Fahrzeit vs. Arbeitszeit: Wichtige Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in 2024

Von Thomas Sesli, geprüft durch Melina Wandler (zertifizierte Lektorin)
Aktualisiert am 07.03.2024 | Lesezeit ca. Min.

Zählt beruflich bedingte Fahrzeit als Arbeitszeit? Eine wichtige Frage im Arbeitskontext, die oft zu Unsicherheiten und Verwirrung führt. In diesem Artikel stellen wir dir die geltenden arbeitsschutzrechtlichen Regelungen und Definitionen vor und klären weitere Fragen zum Thema, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen.

Unser Artikel hilft, die Unterschiede und Verantwortlichkeiten im Umgang mit Fahrzeit und Arbeitszeit zu verstehen. Folgende Aspekte behandeln wir konkret:

  • Abgrenzung zwischen Fahrzeit und Arbeitszeit
  • Deine Verantwortung als Arbeitgeber, z. B. in Bezug auf Arbeitsverträge und Vergütungsmodelle
  • Die Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer, z. B. bei Pausenzeiten und Vergütungsansprüchen

Lies weiter, um stets auf der rechtssicheren Seite zu sein!

Unterscheidung von Fahrzeit und Arbeitszeit

Um Fahrzeit und Arbeitszeit richtig einordnen zu können, ist es wichtig, die Begriffe klar zu definieren und voneinander abzugrenzen. Damit schaffen wir die Grundlage, um im weiteren Verlauf die Verantwortungen von Arbeitgebern und die Rechte von Arbeitnehmern zu erläutern.

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Lesetipp

Nicht nur die Regelung der Fahrzeiten führt immer wieder zu Unklarheiten im Arbeitskontext, auch die Umziehzeit wirft Fragen auf. Erfahre mehr in unserem Artikel Umziehen in der Arbeitszeit: Rechtslage und Regelungen für die Umkleidezeit in 2024.

Definition von Fahrzeit

Fahrzeit ist die Zeit, die ein Arbeitnehmer benötigt, um von seiner Wohnung oder einem anderen Ort zu seinem Arbeitsplatz zu gelangen. Dabei beziehen wir uns auf den täglichen Arbeitsweg sowie auf Fahrten im Rahmen von Geschäftsreisen oder Schichten bei unterschiedlichen Einsatzorten.

Fahrzeit umfasst jedoch nicht die Ruhezeiten während dieser Fahrten, etwa wenn der Arbeitnehmer als Beifahrer oder in öffentlichen Verkehrsmitteln reist und diese Zeit nicht für Arbeitszwecke nutzt.

Definition von Arbeitszeit

Arbeitszeit wird im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 2 Abs. 1 definiert als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten ausführt. Dazu zählen nicht nur die eigentlichen Arbeitstätigkeiten, sondern auch dienstliche Besprechungen, Fortbildungen oder Geschäftsreisen, sofern der Arbeitnehmer während dieser Zeiten arbeitet.

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Lesetipp

Mehr Infos zur Definition von Arbeitszeit erfährst du in unserem Artikel Wann beginnt die Arbeitszeit? Alles zu gesetzlichen Regelungen und individuellen Vereinbarungen. Lies direkt rein!

Fahrzeit Arbeitszeit
- Zeitraum für den Arbeitsweg vom Wohnort zum Arbeitsplatz oder zwischen unterschiedlichen Einsatzorten
- Beinhaltet gewöhnlich keine arbeitsrechtlich relevanten Aktivitäten
- Zeitraum vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende ohne Ruhepausen
- Umfasst alle vertraglich vereinbarten Tätigkeiten des Arbeitnehmers
- Fällt in der Regel nicht unter das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), kann jedoch durch Betriebsvereinbarungen oder Vertragsbestimmungen anders geregelt sein - Beruht auf den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
- In besonderen Fällen oder bei bestimmten Tätigkeiten kann Fahrzeit als Arbeitszeit angesehen werden (z. B. wenn während des Fahrens gearbeitet wird) - Einschließlich Dienstreisen, Schulungen oder Besprechungen, sofern während dieser Zeit gearbeitet wird

Deine Verantwortung als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen Fahrzeit und Arbeitszeit zu verstehen, um den Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten aus arbeitsrechtlicher Sicht gerecht zu werden.

Einstufung der Fahrzeit nach Betriebsvereinbarungen

Eine Einstufung der Fahrzeit als vergütungspflichtige Hauptleistungspflicht kann arbeitsrechtlich nicht pauschal getroffen werden. Stattdessen sind individuelle Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen, die die Einstufung der Fahrzeit und deren Vergütung regeln. Diese Vereinbarungen können branchenspezifische oder betriebliche Bestimmungen enthalten und sind in jedem Fall vorab zu klären und entsprechend umzusetzen.

Gestaltung von Arbeitsverträgen und Vergütungsmodellen

Die Gestaltung der Arbeitsverträge und Vergütungsmodelle sollte unter Einbeziehung der relevanten arbeitsrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Dabei bringst du die Rahmenbedingungen für die Vergütung von Fahrzeiten in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Regelungen.

So können zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen Fahrzeiten als bezahlte Arbeitszeit angesehen werden, wenn sie laut Regelung in einem Arbeitsvertrag zur Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers zählen.

Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen und Fürsorgepflichten

Um der arbeitsschutzrechtlichen Fürsorgepflicht nachzukommen, musst du sicherstellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen – wie etwa die Untergrenze und Obergrenze der täglichen Arbeitszeit gemäß dem Arbeitszeitgesetz – eingehalten werden. Bei der Berechnung der Arbeitszeit ist es wichtig, die Fahrzeiten richtig zu erfassen und einzustufen.

Bei Missachtung der Arbeitszeitrichtlinien drohen Sanktionen und strafrechtliche Konsequenzen. Eine transparente und korrekte Erfassung von Fahrzeiten im Sinne der arbeitsrechtlichen Regelungen sollte daher im Vordergrund stehen.

Die Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer solltest du deine Rechte und Pflichten hinsichtlich Fahrzeit und Arbeitszeit kennen. Hier erfährst du, wann Fahrzeit als Arbeitszeit gilt, welche arbeitsrechtlichen Regelungen zu beachten sind und welche Vergütungsansprüche du in bestimmten Situationen haben könntest.

Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?

Grundsätzlich ist Fahrzeit – auch als Wegezeit oder Wegzeit bezeichnet – die Zeit, die du benötigst, um von deinem Zuhause zu deinem Arbeitsplatz zu gelangen. Normalerweise gilt diese Zeit nicht als Arbeitszeit. Unter bestimmten Umständen können jedoch Fahrzeiten als Arbeitszeit angesehen werden. Hier einige Beispiele:

  • Wenn die Fahrtzeit klar im Zusammenhang mit deiner Arbeitsleistung steht, zum Beispiel bei Pendelzeiten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten für denselben Arbeitgeber.
  • Bei Reisetätigkeiten, zum Beispiel Geschäftsreisen oder Kundenterminen, die im Auftrag deines Arbeitgebers durchgeführt werden.
  • Wenn die Wegzeit durch eine dienstliche oder betriebliche Notwendigkeit bedingt ist, etwa wenn der Arbeitgeber einen Einsatzort außerhalb deines regulären Arbeitsortes festlegt.

Arbeitsrechtliche Regelungen und Pausenzeiten

Für die Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten sind in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie ggf. tarifliche oder betriebliche Regelungen maßgeblich. Ruhezeiten dienen der persönlichen Erholung und müssen je nach Arbeitsstunden grundsätzlich eingehalten werden.

Wird Fahrzeit als Arbeitszeit definiert, so sind auch die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitszeitgesetz zu beachten. Danach gilt beispielsweise:

  • Nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben.
  • Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten und kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, sofern innerhalb von sechs aufeinanderfolgenden Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden erreicht werden.
  • Zwischen Beendigung der täglichen Arbeitsleistung und Beginn der nächsten muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen.
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Lesetipp

Um einen besseren Überblick über deine Arbeitszeit zu erhalten, kann es sinnvoll sein, diese aufzuzeichnen. In unserem Artikel Zeiterfassung per App: Die 15 besten Apps für 2024 stellen wir dir die besten Tools dafür vor.

Vergütungsanspruch bei Fahrzeit als Arbeitszeit

Dein Vergütungsanspruch für Fahrzeiten richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dir und deinem Arbeitgeber sowie den geltenden tariflichen oder betrieblichen Regelungen. In Fällen, in denen Fahrzeit als Arbeitszeit gewertet wird, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine entsprechende Vergütung.

Um mögliche Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, Vereinbarungen zu dienstlichen Reisetätigkeiten und Fahrzeiten im Arbeitsvertrag oder in entsprechenden Betriebsvereinbarungen schriftlich festzuhalten. Dies schafft Klarheit für beide Seiten und hilft, arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Fahrzeit und Arbeitszeit: 4 Strategien für effiziente Zeitgestaltung
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Beispiele aus der Praxis

Um die Grauzone zwischen Fahrzeit und Arbeitszeit besser zu veranschaulichen, betrachten wir exemplarische Situationen im Berufsalltag.

Außendienstmitarbeiter und Pendler

Außendienstmitarbeiter verbringen oft einen erheblichen Teil ihrer Arbeit mit Fahrtzeiten zu Kundenstandorten und Kundenterminen. In solchen Fällen kann die Abgrenzung zwischen Fahrzeit und Arbeitszeit unklar sein. Wie bereits erörtert, gilt Fahrzeit als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers tätig ist. Dies kann auch für die Fahrten zwischen verschiedenen Kundenstandorten gelten, da sie in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen.

Pendler hingegen sind Arbeitnehmer, die zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstätte pendeln. In der Regel wird die Fahrzeit in solchen Fällen nicht als Arbeitszeit angesehen und ist somit nicht vergütungspflichtig. Sie dient lediglich dem Zweck, den Arbeitsplatz zu erreichen. Ausnahmen können jedoch für Arbeitnehmer gelten, die zwischen verschiedenen Regionalbüros oder Arbeitsorten wechseln.

Fortbildungen und Geschäftsreisen

Bei Fortbildungen und Geschäftsreisen kann die Einordnung der Fahrzeit als Arbeitszeit ebenfalls komplex sein. Im Allgemeinen ist Fahrzeit als Arbeitszeit anzusehen, wenn der Arbeitnehmer zur Teilnahme an einer Fortbildung oder einem geschäftlichen Termin verpflichtet ist, der im Interesse des Arbeitgebers liegt.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts besagt, dass bei mehrtägigen Fortbildungen und Geschäftsreisen die Fahrzeit zur Veranstaltung als Arbeitszeit gewertet und damit vergütungspflichtig wird, wenn der Arbeitnehmer währenddessen arbeitsbereit ist und keine eigenwirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Homeoffice und Telearbeitsplätze

Im Homeoffice entfällt die Fahrzeit zur Arbeitsstätte, da der Arbeitnehmer seine Tätigkeit von zu Hause aus verrichtet. In solchen Fällen wird keine Fahrzeit als Arbeitszeit angesetzt.

Telearbeitsplätze, bei denen der Arbeitnehmer an eine bestimmte Arbeitsstätte außerhalb seines Wohnortes gebunden ist, können jedoch eine gewisse Fahrzeit mit sich bringen. Diese Fahrzeit wird in der Regel nicht als Arbeitszeit gewertet, sofern sie lediglich dem Erreichen des Arbeitsplatzes dient und nicht im Interesse des Arbeitgebers ausgeübt wird.

Fahrzeitoptimierung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Um die Fahrzeit und Arbeitszeit optimal zu gestalten, bieten sich verschiedene Ansätze an, die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Vorteile bringen können.

Flexible Arbeitszeiten und Arbeitsplatzgestaltung

Flexible Arbeitszeiten bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeits- und Fahrzeit besser aufeinander abzustimmen und so effizienter zu gestalten. Dafür können verschiedene Modelle in Betracht gezogen werden:

  • Gleitzeit: Du bestimmst in Absprache mit deinem Arbeitgeber selbst, wann du deine täglichen Arbeitsstunden erbringst.
  • Teilzeit: Du reduzierst deine wöchentliche Arbeitszeit und gestaltest so deine Arbeits- und Fahrzeit flexibler.
  • Vertrauensarbeitszeit: Du bist für die Einteilung deiner Arbeits- und Fahrzeit selbst verantwortlich und es werden lediglich die vereinbarten Stunden pro Kalendermonat erbracht.

Auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes kann zur Optimierung der Fahrzeit beitragen:

  • Homeoffice: Du arbeitest ganz oder teilweise im Homeoffice und reduzierst damit deine tägliche Fahrzeit.
  • Jobsharing: Du teilst dir eine Vollzeitstelle mit einer anderen Person und ihr gestaltet die Arbeits- und Fahrzeit für beide individuell.

Förderung von Mobilitätslösungen

Eine weitere Möglichkeit zur Optimierung von Fahrzeit und Arbeitszeit ist die Förderung gezielter Mobilitätslösungen durch den Arbeitgeber:

  • Fahrgemeinschaften: Du organisierst dich mit Kollegen, um gemeinsam zur Arbeit zu pendeln und so Fahrzeit und Kosten zu reduzieren.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Dein Arbeitgeber bietet dir Jobtickets oder vergünstigte Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr an.
  • Betriebliche Mobilitätskonzepte: Dein Arbeitgeber entwickelt gemeinsam mit dir und anderen Mitarbeitern smarte Lösungen, um die Fahrzeit und den Ressourceneinsatz verlustfrei zu gestalten.

Effiziente Einsatzplanung und Arbeitsorganisation

Für eine durchdachte Fahrzeitoptimierung spielen auch die Planung und Organisation deiner Aufgaben während der Arbeitszeit eine große Rolle:

  • Einsatzplanung: Dazu zählt eine gute Planung von Außendiensteinsätzen, um unnötige Fahrten zu vermeiden oder optimal miteinander zu verbinden.
  • Digitale Hilfsmittel: Tools wie GPS-Systeme, Routenplaner oder Projektmanagement-Apps unterstützen dich dabei, deine Arbeitsabläufe und damit auch deine Fahrzeiten effizient zu gestalten.
  • Arbeitsrechtliche Regelungen: Beachte auch die unionsrechtlichen Vorgaben und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Fahrzeiten als Arbeitszeit. Diese können entsprechenden Einfluss auf deine Arbeitsorganisation haben.

Fazit

Die Unterscheidung zwischen Fahrzeit und Arbeitszeit ist entscheidend für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um Rechte, Pflichten und Vergütung korrekt zu berücksichtigen. Eine optimale Fahrtzeitgestaltung kann sowohl die Produktivität als auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöhen. Zentral dabei sind:

  • Abgrenzung: Fahrzeit und Arbeitszeit differenzieren und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben sowie betriebliche Regelungen kennen. Auch Urteile von EuGH und Bundesarbeitsgericht können Orientierung schaffen.
  • Verantwortung: Als Arbeitgeber Fürsorgepflichten erfüllen und transparente Vertragsgrundlagen schaffen.
  • Optimierung: Flexible Arbeitszeiten, Mobilitätslösungen und individuelle Organisation fördern.

Ein proaktiver Umgang mit Fahrzeit und Arbeitszeit kann für alle Beteiligten Vorteile schaffen und Konflikte vermeiden.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

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