Wie das Arbeitszeitgesetz Pausen vorschreibt: Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Von Thomas Sesli, geprüft durch Ekaterina Broska (Google- und Hubspot-zertifiziert)
Aktualisiert am 24.05.2024 | Lesezeit ca. Min.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber brauchen Pausen zur Erholung.

Doch welche Vorgaben macht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bezüglich Erholungszeiten und welche konkreten Rechte und Pflichten gelten für beide Seiten? Was gilt, was nicht? Wir klären auf.

In diesem Artikel findest du alle relevanten Punkte rund um das Arbeitszeitgesetz und Pausenregelungen. Dich erwarten konkrete Informationen über:

  • Grundlagen der Pausenregelungen und ihre praktische Umsetzung
  • Arbeitszeitbegrenzungen und ihre Bedeutung für die Arbeitsorganisation
  • Rechte und Pflichten beider Parteien im Kontext von Arbeitszeiten und Ruhepausen

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Pausenregelungen im Arbeitszeitgesetz: Diese Grundlagen musst du kennen

Bekanntlich sind Pausen wichtig für die Gesundheit der Mitarbeiter und damit auch für das reibungslose Funktionieren des Unternehmens. Um dein Recht auf Pausen im Berufsalltag zu verstehen, hilft es, einen Überblick über die relevanten Regelungen im deutschen Arbeitsrecht zu gewinnen.

Mindestdauer von Ruhepausen und ihre Verteilung über den Tag

Gemäß dem Arbeitszeitgesetz § 4 ArbZG sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden eine Betriebspause einzulegen. Die gesetzlichen Regelungen sehen dabei eine Mindestunterbrechung von 30 Minuten vor. Bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten dauern. Arbeitspausen können in einzelne Ruhepausen von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Zu beachten ist, dass unterbrochene Arbeitszeit (Kurzpausen) nicht als Betriebspause gilt und somit keine Berücksichtigung im Rahmen der gesetzlichen Pausenregelungen findet. Zu solchen Arbeitsunterbrechungen gehören beispielsweise Streik, Aussperrung oder unbezahlter Urlaub.

Bezüglich Raucherpausen gibt es keine gesonderte Regelung im ArbZG. Allerdings können die im ArbZG vorgeschriebene Pausen auch als Raucherpausen genutzt werden. Darüber hinausgehende Raucherpausen können vom Arbeitnehmer pauschal verboten werden, da sie in der Regel nicht zu Arbeitszeit zählen.

Sonderregelungen für Jugendliche (JArbSchG) und besondere Berufsgruppen

Je nach Berufsgruppe können die Regelungen zu Pausenzeiten variieren. Auch für jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten andere Regeln. Nach der Verordnung im Jugendarbeitsschutzgesetz § 11 Abs. 1 JArbSchG müssen sie nach 4,5 Arbeitsstunden eine mindestens 30-minütige Arbeitspause erhalten. Auch Arbeitnehmer in besonders gefährdenden Berufen oder Berufen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko können von speziellen Pausenregelungen profitieren.

Pausenzeiten in Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigte unterliegen denselben Regelungen für Ruhepausen wie Vollzeitbeschäftigte, allerdings werden die Pausen entsprechend ihrer Arbeitszeit angepasst. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden am Tag erhalten auch Teilzeitangestellte eine Mindestpause von 30 Minuten, die aufgeteilt werden kann. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit am Stück stehen ihnen ebenso 45 Minuten Ruhepause zu.

Die gesetzliche Begrenzung der Arbeitszeiten

Die zulässige Arbeitszeit wird im ArbZG genauestens geregelt. Dieses Kapitel beleuchtet die relevanten Aspekte.

Maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche

Das Arbeitszeitgesetz legt die zulässige Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer fest. So sind an Arbeitstagen in der Regel maximal 8 Stunden und in besonderen Fällen ausnahmsweise bis zu 10 Stunden Arbeit erlaubt. Auf eine Woche mit sechs Werktagen gerechnet bedeutet dies, dass die Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten sollte.

Eine Ausdehnung auf bis zu 60 Stunden ist laut § 21a ArbZG nur möglich, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. In jedem Fall muss gemäß § 5 ArbZG eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen gewährleistet werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten zusätzlich die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die strengere Arbeitszeitbegrenzungen vorschreiben.

Berechnung von Überstunden und Ausgleichszeiträumen

Überstunden müssen sorgfältig erfasst und nachvollziehbar dokumentiert werden, z. B. in einem Zeiterfassungssystem. Gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes ist ein Ausgleich dieser Mehrarbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzusehen.

Bei einer Arbeitszeitverlängerung auf über 8 Stunden pro Tag muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass in den Folgetagen weniger gearbeitet und auf Ruhezeiten gesetzt wird. Das schafft einen Ausgleich. Innerhalb von 24 Wochen oder 6 Monaten darf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten.

Sonderregelungen für Nacht- und Schichtarbeit

Nacht- und Schichtarbeit unterliegen besonderen Regelungen im Arbeitszeitgesetz. So müssen Arbeitgeber bei Nachtarbeitnehmern darauf achten, dass eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag innerhalb von vier Monaten oder 16 Wochen nicht überschritten wird. Zudem muss eine Pause nicht zwingend 15 Minuten lang sein, sondern darf als Kurzpause genommen werden.

Bei der Schichtarbeit gelten ebenfalls die üblichen täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten. Ausnahmeregelungen können getroffen werden, wenn die Betriebsabläufe es erfordern, z. B. bei Verkehrsbetrieben und im Gesundheitswesen. Für Verkehrsbetriebe gilt § 7 Abs. 1 ArbZG. Für diese Fälle müssen Arbeitgeber jedoch geeignete Maßnahmen treffen, um die erforderliche Erholungszeit und die Gesundheit der Arbeitnehmer sicherzustellen.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind sowohl verantwortlich für das Einhalten der vorgegebenen Arbeitszeiten und Pausen als auch für den Schutz der Mitarbeiter. Dabei gibt es unterschiedliche Pflichten, die zu beachten sind.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Dokumentationspflichten

Die gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz gelten für Arbeitgeber unabhängig davon, ob Mitarbeitende im Betrieb oder im Homeoffice tätig sind. Dazu zählen Verpflichtungen wie:

  • die Einhaltung von Mindestpausen,
  • die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit,
  • Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Nacht- und Schichtarbeit.

Zudem ist der Arbeitgeber gemäß § 7 Abs. 3 ArbZG dazu aufgefordert, die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter akkurat zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist wichtig, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes nachweisen zu können, und dient auch dem Mitarbeiter als Information über seine geleisteten Arbeitsstunden.

Gesundheitlicher Arbeitsschutz auf Betriebsgelände

Die gesundheitliche Fürsorge für die Mitarbeiter ist eine wichtige Pflicht des Arbeitgebers. Das bedeutet unter anderem, dass er:

  • Arbeitsunterbrechungen vorschreibt,
  • für eine geeignete Arbeitsplatzgestaltung sorgt,
  • die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter fördert.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber bei der Gestaltung von Pausenräumen und sanitären Einrichtungen auf dem Betriebsgelände die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter im Blick zu behalten. Dies kann beispielsweise durch ausreichend großzügige und funktionale Räume oder durch das Bereitstellen von Ruhezonen erreicht werden.

Sanktionen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitgeber mit Sanktionen rechnen. Die Verletzung des Arbeitszeitgesetzes stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, beispielsweise dem Überschreiten der zulässigen Arbeitszeiten ohne triftigen Grund, können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Nicht zu vergessen ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Fragen rund um Arbeitszeiten, Pausenregelungen beziehungsweise Ruhezeit. Dieses Recht ermöglicht es dem Betriebsrat, bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen mitzuwirken und die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten. Das Mitbestimmungsrecht ist unter § 109 BetrVG geregelt.

Arbeitszeitgesetz Pausen: 4 Schlüsselaspekte für optimale Einhaltung
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Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Zu den zentralen Aspekten im Arbeitsrecht zählen auch die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers. Dabei geht es insbesondere um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Pausen und Arbeitszeiten.

Einhaltung gesetzlicher Pausenzeiten und Arbeitszeitlimits

Als Arbeitnehmer bist du dazu verpflichtet, die vorgeschriebenen Pausenzeiten und die maximalen Arbeitszeitgrenzen einzuhalten. Die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Pausenregelungen besagen, dass du nach 6 Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 30 Minuten und bei mehr als 9 Stunden Arbeit zusätzlich eine Pause von 15 Minuten nehmen musst. Diese Pausen dienen dem Erholungs- und Gesundheitsschutz und dürfen nicht abgekürzt oder übersprungen werden.

Die Arbeitszeitgrenzen betreffen die abgeltbare Normalarbeitszeit von maximal 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche. Natürlich können besondere Umstände oder Notfälle zu vorübergehenden Überschreitungen dieser Werte führen. In einem solchen Fall sollten jedoch zusätzliche Ruhezeiten gewährt werden.

Überstundenvergütung

Überstunden müssen im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Regelungen abgegolten werden. Diese Regelungen können sich in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag wiederfinden. Grundsätzlich hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden. Beides sollte im Voraus geklärt und dokumentiert werden.

Es ist wichtig, bei der Berechnung der Überstunden die gesetzlichen Vorgaben und die im Arbeitsvertrag festgelegten Regelungen zu berücksichtigen, damit dein Anspruch rechtlich durchsetzbar bleibt. Hier gibt es unterschiedliche Methoden und mögliche Lohnzuschläge, für die wiederum je nach Beruf oder Branche spezielle Regelungen (z. B. für Beherbergung und Gastronomie) gelten können.

Recht auf Information und Einsicht in die Arbeitszeitdokumentation

Die Arbeitszeitdokumentation in einem Zeiterfassungssystem ermöglicht eine transparente Kontrolle der geleisteten Arbeitsstunden, Pausenzeiten und Überstunden. Als Arbeitnehmer hast du das Recht, diese Dokumentation einzusehen und Informationen über deine Arbeitszeit, Pausen und gegebenenfalls Überstunden zu erlangen. Damit kannst du sicherstellen, dass keine möglichen Unstimmigkeiten oder Fehler in der Erfassung bestehen. Wenn du sie identifizierst hast, kannst du sie beim Arbeitgeber ansprechen.

Neben dem Recht auf Information und Einsicht bleibt es deine Pflicht, korrekte und vollständige Angaben zu machen und deine Arbeitszeiten nach bestem Wissen und Gewissen zu dokumentieren. Dies hilft dem Arbeitgeber dabei, seinen Dokumentationspflichten nachzukommen und eine rechtskonforme Handhabung der Arbeitszeit- und Pausenregelungen zu gewährleisten.

Fazit

Das deutsche Arbeitszeitgesetz legt verbindliche Pausen- und Arbeitszeitregelungen fest, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Vielzahl an Rechten und Pflichten mit sich bringen:

  • Pausengestaltung: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind Ruhezeiten von mindestens 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben, bei über 9 Stunden erhöht sich diese Mindestdauer auf 45 Minuten.
  • Arbeitszeitkontrolle: Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten, wobei Mehrarbeit grundsätzlich innerhalb von maximal 6 Monaten auszugleichen ist.
  • Dokumentationsrecht: Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Arbeitszeitdokumentation einzusehen. Überstunden und Pausenzeiten müssen korrekt erfasst werden.

Achte darauf, deine Pausen korrekt und gesetzeskonform zu nehmen und Überstunden akkurat zu dokumentieren. Die Transparenz und das Wissen über Arbeitszeitgesetze versetzen dich in die Lage, eventuelle Verstöße zu melden und eine gesunde Work-Life-Balance zu fördern.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Folgend eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Quellen:

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