Ein Kleingewerbe anzumelden ist eigentlich ganz einfach, wenn du die notwendigen Schritte dafür kennst.
Von der Beantragung des Gewerbescheins bis zur Wahl der passenden Versicherung: um deine Geschäftsidee ganz ohne Probleme Realität werden zu lassen, begleiten wir dich durch alle Voraussetzungen und Hinweise.
Was du außerdem bei uns findest:
- Die essenziellen Schritte zur erfolgreichen Anmeldung eines Kleingewerbes.
- Vertiefende Informationen zu Bereichen wie das Versteuern, Rechtsformen und Handwerk.
- Eingehender Einblick in die Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes.
Legen wir los.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist eine spezielle Form eines Gewerbes, dessen Umsatz eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Dadurch profitiert der Betreiber von vereinfachten Regelungen und fällt nicht unter die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Meist entspricht die Rechtsform eines Kleingewerbes der des Einzelunternehmens.
Ein Kleingewerbe anmelden: Die wichtigsten Schritte
Bist du Gründer eines kleineren Betriebs, so ist das Kleingewerbe besonders attraktiv für dich. Die Gründungskosten sind vergleichsweise gering und der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen. Außerdem ist kein Eintrag im Handelsregister erforderlich.
Im folgenden Abschnitt zeigen wir dir die wichtigsten Schritte zur Kleingewerbeanmeldung. Da spezielle Themen wie Umsatz, Rechtsformen und Handwerk in späteren Kapiteln behandelt werden, konzentrieren wir uns zuerst auf die praktischen Aspekte der Anmeldung.
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinstgewerbe?
Es gibt keinen Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinstgewerbe. Die Begriffe werden synonym verwendet. In diesem Artikel sprechen wir aber im Folgenden von einem Kleingewerbe, da dieser Begriff häufiger genutzt wird.
Gewerbeanmeldung eines Kleinbetriebs: Schritt für Schritt
Die Anmeldung eines Kleingewerbes folgt einem recht klaren Weg. Er fängt bei der Beantragung des Gewerbescheins an und führt über die Organisation von Buchhaltung und Steuern bis hin zur Auswahl geeigneter Versicherungen.
Hier findest du die grundlegenden Schritte auf einen Blick. Nutze sie doch als Checkliste, um einen reibungslosen Prozess sicherzustellen:
- Gewerbeschein beantragen
- Buchhaltung und Steuern organisieren
- IHK- oder HWK-Mitgliedschaft anmelden
- Berufsgenossenschaft auswählen
- Bundesagentur für Arbeit informieren
- Geschäftskonto einrichten
- Passende Versicherungen aussuchen
Gehen wir nun auf diese Schritte detaillierter ein, sodass du genau weißt, was bei jedem Schritt zu beachten ist.
Gewerbeschein beantragen
Der erste Schritt besteht deiner Gewerbeanmeldung besteht darin, einen Gewerbeschein zu beantragen. Dafür musst du eine Gewerbeanzeige beim zuständigen Gewerbeamt einreichen. Das benötigte Formular für die Kleingewerbeanmeldung kannst du entweder vor Ort oder online ausfüllen (und dann ans Gewerbeamt schicken).
Eine derartige Ausfüllhilfe gibt es zum Beispiel hier:
Fülle das Formular sorgfältig aus und gib es zusammen mit den Daten deines Personalausweises oder Reisepass beim Gewerbeamt ab. Beachte, dass die Beantragung des Gewerbescheins kostenpflichtig ist. Nach erfolgreicher Bearbeitung bekommst du den Gewerbeschein als Bestätigung deiner Anmeldung.
Buchhaltung und Steuern managen
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt über den Beginn deines Geschäftsbetriebs. In der Regel erhältst du daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausgefüllt an das Finanzamt zurücksenden musst. Anhand deiner Angaben im Fragebogen legt das Finanzamt fest, welche voraussichtlichen Steuern für dein Kleingewerbe anfallen. Achte darauf, eine ordnungsgemäße Buchführung zu betreiben, um allen steuerlichen Pflichten, wie beispielsweise Umsatz- oder Einkommensteuererklärung sowie gegebenenfalls Voranmeldungen, nachkommen zu können.
IHK- oder HWK-Mitgliedschaft
Abhängig von der Art deines Kleingewerbes kann eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) notwendig sein. Diese Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Interessenvertretung sowie der wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder. Prüfe, welche Kammer für dein Kleingewerbe zuständig ist, und melde dich dort an, falls notwendig.
Berufsgenossenschaft wählen
Als Inhaber eines Kleingewerbes bist du verpflichtet, dich bei einer Berufsgenossenschaft zu registrieren. Diese Organisationen gehören zum deutschen Sozialversicherungssystem und bieten Versicherungs- und Präventionsmaßnahmen für deine Branche an. Finde heraus, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, und melde dich bei ihr an.
Bundesagentur für Arbeit kontaktieren
In einigen Fällen, insbesondere wenn du Mitarbeiter einstellen möchtest, kann es erforderlich sein, dein Kleingewerbe auch bei der Bundesagentur für Arbeit anzumelden. Dadurch bist du über die anfallenden Arbeitgeberpflichten, wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, informiert. Erkundige dich bei der Bundesagentur für Arbeit nach möglichen Anmeldepflichten in deinem speziellen Fall.
Geschäftskonto einrichten
Um eine übersichtliche Trennung von geschäftlichen und privaten Finanzen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, ein Geschäftskonto einzurichten. Wähle eine Bank, die passende Angebote für Geschäftskonten bereithält, und informiere dich über deren Konditionen und Gebühren.
Lesetipp
Wie du das für dich passende Geschäftskonto findest, kannst du hier nachlesen: Firmenkonto eröffnen: So findest du das beste Geschäftskonto
Passende Versicherungen auswählen
Zum Schutz deines Kleingewerbes solltest du geeignete Versicherungen abschließen. Abhängig von Branche und individuellen Anforderungen können unterschiedliche Versicherungen relevant sein, wie zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Sachversicherung. Setze dich mit einem Versicherungsberater in Verbindung, um herauszufinden, welche Versicherungen für dein Kleingewerbe sinnvoll sind.
Wie ein Kleingewerbe funktioniert: Umsatz und Rechtsformen
Ein Kleingewerbe ist eine spezielle Form eines Gewerbes, bei der du unter bestimmten Umsatzgrenzen agierst und somit von erleichterten Regelungen profitieren kannst. Die beliebteste Rechtsform eines Kleingewerbes ist das Einzelunternehmen. In diesem Abschnitt erhältst du wichtige Informationen über die Umsatzgrenzen, die Rechtsform und weitere essenzielle Regelungen, die du beachten solltest, wenn du ein Kleingewerbe gründen möchtest.
Umsatzgrenzen und Kleinunternehmerregelung
Der Umsatz bildet das entscheidende Kriterium, um zu unterscheiden, ob ein Kleingewerbe vorliegt. Bei einem Kleingewerbe in Deutschland besteht keine festgelegte Umsatzgrenze, die deinen Status als Kleingewerbe bestimmt. Du giltst jedoch als sogenannter Kleinunternehmer, wenn dein jährlicher Gesamtumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Aktuell liegen diese bei 22.000 Euro im Gründungsjahr und 50.000 Euro im darauf folgenden Jahr im Sinne des § 19 UStG. Diese sogenannte Kleinunternehmerregelung bildet die Grundlage und bringt steuerliche Vorteile mit sich.
Rechtsform und Kaufleute im HGB
Das Einzelunternehmen ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für ein Kleingewerbe. In der Regel agierst du als Einzelunternehmer, solange keine andere Rechtsform festgelegt wurde. Das Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten.
- Kaufmannseigenschaft nach § 1 HGB: Im Falle eines Kleingewerbes bist du kein Kaufmann im Sinne des HGB. Dies liegt daran, dass die Kaufmannseigenschaft erst ab einem höheren Umsatz und unter bestimmten Voraussetzungen gegeben ist.
- Nichtkaufmann: Als Gewerbetreibender eines Kleingewerbes fällst du in die Kategorie der Nichtkaufleute, wodurch du weniger verbindlichen Vorschriften unterliegst. Dazu zählt beispielsweise eine vereinfachte Buchführungspflicht, die wir im weiteren Verlauf des Artikels genauer erläutern werden.
Lesetipp
Näheres dazu findest du gleich hier: Istkaufmann erklärt: Definition und Beispiele
Im nächsten Abschnitt beleuchten wir, wer ein Kleingewerbe anmelden sollte und welche Vorteile es bietet, um dir bei der Entscheidungsfindung zu helfen.
Wer ein Kleingewerbe anmelden sollte und warum
Im Folgenden erfährst du, welche Personen von der Anmeldung eines Kleingewerbes profitieren und welche Gründe dafür sprechen. Dazu gehören neben gewerbetreibenden Menschen auch Personen, die ein Nebengewerbe betreiben möchten, sowie Handwerker ohne Meistertitel.
Selbstständige und Kleingewerbetreibende
Wenn du ein eigenes Unternehmen gründen möchtest oder bereits selbstständig tätig bist, kannst du ein Kleingewerbe anmelden. Für Kleingewerbetreibende gelten, wie bereits erklärt, teilweise Befreiungen von der Umsatzsteuer und vereinfachte Buchführungspflichten, die die Verwaltung deines Gewerbes erleichtern. Dadurch erhalten insbesondere Gründer und Einzelunternehmer die Möglichkeit, ihr Geschäft besser zu organisieren und zu verwalten.
Einkünfte bei Nebengewerbe
Eine Anmeldung für ein Kleingewerbe ist ebenfalls interessant, wenn du neben deiner Haupttätigkeit ein Nebengewerbe betreiben möchtest. Ein solches Gewerbe kann zusätzliche Einnahmen generieren, die dir helfen, finanzielle Ziele zu verwirklichen oder neue berufliche Chancen neben deinem Hauptjob zu erkunden. Dabei ist es wichtig, die notwendigen Formalitäten einzuhalten und die Einkünfte aus dem Nebengewerbe korrekt zu versteuern.
Handwerker
Oftmals profitieren auch Handwerker von der Anmeldung eines Kleingewerbes, insbesondere wenn sie keinen Meistertitel besitzen und dadurch kein Eintrag in die Handwerksrolle möglich ist. Die Handwerksrolle definiert das Verzeichnis, in das sich Handwerker mit ihrem Handwerk nach § 6 Abs. 1 HwO einzutragen haben. Das Kleingewerbe ermöglicht ihnen unter gewissen Bedingungen, Einnahmen zu erzielen und ihre handwerklichen Leistungen anzubieten.
Kosten im Zusammenhang mit der Anmeldung von Kleingewerben
Bei der Gründung eines Kleingewerbes können diverse Kosten anfallen, die du bei deinen Planungen im Auge behalten solltest. In diesem Abschnitt erhältst du einen Überblick über die bedeutendsten Kostenfaktoren, die im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Kleingewerbes auftreten können.
Gewerbeschein beantragen
Der erste wichtige Schritt bei der Neuerrichtung eines Kleingewerbes ist die Beantragung eines Gewerbescheins. Da die Kosten hierfür von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen, solltest du sie in deinem Finanzplan berücksichtigen. Sie bewegen sich in der Regel zwischen 12 und 60 Euro.
Betriebsnummer und IHK- oder HWK-Mitgliedschaft
Nach Erhalt des Gewerbescheins musst du eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Vergabe dieser Betriebsnummer ist kostenfrei. Abhängig von der Art deines Gewerbes wirst du im Anschluss Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
Die Höhe der Mitgliedschaftsbeiträge kann variieren und richtet sich dabei unter anderem nach deinem Umsatz. Im Falle von Kleingewerben liegen die jährlichen Beiträge meist zwischen 100 und 300 Euro. Einige Kammern bieten jedoch Gründern beitragsfreie Zeiträume oder eine reduzierte Beitragshöhe in den ersten Geschäftsjahren an.
Berufsgenossenschaft
Die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft ist ein weiterer Kostenpunkt, den du einkalkulieren solltest. Die zu entrichtenden Beiträge hängen hier von der Gefährdungsklasse deines Gewerbes sowie der Anzahl der Beschäftigten ab. Je nach Branche und Tätigkeitsbereich variieren die Beiträge zwischen einigen Euro und mehreren hundert Euro pro Jahr. 2024 beträgt der Mindestbeitrag nach BG Verkehr 62 Euro.
Weitere Kosten
Auch während der Gründungsphase und im laufenden Geschäftsbetrieb können zusätzliche Kosten entstehen. Dazu zählen etwa:
- Gebühren für ein Geschäftskonto
- Abschluss notwendiger Versicherungen
- Inanspruchnahme von Steuerberatung
- Teilnahme an Schulungen oder Weiterbildungen
- Anschaffung von Ausrüstungen und Einrichtungen
Stelle sicher, dass du bei der Planung deines Kleingewerbes all diese Kostenfaktoren in deinen Finanzplan integrierst. Nur so erhältst du ein realistisches Bild der finanziellen Belastung, die auf dich zukommt.
Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes
Ein Kleingewerbe hat sowohl positive als auch negative Aspekte. Um dir dabei zu helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, präsentieren wir dir in den nächsten Abschnitten jeweils die Vor- und Nachteile.
Vorteile eines Kleingewerbes
Die Vorteile eines Kleingewerbes manifestieren sich durch verschiedene Regelungen und Vereinfachungen in unterschiedlichen Bereichen. Dazu gehören unter anderem:
- Gewerbefreiheit: In der Regel ist keine besondere Genehmigung für die Gründung eines Kleingewerbes erforderlich. Es genügt eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
- Umsatzsteuerpflicht: Bis zu einem bestimmten Umsatz sind Kleingewerbetreibende von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dies vereinfacht die Buchhaltung und ermöglicht es dir, deine Produkte oder Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer an die Kunden weiterzugeben.
- Weniger bürokratischer Aufwand: Im Vergleich zu größeren Unternehmen müssen Kleingewerbetreibende weniger Papierkram erledigen und Verwaltungstätigkeiten bewältigen.
- Einfache Gewerbeabmeldung: Sollte dein Geschäftskonzept nicht erfolgreich sein oder du aus anderen Gründen das Kleingewerbe beenden wollen, gestaltet sich der Prozess der Gewerbeabmeldung unkompliziert.
Nachteile eines Kleingewerbes
Wie bei jeder unternehmerischen Tätigkeit sind auch beim Kleingewerbe einige Nachteile zu berücksichtigen:
- Begrenzte Rechtsformen: In der Regel kann ein Kleingewerbe nur als Einzelunternehmen oder GbR betrieben werden. Wenn das Geschäft wächst und das Haftungsrisiko steigt, kann dies zum Nachteil werden.
- Betriebsausgaben und Buchhaltung: Obwohl sie weniger umfangreich sind als bei größeren Unternehmen, musst du dennoch betriebliche Einnahmen und Ausgaben erfassen und dem Finanzamt Rechenschaft ablegen.
- Kosten für Anmeldung und Mitgliedschaften: Trotz der einfachen Anmeldung können Kosten für den Gewerbeschein, die Mitgliedschaft in der IHK oder HWK sowie weitere Gebühren anfallen, die dein Budget belasten.
- Selbstständigkeit und Unsicherheit: Als Kleingewerbetreibender trägst du das unternehmerische Risiko und bist für deinen eigenen Erfolg verantwortlich. Das bedeutet auch, dass dein Einkommen möglicherweise schwankt und Unsicherheiten bezüglich deiner finanziellen Zukunft entstehen.
- Beschränkungen beim Unternehmensnamen: Der Namen des Kleingewerbes muss den persönlichen Namen des Inhabers inklusive Vor- und Nachnamen beinhalten. Auch kann eine Geschäftsbezeichnung hinzugefügt werden. Die Geschäftsbezeichnung meint einen Zusatzhinweis auf deine Branche, das Geschäfts oder die Tätigkeit. Fantasienamen sind nicht erlaubt, sofern kein Handelsregistereintrag vorhanden ist.
Lesetipp
Für alle wichtigen Regelungen, welcher Name für deine Tätigkeit zulässig ist, geht es hier weiter: Firmenbezeichnung: Namenstipps und rechtliche Vorgaben für dein Unternehmen
Wichtige Fragen rund um das Kleingewerbe: Steuern, Buchführung und Rechtsformen
In diesem Kapitel widmen wir uns den relevanten Themen Steuern, Buchführung und Rechtsformen im Zusammenhang mit einem Kleingewerbe. Dabei klären wir wichtige Fragen, die dir beim Betrieb deines Kleingewerbes von Nutzen sein werden.
Steuernummer, Umsatzsteuervoranmeldung und Gewerbesteuer
Nachdem du dein Kleingewerbe angemeldet hast, erhältst du vom Finanzamt eine Steuernummer. Diese ist für die Kommunikation mit dem Finanzamt sowie für die Erstellung von Rechnungen unerlässlich. Bezüglich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer gibt es folgende Besonderheiten zu beachten:
- Recap Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer kannst du gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, sofern dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreitet. In diesem Fall musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
- Gewerbesteuererklärung: Die Gewerbesteuer wird fällig, sobald dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro (Einzelunternehmen) bzw. 35.000 Euro (Personengesellschaften) übersteigt. In diesem Fall ist es erforderlich, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben und die entsprechende Steuer zu entrichten.
Buchführung, Buchführungspflicht und Gewinngrenzen
Ein ordnungsgemäßer Nachweis über deine Einnahmen und Ausgaben ist essenziell für den erfolgreichen Betrieb eines Kleingewerbes. Die Buchführung dient vor allem der Erfüllung von steuerlichen Aufzeichnungspflichten und der Übersicht über deine geschäftlichen Aktivitäten. Grundsätzlich besteht für Kleinunternehmer keine Buchführungspflicht im Sinne einer doppelten Buchführung, da der Handelsregistereintrag freiwillig erfolgt. Dennoch bist du verpflichtet, eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu erstellen, in der du deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst, um deinen Gewinn zu ermitteln.
Dabei solltest du folgende Punkte beachten:
- Rechnungen: Stelle sicher, dass deine Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen genügen und alle erforderlichen Angaben enthalten.
- Eintragung: Verbuche sämtliche Geschäftsvorfälle – insbesondere Einnahmen und Ausgaben – zeitnah und korrekt.
- Aufbewahrung: Lagere deine Belege und Unterlagen für mindestens 10 Jahre, um im Falle einer Betriebsprüfung alle notwendigen Nachweise vorlegen zu können.
Falls dein Kleingewerbe bestimmte Gewinngrenzen überschreitet (z. B. einen jährlichen Gewinn von mehr als 60.000 Euro oder einen Umsatz von mehr als 600.000 Euro), kann eine Pflicht zur doppelten Buchführung bestehen. In einem solchen Fall empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren, um die notwendigen Schritte zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu besprechen.
Steuerliche Konsequenzen hat es auch, wenn bei deinem Kleingewerbe keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Konkreter meint die Gewinnerzielungsabsicht, dass du lediglich deine Kosten durch die Einnahmen decken kannst oder sogar Verluste erzielst. In diesem Fall kann das Finanzamt den Betriebsausabgabenabzug streichen.
Kleingewerbe im Handwerk und als Nebenerwerb
Die Anmeldung eines Kleingewerbes bringt für Handwerker und Personen mit Nebenerwerb besondere Anforderungen und Chancen mit sich. In diesem Abschnitt erfährst du Wissenswertes und, worauf es zu achten gilt.
Anmeldung und Anforderungen im Handwerk
In handwerklichen Berufen gelten spezielle Vorschriften für die Anmeldung eines Kleingewerbes. Der Meisterbrief spielt dabei eine entscheidende Rolle, da er für bestimmte Tätigkeiten in einem Handwerksbetrieb benötigt wird. Besitzt du einen solchen, darfst du dein Handwerk selbständig und in vollem Umfang ausüben. Zudem erhältst du eine sogenannte Handwerkskarte von der zuständigen Handwerkskammer. Deine Handwerkskarte weist deine Berechtigung zur Führung eines Handwerksbetriebs nach.
Ohne Meisterbrief ist die Anmeldung eines Handwerks als zulassungsfreies Handwerk möglich, sowie im Rahmen der sogenannten Urproduktion, beispielsweise bei der Herstellung von Kunsthandwerk. Für diese Tätigkeiten ist kein Meisterbrief erforderlich. Erkundige dich bei der Handwerkskammer, welche Handwerksordnung für dich gilt und welche Aufgaben du ausführen darfst.
Kleingewerbe als zusätzliche Einkommensquelle
Ein Kleingewerbe im Nebenerwerb bietet die Chance auf ein zusätzliches Einkommen neben deinem Hauptberuf. In diesem Fall sind viele reguläre Anmeldevorgänge zu beachten, darunter die Beantragung eines Gewerbescheins sowie steuerliche und buchhalterische Anforderungen.
Wichtig ist, dass der Nebenerwerb nicht zur Haupttätigkeit avanciert, da dies Konsequenzen bezüglich der Sozialversicherungspflicht mit sich bringt. Solange du hauptberuflich angestellt bleibst, bist du weiterhin über deinen Hauptberuf sozialversicherungspflichtig. Wird jedoch der Nebenerwerb zur Haupttätigkeit, kann eine Einordnung als hauptberufliche Selbstständigkeit erfolgen.
Hier eine Auswahl an Tipps und Aspekten, die du im Zusammenhang mit einem Kleingewerbe im Nebenerwerb beachten solltest:
- Beantrage korrekt die Anmeldung deines Kleingewerbes.
- Beachte steuerliche und buchhalterische Anforderungen.
- Behalte im Auge, ob der Nebenerwerb zur Haupttätigkeit wird, und informiere dich über mögliche Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
- Kläre, welche zusätzlichen Versicherungen eventuell notwendig sind.
- Bleibe auf dem Laufenden bezüglich aller relevanten Vorschriften und Gesetze für dein Kleingewerbe.
- Achte auf den Arbeitsaufwand des Nebenerwerbs, um keine Überforderung zu riskieren.
Geeignete Alternativen zum Kleingewerbe
Das Kleingewerbe bietet zwar viele Vorteile, jedoch gibt es auch andere Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen und selbstständig tätig zu werden. Im Folgenden werden einige interessante Alternativen vorgestellt, die bei der Entscheidungsfindung für die richtige Unternehmensform helfen können.
Freiberufler laut Bundeszentralamt
Eine verbreitete Option neben dem Kleingewerbe ist die freiberufliche Tätigkeit. Freiberufler üben in der Regel keine kaufmännischen Tätigkeiten aus und sind nicht im Handelsregister eingetragen. Dadurch entfallen einige Pflichten und Formalitäten im Vergleich zu einem Kaufmann.
Dennoch müssen Freiberufler bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die vom Bundeszentralamt für Steuern festgelegt werden. Hier sind einige wissenswerte Aspekte:
- Freiberufler sind in wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereichen tätig.
- Die freiberufliche Tätigkeit unterliegt keinen speziellen gewerberechtlichen Anforderungen, wie etwa der Gewerbeanmeldung, Handelskammer-Mitgliedschaft oder Berufsgenossenschaftszugehörigkeit.
- In vielen Fällen ist für Freiberufler keine doppelte Buchführung notwendig.
- Das Privatvermögen und das Vermögen des Unternehmens sind nicht getrennt, was sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt.
Kaufmann
Ein anderer Weg zur Unternehmensgründung ist die Anmeldung als Kaufmann (e. K.) im Handelsregister. Diese Variante bietet mehr Sicherheit und Struktur als ein Kleingewerbe, bringt jedoch auch höhere Anforderungen mit sich. Folgende Punkte sind bei dieser Unternehmensform von Bedeutung:
- Der Handelsregistereintrag ist obligatorisch und eine entsprechende Anmeldung notwendig.
- Kaufmänner sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen bestimmten steuerlichen Auflagen nachkommen.
- Das Privatvermögen ist in der Regel vom Unternehmensvermögen getrennt.
- Als Kaufmann können Mitarbeiter beschäftigt und weitere gesellschaftliche Vorteile genutzt werden.
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.
FAQ
Noch Fragen zum Thema? Hier sind die Antworten.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Ein Kleingewerbe ist nicht generell steuerfrei. In Deutschland gelten jedoch Steuerbefreiungen für Kleinunternehmer, wenn der Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt. Beachte Umsatzsteuerpflicht und Einkommensteuerabgaben bei Überschreitung der Grenze.
Welche Steuern zahlt man bei einem Kleingewerbe?
Welche Steuern du bei einem Kleingewerbe zahlst, hängt von deinem Umsatz ab. Bei Umsätzen unter 22.000 Euro bist du umsatzsteuerbefreit, musst aber Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer entrichten. Beachte zudem branchenspezifische Regeln und abzuführende Sozialversicherungsbeiträge.
Kann ich Vollzeit arbeiten und ein Kleingewerbe anmelden?
Vollzeit arbeiten und ein Kleingewerbe anmelden ist möglich. Achte darauf, die Anmeldung deines Nebengewerbes beim Gewerbeamt und Finanzamt vorzunehmen. Zeitmanagement und steuerliche Aspekte sind entscheidend, um erfolgreich zu sein.
Wie viel Gewinn ist im Gerwerbebetrieb bei Kleinunternehmern steuerfrei?
Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz 22.000 Euro nicht übersteigt, müssen keine Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder andere Unternehmenssteuern zahlen. Aber sie zahlen auf ihren Jahresgewinn aus dem Gewerbebetrieb Einkommensteuer gemäß § 15 EStG. Grundlage ist hier die jährliche private Einkommensteuererklärung.
Welche Tätigkeiten fallen unter ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe umfasst Tätigkeiten wie Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Herstellung. Wer wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausführt, sollte hingegen eine Anmeldung als Freiberufler in Betracht ziehen.