Fortbildung: Arbeitszeit oder Freizeit? Rechte & Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in 2024

Von Thomas Sesli, geprüft durch Melina Wandler (zertifizierte Lektorin)
Aktualisiert am 12.03.2024 | Lesezeit ca. Min.

Eine Fortbildung kann ein wichtiger Schritt in Richtung einer neuen Karrierestufe sein. Doch mit der Umsetzung tauchen zahlreiche rechtliche Fragen auf: Gilt eine Fortbildung als Arbeits- oder als Freizeit? Wer sollte für die Kosten einer Fortbildung aufkommen – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Und kann ein Arbeitnehmer gekündigt werden, während er eine Fortbildung wahrnimmt?

In diesem Artikel bieten wir fundierte Antworten und beleuchten die folgenden Aspekte:

  • Vergütungs- und Arbeitszeitregelungen bei verschiedenen Fortbildungsarten
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hinsichtlich Fortbildungen
  • Alles zum Thema Kündigungsschutz während arbeitgeberfinanzierter Fortbildungen

Lies weiter und plane deine Fortbildungen rechtssicher, damit du dich voll und ganz auf die inhaltlichen Aspekte der Weiterbildung fokussieren kannst.

Die rechtliche Definition von Fortbildungen

Fortbildungen sind in vielen Branchen für Arbeitnehmer unerlässlich, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern. Aber wie genau sind Fortbildungen arbeitsrechtlich einzustufen? Im Folgenden geben wir dir einen Überblick über die rechtliche Definition von Fortbildungen.

Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsrechts

Grundsätzlich sind Fortbildungen als eine Tätigkeit zu verstehen, die über das typische Arbeitsverhältnis hinausgeht. Dabei können sie entweder vom Arbeitgeber veranlasst oder vom Arbeitnehmer selbst initiiert werden. Fortbildungen dienen der Verbesserung der Qualifikationen des Arbeitnehmers und können sowohl allgemeine Bildungsziele als auch eine spezielle berufliche Weiterentwicklung abdecken.

Die Einordnung im Arbeitszeitgesetz

Die Frage, ob der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung zur Arbeitszeit gehört oder nicht, lässt sich am besten über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beantworten. Nach dem ArbZG gelten die aufgewendeten Stunden für eine Fortbildung als Arbeitszeit, wenn sie im dienstlichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Veranstaltung während der regulären Arbeitszeit oder in der Freizeit stattfindet. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Fortbildung anordnet oder ausdrücklich zustimmt.

Das dienstliche Interesse des Arbeitgebers

Ein wesentliches Kriterium, um eine Fortbildung im arbeitsrechtlichen Kontext einzuordnen, ist das sogenannte dienstliche Interesse des Arbeitgebers. Ist es für den Arbeitgeber wichtig oder vorteilhaft, dass ein Arbeitnehmer an einer bestimmten Fortbildung teilnimmt, gilt dies als dienstliches Interesse. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Fortbildung notwendig ist, um zukünftige Aufgaben erfüllen zu können, oder wenn sie dem Erhalt von Qualifikationen dient, die der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit im Unternehmen benötigt.

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Fortbildung: Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen

Bei der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen spielen verschiedene Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Hier erfährst du Wissenswertes rund um Vergütung, Arbeitszeitmodelle, Freizeitausgleich und Kündigungsschutz.

Vergütung während einer Fortbildung

Während der Fortbildungszeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf die übliche Vergütung. Im Gegenzug ist es die Pflicht des Arbeitnehmers, an der Fortbildung teilzunehmen und sich aktiv zu beteiligen. Der Arbeitgeber muss die Vergütung zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine unmittelbare Arbeitsleistung erbringt.

Arbeitszeitmodelle für Fortbildungen

Für die Dauer von Fortbildungen gelten unterschiedliche Regelungen zur Arbeitszeit. Wird die Fortbildung vom Arbeitgeber veranlasst, ist sie in der Regel im Rahmen der Arbeitszeit angesetzt. Wenn aber der Arbeitnehmer aufgrund freiwilligen Engagements an einer beruflichen Fortbildung teilnimmt, kann die Fortbildung auch außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden. In jedem Fall sollte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine einvernehmliche Regelung getroffen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Anspruch auf Freizeitausgleich

Der Anspruch auf Freizeitausgleich hängt von den individuellen Vereinbarungen und tarifvertraglichen Regelungen ab. Betriebliche Vereinbarungen können besondere Freizeitausgleichsregelungen festlegen, wenn Fortbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden. Es ist daher wichtig, vorab entsprechende Absprachen zu treffen und die gültigen Regelungen am Arbeitsplatz genau zu kennen.

Kündigungsschutz während einer Fortbildung

Während einer arbeitgeberfinanzierten Fortbildung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht ohne Weiteres gekündigt werden können. Der Kündigungsschutz gilt allerdings nur, wenn die Fortbildung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Selbstfinanzierte Fortbildungen, die der persönlichen Weiterentwicklung dienen, führen nicht zu einem besonderen Kündigungsschutz.

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Wichtige Pflichten, die Arbeitnehmer kennen müssen

Abgesehen von deinen Rechten als Arbeitnehmer bei Fortbildungen solltest du auch deine Pflichten kennen, die du während einer solchen Maßnahme beachten musst. Einige dieser Verpflichtungen sind:

Teilnahme und Pünktlichkeit

Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist eine Verpflichtung, der du nachgehen musst, wenn dein Arbeitgeber dies in Form einer Weisung anordnet. Dabei ist es wichtig, dass du die Veranstaltung von Anfang bis Ende wahrnimmst und pünktlich erscheinst. In vielen Fällen wird dein Arbeitsentgelt oder deine Vergütung während der Fortbildung weitergezahlt, sodass deine Anwesenheit und Pünktlichkeit zentrale Aspekte für eine erfolgreiche Teilnahme sind.

Vertraulichkeit betrieblicher Informationen

Während einer Fortbildungsmaßnahme, besonders bei externen Schulungen, kann es vorkommen, dass vertrauliche betriebliche Informationen besprochen werden. Du bist verpflichtet, die Vertraulichkeit solcher Informationen zu wahren und sie nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

Einhalten von betrieblichen Richtlinien

Auch wenn du eine Fortbildung außerhalb deines Arbeitsplatzes besuchst, bist du weiterhin an betriebliche Richtlinien und Vorgaben gebunden. Das bedeutet zum Beispiel, dass du dich an die internen Kommunikationsrichtlinien, Verhaltensregeln und eventuell auch an festgelegte Kleidungsvorschriften halten musst. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien trägst du dazu bei, dass die Fortbildung reibungslos verläuft und ein professionelles Erscheinungsbild deines Arbeitgebers gewahrt wird.

Fortbildung & Arbeitszeit: 4 Tipps für effektive Weiterbildung im Berufsalltag
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Arbeitgeberfinanzierte Fortbildungen

Wenn Fortbildungen vom Arbeitgeber finanziert werden, können sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen und Regelungen gelten. In diesem Zusammenhang gehen wir insbesondere auf die Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Kündigung sowie auf die Frage von Arbeitszeit und Freizeit bei arbeitgeberfinanzierten Fortbildungen ein.

Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Kündigung

Eine Fortbildung, die der Arbeitgeber finanziert hat, bringt oftmals eine Investition in die Mitarbeiter mit sich. Daher ist es nicht unüblich, dass du als Arbeitnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung dazu verpflichtet sein könntest, die Kosten für die Fortbildung zurückzuzahlen. Hierbei sind allerdings einige gesetzliche Rahmenbedingungen und Vereinbarungen zu beachten:

  • Die Rückzahlungsverpflichtung muss im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung schriftlich festgehalten werden.
  • Die Vertragsklausel sollte eine Staffelung der Rückzahlungsverpflichtung vorsehen, sodass sie nach einer bestimmten Anzahl von Monaten oder Jahren nach der Fortbildung abnimmt oder entfällt.
  • Die Rückzahlungsverpflichtung ist in der Regel auf die tatsächlich angefallenen Kosten der Fortbildung (z. B. Kursgebühren, Lehrmaterialien) beschränkt. Diese sollten ebenfalls klar im Vertrag definiert sein.

Um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden, ist es wichtig, die Regelungen zur Rückzahlung im Vorfeld genau zu prüfen und einvernehmlich mit dem Arbeitgeber festzulegen.

Arbeitszeit versus Freizeit bei arbeitgeberfinanzierten Fortbildungen

In vielen Fällen werden arbeitgeberfinanzierte Fortbildungskurse als Teil der normalen Arbeitsstunden angesehen und entsprechend vergütet. Das bedeutet, dass du während der Fortbildung freigestellt bist und deine reguläre Vergütung erhältst. Ob eine Fortbildung als Arbeitszeit oder Freizeit gilt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Anordnung durch den Arbeitgeber: In diesem Fall gilt die Teilnahme an der Fortbildung grundsätzlich als Arbeitszeit, die vergütet wird.
  2. Veranstaltungsort und -zeitpunkt: Wenn die Fortbildung außerhalb der regulären Arbeitszeiten und/oder an einem anderen Ort als dem üblichen Arbeitsplatz stattfindet, kann dies Einfluss auf die Frage nach den Arbeitsstunden haben.
  3. Nutzen für den Arbeitgeber: Je stärker der Arbeitgeber von dem erworbenen Wissen profitiert, desto eher ist die Fortbildung als Arbeitszeit zu bewerten.

Im Rahmen von arbeitgeberfinanzierten Fortbildungen sollte daher genau geklärt werden, ob die Fortbildung als Arbeitszeit gilt oder ob eventuell ein Freizeitausgleich gewährt wird. Auch hier empfiehlt es sich, dies vertraglich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Selbstfinanzierte Fortbildungen

Bei einer selbstfinanzierten Fortbildung trägst du als Arbeitnehmer die Kosten und organisierst die Teilnahme eigenständig. Die folgenden Absätze klären, welche Regeln in Bezug auf die Arbeitszeit gelten und welche Rechte und Pflichten in diesem Fall bestehen.

Anrechnung der Fortbildung auf die Arbeitszeit

Da du für die Finanzierung und Organisation der Fortbildungszeiten selbst verantwortlich bist, zählen diese meist nicht zur regulären Arbeitszeit. Allerdings gibt es den einen oder anderen Umstand, unter dem eine Anrechnung der Fortbildung dennoch in Betracht kommt:

  • Der Arbeitgeber stimmt der Anrechnung ausdrücklich zu.
  • Die Fortbildung steht in direktem Zusammenhang mit deinen Aufgaben im Unternehmen.
  • Die Teilnahme erfolgt auf Weisung oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.

Beachte, dass du trotz einer Anrechnung auf die Arbeitszeit, die Höchstarbeitszeit pro Woche (in der Regel durchschnittlich 48 Stunden) einhältst und Ruhepausen wahrnimmst.

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Lesetipps

Wenn du mehr zum Thema Höchstarbeitszeit und zu den gesetzlichen Pausenregelungen erfahren möchtest, lies hier weiter: Wie das Arbeitszeitgesetz Pausen vorschreibt: Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Rechte und Pflichten bei selbstfinanzierten Fortbildungen

Als Beschäftigter, der seiner beruflichen Fortbildung selbstständig nachgeht, hast du verschiedene Rechte und Pflichten. Dazu zählen unter anderem:

  • Zeitausgleich: Wenn die selbstfinanzierte Fortbildung als Arbeitszeit gilt, hast du unter Umständen Anspruch auf Zeitausgleich. Das bedeutet, dir kann für die absolvierten Fortbildungsstunden entsprechende Freizeit gewährt werden oder du kannst dafür Überstunden abbauen.
  • Freistellung: Du kannst deinen Arbeitgeber darum bitten, dass er dich während einer Fortbildungsphase freistellt oder eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten ermöglicht. Dies ist jedoch abhängig von der Kulanz deines Arbeitgebers und in der Regel kein gesetzlicher Anspruch.

Wer als Arbeitnehmer eine selbstfinanzierte Fortbildung wahrnimmt, sollte offen und transparent mit dem Arbeitgeber sprechen. So könnt ihr gemeinsam Lösungen finden, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch deine individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Fazit

Die Frage, ob Fortbildungen als Arbeitszeit oder Freizeit gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen und beachten sollten. Dies betrifft die Vergütung, Arbeitszeitmodelle und mögliche Rückzahlungsverpflichtungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Insgesamt bietet eine Fortbildung sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber vielfältige Möglichkeiten, die individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen und gemeinsam vereinbarte Ziele zu erreichen. Eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Grundlagen und unternehmensspezifischen Richtlinien ist dabei unerlässlich, um Missverständnisse und Probleme in der Zukunft zu vermeiden.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet.

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