme. Einige wichtige Faktoren und Elemente, die den Erfolg des betrieblichen Eingliederungsmanagements beeinflussen, sind:
- Klare Kommunikation und Information aller Beteiligten
- Systematische und strukturierte Vorgehensweise im Eingliederungsprozess
- Einbindung externer Experten wie Ärzte, Therapeuten oder Reha-Berater
- Regelmäßige Fortbildungen für Arbeitgeber und Führungskräfte im Bereich BEM
- Langfristige Planung und kontinuierliche Erfolgskontrolle
Praktische Umsetzungsbeispiele
Um das betriebliche Eingliederungsmanagement in deinem Unternehmen einzuführen, geben wir dir einige Beispiele aus der Praxis mit auf den Weg:
- Erstellung einer betrieblichen Richtlinie, die den Ablauf und die Zuständigkeiten im BEM klar definiert
- Etablierung eines BEM-Teams, bestehend aus internen und externen Experten
- Festlegung von regelmäßigen Treffen zur Überprüfung und Anpassung des Eingliederungsprozesses
- Implementierung eines Monitoring-Systems zur kontinuierlichen Erfolgskontrolle und Verbesserung
Überwindung häufiger Herausforderungen
Auf dem Weg zu einem erfolgreichen BEM können verschiedene Herausforderungen auftreten. Hier einige Tipps, wie du diesen begegnen kannst:
- Fehlende Akzeptanz: Informiere frühzeitig und transparent über das BEM, um Vertrauen aufzubauen.
- Ressourcenknappheit: Priorisiere deine Ressourcen und beziehe externe Hilfe ein, wenn notwendig.
- Komplexe Einzelfälle: Wenn nötig, ziehe Spezialisten hinzu, um individuelle Lösungen zu entwickeln.
- Unklare Zuständigkeiten: Definiere klare Verantwortlichkeiten im Eingliederungsprozess.
Individuelle Anpassung an die Unternehmensgröße und Branche
Je nach Größe und Branche deines Unternehmens können unterschiedliche Anforderungen an das betriebliche Eingliederungsmanagement gestellt werden. Berücksichtige daher folgende Anpassungsmöglichkeiten:
- Unternehmensgröße: Kleinere Unternehmen können leichter direktere Kommunikationswege zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten etablieren.
- Branche: In einigen Branchen kann die körperliche Belastung höher sein, wodurch mehr Anpassungen am Arbeitsplatz erforderlich sein könnten.
- Unternehmenskultur: Eine offene und inklusive Unternehmenskultur fördert die Akzeptanz des BEM.
- Spezifische Risiken und Herausforderungen: Berücksichtige branchenspezifische Besonderheiten bei der Planung und Umsetzung des BEM.
Lesetipp
Wenn du mehr zum Thema Arbeitsplatzgestaltung wissen möchtest, lies hier weiter: Leidensgerechter Arbeitsplatz: Anspruch, Chancen und Voraussetzungen für Arbeitnehmer
Fazit
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt langzeiterkrankte Arbeitnehmer bei ihrer Wiederaufnahme des Arbeitsalltags und bietet Arbeitgebern die Chance, wertvolle Arbeitskräfte zu halten. Dabei ist die Beachtung rechtlicher Grundlagen und die Einbindung der Beschäftigten in den Prozess entscheidend, um nachhaltigen Erfolg sicherzustellen.
- Rechtliche Grundlagen: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen – darunter SGB IX, arbeitsrechtliche Aspekte und datenschutzrechtliche Vorgaben – ist maßgeblich für ein erfolgreiches und rechtskonformes BEM.
- Planung und Umsetzung: Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Einbindung externer Experten sind essentielle Bausteine für die Gestaltung eines transparenten und nachvollziehbaren Eingliederungsprozesses.
- Best Practices: Anhand von Erfolgsfaktoren, Umsetzungsbeispielen und individuellen Anpassungen lassen sich Herausforderungen meistern und das BEM effektiv in Unternehmen verschiedener Größen und Branchen implementieren.
Insgesamt zeigt sich, dass ein umfassendes BEM bei korrekter Ausführung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer einen großen Mehrwert bietet. Dabei sind jedoch sowohl die Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen als auch eine sorgfältige Planung und Umsetzung entscheidend, um dieses Potenzial bestmöglich auszuschöpfen.
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.
FAQ
Nachfolgend sind die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Was versteht man unter dem betrieblichen Eingliederungsmanagement?
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlicher Prozess, um Arbeitnehmer nach längerer Krankheit (mehr als 6 Wochen/Jahr) wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Dabei werden individuelle Maßnahmen erarbeitet und durchgeführt, um den Mitarbeiter langfristig in seinem Arbeitsumfeld zu unterstützen.
Was passiert bei einem BEM-Gespräch?
Bei einem BEM-Gespräch erörtern Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ggf. externe Experten individuelle Maßnahmen zur Wiedereingliederung nach längerer Krankheit. Ziel ist, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und zukünftige Fehlzeiten zu reduzieren.
Was muss beim betrieblichen Eingliederungsmanagement beachtet werden?
Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist die frühzeitige Kommunikation mit langzeiterkrankten Mitarbeitern essenziell. Koordiniere individuelle Maßnahmen, beteilige den Betriebsrat und setze auf eine flexible Arbeitsplatzgestaltung.
Ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement Pflicht?
Ja, betriebliches Eingliederungsmanagement ist Pflicht für alle Arbeitgeber. Ziel ist es, langzeiterkrankte Mitarbeiter effektiv und nachhaltig wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Kommunikation, Koordination und die Dokumentation des Prozesses sind essenzielle Faktoren im BEM.
Kann man im betrieblichen Eingliederungsmanagement gekündigt werden?
Ja, im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) kann man gekündigt werden. Allerdings sollte der Ausspruch einer Kündigung während des BEM stets gut begründet und rechtlich abgesichert sein. Wende dich an einen Fachanwalt für weitere Informationen.
Wer sollte beim betrieblichen Eingliederungsmanagement-Gespräch dabei sein?
Am BEM-Gespräch sollten idealerweise der betroffene Mitarbeiter, die Vorgesetzten, der Betriebsrat und ggf. externe Fachkräfte teilnehmen. So entsteht eine faire Kommunikation zur erfolgreichen Wiedereingliederung. Eine offene Gesprächsatmosphäre fördert Lösungsansätze.
Wie lange dauert ein betriebliches Eingliederungsmanagement-Gespräch?
Ein BEM-Gespräch dauert meist 30 bis 90 Minuten. Die Dauer hängt von den individuellen Gegebenheiten und Themen ab. Eine gute Vorbereitung hilft, die Zeit zielführend zu nutzen.
Wen darf ich zum betrieblichen Eingliederungsmanagement-Gespräch mitnehmen?
Wen du zum BEM-Gespräch mitnehmen darfst, hängt von der Situation ab. In der Regel sind Vertrauenspersonen wie Betriebsrat oder Gewerkschaftsvertreter passende Begleiter. Erkundige dich im Vorfeld bei deinem Arbeitgeber oder den Vorgesetzten über zugelassene Begleitpersonen.
Welche Fragen werden beim betrieblichen Eingliederungsmanagement gestellt?
Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement werden Fragen zur Arbeitsfähigkeit, zu Möglichkeiten der individuellen Unterstützung und zur Anpassung des Arbeitsplatzes gestellt. Ziel ist es, langfristige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden und Mitarbeiter erfolgreich wieder einzubinden.
Wie viele betriebliche Eingliederungsmanagement-Gespräche sind vor einer Kündigung erforderlich?
Die Anzahl der BEM-Gespräche, die vor dem Ausspruch einer Kündigung erforderlich sind, ist gesetzlich nicht festgelegt. Üblicherweise finden ein bis drei Gespräche mit den Beteiligten statt. Details regelt die betriebliche Vereinbarung oder der Arbeitgeber entscheidet individuell.
Wer bekommt das Protokoll eines betrieblichen Eingliederungsmanagement-Gesprächs?
Das Protokoll des BEM-Gesprächs erhalten der betroffene Mitarbeiter, die Personalabteilung und der Betriebsrat. Speichere es datenschutzkonform und gewähre nur Beteiligten Zugriff. Optimiere die Dokumentenverwaltung für reibungslose Informationsflüsse.
Sollte man am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen?
Eine Beteiligung am betrieblichen Eingliederungsmanagement ist definitiv sinnvoll, um nach längerer Krankheit erfolgreich und gesund in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Die Teilnahme fördert eine individuelle, an die Bedürfnisse des Mitarbeiters angepasste Wiedereingliederung.
Kann man ohne ein betriebliches Eingliederungsmanagement-Gespräch gekündigt werden?
Ja, ohne betriebliches Eingliederungsmanagement-Gespräch kann gekündigt werden. Beachte jedoch, dass Kündigungen bestehende Gesetze und Verträge einhalten müssen. Suche bei Unsicherheiten rechtliche Beratung.