Raucherpausen und Arbeitszeit: Was das Gesetz 2024 vorschreibt

Von Thomas Sesli, geprüft durch Melina Wandler (zertifizierte Lektorin)
Aktualisiert am 07.03.2024 | Lesezeit ca. Min.

Raucherpausen und Arbeitszeit: Ein heikles Thema, das in vielen Unternehmen unterschiedlich gehandhabt und oft kontrovers diskutiert wird. Doch was besagt die Gesetzgebung dazu und welche Rahmenbedingungen gelten für Raucherpausen während der Arbeitszeit?

In diesem Artikel erhältst du einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Regelungen im Jahr 2024. Dabei beleuchten wir folgende Aspekte:

  • Rechtliche Grundlagen und aktuelle Regelungen
  • Arbeitszeitmodelle und die Gestaltung von Raucherpausen
  • Mögliche Sanktionen bei unerlaubten Raucherpausen

Das Lesen wird belohnt: Gewinne wertvolle Erkenntnisse im Thema Raucherpausen und Arbeitszeit, die dir helfen, rechtssicher zu handeln.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Ausgestaltung von Raucherpausen innerhalb der Arbeitszeit unterliegt verschiedenen Gesetzen und Regelungen.

Gesetzliche Regelungen im Arbeitsrecht

Das ArbZG bildet das Kernstück der Regelungen rund um die Arbeitszeit und Pausengestaltung in Unternehmen. Es legt fest, dass Arbeitnehmer nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit einen Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten haben. In dieser Zeit steht es ihnen frei, zu rauchen. Eine explizite gesetzliche Regelung für Raucherpausen ist allerdings nicht vorzufinden. Vielmehr orientiert sich die Pausengestaltung am Grundsatz der Arbeitspflicht, wonach Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen und keine zusätzlichen Raucherpausen einlegen sollten.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält Vorgaben zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. In der Betriebsordnung kann festgeschrieben werden, ob und in welchen Räumlichkeiten das Rauchen gestattet ist. Der Arbeitgeber muss dabei die Interessen der Nichtraucher berücksichtigen und diese vor Passivrauch schützen.

Betriebsvereinbarungen

In Ermangelung gesetzlicher Regelungen zu Raucherpausen steht es dem Betriebsrat und Arbeitgeber frei, eigene Vereinbarungen zu treffen. Dabei kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats genutzt werden. Es bietet die Möglichkeit, eine Regelung für Raucherpausen auszuhandeln, die sowohl das Recht auf diese Pausen als auch deren konkrete Ausgestaltung betrifft. Unternehmen können beispielsweise spezielle Raucherecken oder -zonen einrichten und Zeiterfassungssysteme einführen, um die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen zu kontrollieren.

Tarifverträge können Arbeitgebern und Arbeitnehmern ebenfalls als Grundlage dienen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die gesetzlichen Vorgaben des ArbZG und der ArbStättV eingehalten werden, um den Schutz der beteiligten Mitarbeiter zu gewährleisten.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst unter anderem die Verantwortung, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere ein generelles Rauchverbot in geschlossenen Räumen mit Ausnahme ausgewiesener Raucherbereiche. Zudem muss der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Ruhe- und Erholungspausen einhalten, damit eine gerechte und angemessene Pausengestaltung gewährleistet ist.

Die Schaffung dieser Rahmenbedingungen dient nicht nur der Gesundheit, sondern auch der persönlichen Entfaltung der Mitarbeiter. Sowohl Nichtrauchern als auch Rauchern wird so die Möglichkeit geboten, ihre Arbeitspausen individuell zu gestalten.

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Lesetipp

Weitere Tipps, wie du angemessene Pausenregelungen etablieren kannst, damit deine Mitarbeiter sich besser entspannen können, findest du in diesem Artikel: Pausenregelung: Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit und erprobte Tipps für entspanntere Mitarbeiter

Raucherpausen während der Arbeitszeit

Raucherpausen zählen zu den am häufigsten diskutierten Aspekten im Arbeitsalltag. In diesem Kapitel erfährst du, wie dieses Thema in verschiedenen Arbeitsbereichen angegangen wird und welche Konsequenzen damit einhergehen.

Arbeitszeitmodelle und Pausengestaltung

Die Einteilung von Raucherpausen ist stark abhängig von den jeweiligen Arbeitszeitmodellen und den allgemein geltenden Pausenregelungen in einem Unternehmen. Dabei lassen sich keine allgemeingültigen Regeln feststellen, vielmehr existieren zahlreiche unterschiedliche Ansätze. Wichtig ist zu wissen, dass Raucherpausen in der Regel als Arbeitsunterbrechungen gelten und damit nicht zur regulären Arbeitszeit zählen, also auch nicht vergütet werden. Sie werden häufig gesondert behandelt.

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Lesetipp

Ein bekannteres Arbeitsmodell ist die Gleitzeit. Welche Vorteile sie für dein Unternehmen bringt, kannst du in unserem Artikel Gleitzeit: Definition, gesetzliche Regelungen und Vorteile der flexiblen Arbeit für Unternehmen nachlesen.

Anspruch auf Raucherpausen?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Raucherpausen besteht nicht. Allerdings können Arbeitgeber betriebliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen erlassen, die solche Pausen im Laufe des Arbeitstages erlauben. In einigen Fällen werden Raucherpausen toleriert oder stillschweigend akzeptiert. Dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und immer die betrieblichen Vorgaben kennen, um möglichen Problemen vorzubeugen.

Auswirkungen auf Arbeitszeit und Vergütung

Raucherpausen beeinflussen häufig die Arbeitszeit und Vergütung der Beschäftigten. Oftmals gelten sie als nicht bezahlter Freizeitausgleich – das bedeutet, die zum Rauchen aufgewendeten Minuten müssen entweder selbst nachgearbeitet oder durch Ausstempeln ausgeglichen werden. Kontinuierliche Unterbrechungen der Arbeit aufgrund von Zigarettenpausen können zudem die Gefahr von Abmahnungen oder im schlimmsten Fall Kündigungen bergen, insbesondere bei wiederholten und ungerechtfertigten Verstößen gegen betriebliche Regelungen zum Nichtraucherschutz.

Regelungen der Raucherpausen im Betrieb

In diesem Abschnitt erfährst du, welche konkreten Regelungen Unternehmen zur Verfügung stehen, um allen Mitarbeitern gerecht zu werden.

Raucherpause gestalten und planen

In vielen Fällen gibt es spezielle Regelungen im Rahmentarifvertrag, die unter anderem Pausenzeiten und das Rauchen während der Arbeit festlegen. Bei der Planung von Raucherpausen ist es wichtig, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu berücksichtigen. Folgende Aspekte können hilfreich sein:

  • Lege gemeinsam mit deinen Mitarbeitern feste Zeiten für Raucherpausen fest.
  • Achte darauf, dass die Raucherpausen keine Unterbrechungen oder Störungen der Arbeit bewirken.
  • Eventuell sollte die Zeit für Raucherpausen nachgearbeitet werden, um die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten.

Nichtraucherschutz und Gleichbehandlung

Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, den Nichtraucherschutz für alle Arbeitnehmer sicherzustellen. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, dass Raucherpausen nicht zu Ungleichbehandlungen führen:

  1. Biete ähnliche Ruhepausen auch für Nichtraucher an.
  2. Beachte gesetzliche Einschränkungen des Rauchens auf dem Betriebsgelände, insbesondere in Arbeitsstätten und im Umfeld eines Seehafens.
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Lesetipp

Worauf du noch achten kannst, um ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen, kannst du hier nachlesen: Arbeitsumfeld: 5 Tipps für gesunde, zufriedene und produktive Mitarbeiter

Rauchfreie Zonen und Räumlichkeiten

Die Einrichtung von rauchfreien Bereichen und Räumlichkeiten ist entscheidend für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Hier einige Maßnahmen, die du ergreifen kannst:

  • Alle Arbeitsplätze und öffentlichen Bereiche sollen frei von Tabakrauch sein.
  • Ein separater Raucherraum mit ausreichender Belüftung ist optimal für die Raucherpausen.
  • Bitte deine Mitarbeiter, ihre Glimmstängel ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen zu rauchen und die Rauchpause bestenfalls als reguläre Pause zu nutzen.
  • Informiere den Betriebsrat über die Regelungen bezüglich Raucherpausen und rauchfreier Zonen, damit dieser die Interessen der Arbeitnehmer angemessen vertreten kann.

Mögliche Sanktionen bei unerlaubten Raucherpausen

Unerlaubte Raucherpausen können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. In diesem Abschnitt erfährst du, welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen können und wie sich wiederholte Verstöße auswirken.

Abmahnungen und ihre Folgen

Begeht ein Beschäftigter Arbeitszeitbetrug durch unerlaubte Raucherpausen, hat der Arbeitgeber das Recht, eine Abmahnung auszusprechen. Diese dient als Warnung und weist darauf hin, dass das Verhalten unzulässig und eine Änderung notwendig ist. Dabei sollte die Abmahnung den konkreten Vorfall, das unerlaubte Verhalten und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei wiederholtem Fehlverhalten genau beschreiben.

Bei wiederholten Verstößen gegen die abgemahnte Pflichtverletzung kann der Arbeitgeber weitere Abmahnungen aussprechen. Eine mögliche Folge ist auch, dass die Zeit des unerlaubten Rauchens von der geleisteten Arbeitszeit abgezogen und somit nicht vergütet wird.

Raucherpausen während der Arbeitszeit: In 4 Schritten zur rechtskonformen Gestaltung
Gern darfst du diese Infografik auf deiner Webseite einbinden.

Kündigung bei wiederholten Verstößen

Kommt es trotz Abmahnungen zu weiteren unerlaubten Raucherpausen, kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. In gravierenden Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. In solchen Situationen spielt das Sozialgericht eine Rolle, da der Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit der Kündigung nachweisen muss. Dabei ist es wichtig, dass der Arbeitgeber zuvor Abmahnungen ausgesprochen und dokumentiert hat, um eine rechtskräftige Kündigung durchzusetzen.

Das Urteil des Sozialgerichts hängt von individuellen Umständen ab, beispielsweise der Dauer der Anstellung und der Anzahl der Verstöße. Im Falle einer rechtmäßigen Kündigung hat der betroffene Beschäftigte keinen Anspruch auf eine Abfindung oder ähnliche Leistungen.

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Lesetipp

In unserem Artikel Kündigungsgründe: Infos, Beispiele und Besonderheiten für ordentliche und außerordentliche Kündigungen haben wir verschiedene Kündigungsgründe zusammengetragen. Schau doch mal vorbei!

Zukünftige Entwicklungen und Trends

Die Arbeitswelt unterliegt ständigen Veränderungen, weshalb auch der Umgang mit Raucherpausen im Wandel ist.

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Immer mehr Arbeitgeber erkennen die Bedeutung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Diese zielen darauf ab, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu unterstützen und die Arbeitsbedingungen zu optimieren.

Im Rahmen solcher Konzepte sind auch arbeitsplatzbezogene Regelungen rund um das sensible Thema Raucherpausen von großer Bedeutung. Da Nichtraucher und Arbeitnehmer, die das Rauchen aufgeben möchten, zunehmend im Fokus stehen, entstehen immer mehr gesundheitsorientierte Lösungsansätze. Darunter fallen beispielsweise:

  • Betriebssportangebote
  • Individuelle Gesundheitsangebote
  • Angebote zur Stressbewältigung

Solche Maßnahmen können dazu beitragen, die Fürsorgepflicht zu stärken.

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Lesetipp

Betriebliche Angebote zur Gesundheitsförderung sind außerdem eine attraktive Zusatzleistung für viele Arbeitnehmer. Weitere Ideen findest du in unserem Artikel Benefits für Mitarbeiter: Ideen für attraktive Zusatzleistungen, die deine Angestellten motivieren.

Rauchverbot und Rauchentwöhnung am Arbeitsplatz

Ein Rauchverbot am Arbeitsplatz kann von Arbeitgebern in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat unter Berücksichtigung von rechtlichen Grundlagen, Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträgen umgesetzt werden.

Rauchentwöhnungsprogramme am Arbeitsplatz hingegen können von Arbeitgebern im Rahmen der Gesundheitsförderung angeboten werden. Diese Programme sollen Rauchern helfen, ihren Tabakkonsum einzuschränken oder ganz aufzugeben. Hierbei können verschiedene Optionen zum Einsatz kommen, zum Beispiel:

  1. Seminare zum Thema Rauchentwöhnung
  2. Beratungsangebote für rauchende Arbeitnehmer
  3. Unterstützung bei der medikamentösen Rauchentwöhnung

Fazit: Spalt zwischen gesetzlichen Vorgaben und betrieblicher Umsetzung

Die Gesetzgebung rund um Raucherpausen und Arbeitszeit leitet sich aus Vorschriften wie dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie betrieblichen Vereinbarungen ab. Daraus ergeben sich Anforderungen an die Pausengestaltung, den Nichtraucherschutz und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. In Zukunft könnten Veränderungen auf eine stärkere Gesundheitsförderung und Rauchentwöhnung am Arbeitsplatz abzielen.

Die wichtigsten Erkenntnisse des Artikels lauten:

  • Rechtliche Grundlagen: Es existiert laut Arbeitszeitgesetz und Arbeitsstättenverordnung kein gesetzlicher Anspruch auf Raucherpausen, jedoch können Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge relevante Regelungen vorsehen.
  • Nichtraucherschutz: Arbeitgeber müssen sowohl den gesetzlichen Rahmenbedingungen nachkommen als auch betriebliche Regelungen treffen, um Nichtraucher vor Passivrauch zu schützen.
  • Trends: Gesundheitsfördernde Maßnahmen und Rauchentwöhnungsprogramme könnten künftig bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen stärker berücksichtigt werden.

Achte bei der Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in deinem Unternehmen auf eine Balance zwischen den Bedürfnissen von rauchenden Mitarbeitern und Nichtrauchern!

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Nachfolgend sind einige Antworten auf häufig vorkommende Fragen zusammengestellt.

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