Teilzeit und Minijob gleichzeitig: Alles zu Regeln und Steuern in 2024

Von Thomas Sesli, geprüft durch Melina Wandler (zertifizierte Lektorin)
Aktualisiert am 12.03.2024 | Lesezeit ca. Min.

Die Kombination aus einem Teilzeit- und Minijob ist eine verlockende Möglichkeit, das Einkommen aufzustocken, wenn eine Vollzeitstelle nicht infrage kommt. Dabei gilt es jedoch, ein paar Regeln und steuerliche Aspekte zu verstehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. In diesem Artikel findest du detaillierte Informationen, die dir helfen, die deine individuelle Situation optimal zu gestalten – im rechtlichen wie im praktischen Sinne.

Wir widmen uns in diesem Artikel insbesondere folgenden Aspekten:

  • Regelungen zur Arbeitszeit und gesetzliche Grundlagen
  • Steuerliche Aspekte und Sozialversicherungspflicht
  • Kurzfristige Beschäftigung als zusätzliche Option

Bleibe auf dem Laufenden und erfahre, wie eine erfolgreiche Vereinbarung von Teilzeit- und Minijob für neue Verdienstmöglichkeiten möglich ist!

Teilzeit und Minijob gleichzeitig: Regelungen und Voraussetzungen

Die Kombination aus Teilzeitjob und Minijob eröffnet viele Möglichkeiten. In den folgenden Abschnitten beleuchten wir die gesetzlichen Grundlagen sowie Vor- und Nachteile.

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Lesetipp

Übrigens: Teilzeitarbeit ist auch in Elternzeit möglich. Alles Wichtige dazu erfährst du in unserem Artikel Teilzeit in Elternzeit: Voraussetzungen, Rechte und Ratschläge für berufstätige Eltern

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen

Das parallele Arbeiten in Teilzeit und einem Minijob ist grundsätzlich erlaubt. Hierbei handelt es sich um eine Hauptbeschäftigung (Teilzeitstelle) und eine Nebentätigkeit (Minijob). Die Regelungen hierzu finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie im Sozialgesetzbuch (SGB).

Wichtig ist, dass die beiden Jobs zusammen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigung darf zusammen mit der des Minijobs die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreiten.
  • Der Verdienst aus dem Minijob darf die geltende Verdienstgrenze (in 2024: 538 Euro monatlich) nicht überschreiten.
  • Der Minijob wird in der Regel sozialversicherungsfrei ausgeführt, du musst also keine Sozialabgaben leisten.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten darauf achten, dass diese Voraussetzungen eingehalten werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Vorteile und Nachteile der Kombination

Das parallele Arbeiten in Teilzeit und Minijob bietet einige Vorteile:

  • Flexibilität: Durch die Kombination kannst du deine Arbeitszeit individuell gestalten und auf persönliche Bedürfnisse zuschneiden.
  • Zusätzliches Einkommen: Der Minijob ermöglicht, das monatliche Einkommen aufzustocken, ohne dass du dafür Sozialabgaben leisten musst.
  • Abwechslung: Die Kombination aus Teilzeitjob und Minijob kann für Abwechslung im Arbeitsalltag sorgen und neue Erfahrungen ermöglichen.

Allerdings gibt es auch Nachteile, die du berücksichtigen solltest, bevor du dich für eine solche Kombination entscheidest:

  • Zeitmanagement: Die Koordination von Teilzeitstelle und Minijob kann zu zeitlichen Herausforderungen führen – insbesondere, wenn beide Jobs unterschiedliche Arbeitszeiten und -orte haben.
  • Erholung: Durch die Erhöhung der Arbeitszeit durch einen Minijob besteht die Gefahr, dass die eigene Freizeit und Erholung darunter leiden.
  • Anspruch auf Sozialleistungen: Im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit kann der Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen sinken, wenn die Jobs einzeln betrachtet werden.

Arbeitszeit: Rahmenbedingungen und Grenzen

Wenn du einen Teilzeitjob und einen Minijob miteinander kombinierst, musst du verschiedene Aspekte in Bezug auf die Arbeitszeit beachten.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit und Pausenregelungen

In Deutschland darf die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit bei einer Vollzeitbeschäftigung 48 Stunden nicht überschreiten. Teilzeitkräfte arbeiten entsprechend ihres vertraglich vereinbarten Umfangs. Die Arbeitsstunden eines Minijobs werden zu denen der Teilzeit hinzugezählt, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Höchstarbeitszeit eingehalten wird. Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass du in der Kombination aus Teilzeit und Minijob keine Überstunden machst, die über das erlaubte Maximum hinausgehen.

Ebenso wichtig ist die Beachtung der Pausenregelungen. Nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Nach neun Arbeitsstunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du diese Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber oder bei zwei unterschiedlichen Arbeitsstellen verbringst.

Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen

Sei dir bewusst, dass es für spezielle Berufsgruppen, beispielsweise leitende Angestellte, Jugendliche, Schwangere, Stillende und Beschäftigte in bestimmten Branchen, von der Norm abweichende Arbeitszeitregelungen gibt. Diese Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt und können Einfluss auf die zulässige Arbeitszeit in der Kombination von Teilzeit und Minijob haben.

Steuern und Sozialversicherungen

Der folgende Abschnitt vermittelt dir einen grundlegenden Überblick über die Lohnsteuer, steuerliche Freibeträge und Sozialversicherungsbeiträge. Du erfährst, wie sich die Kombination beider Beschäftigungsverhältnisse finanziell auf dich auswirken kann.

Lohnsteuer und steuerliche Freibeträge

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland Steuerentlastungen, die sich wie folgt auf die steuerlichen Freibeträge auswirken:

  • Der Grundfreibetrag steigt von 10.908 Euro auf 11.784 Euro.
  • Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 6.024 Euro auf 6.612 Euro.
  • Die Anpassungen dieser Freibeträge finden aufgrund von Inflation und steigenden Regelbedarfen im Jahr 2024 statt.

Wie stark die Entlastungen einzelne Einkommensgruppen und Familienkonstellationen betreffen, variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Generell profitieren Besserverdienende mehr von den Entlastungen. Da der Grundfreibetrag jedoch auch steigt, sollten alle eine Veränderung bemerken.

Sozialversicherungsbeiträge

Je nachdem, ob du als Teilzeitbeschäftigter sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei bist, fallen unterschiedliche Beitragszahlungen zur Sozialversicherung an. In der Regel sind die meisten Teilzeit-Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, während Minijobber sozialversicherungsfrei sind. Ausnahmen bilden allerdings Minijobber mit mehreren Minijobs, die unter Umständen gemeinsam betrachtet sozialversicherungspflichtig sein können.

Als Arbeitnehmer obliegt es dir, deinem Arbeitgeber für die Anmeldung bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Dies gewährleistet eine korrekte Abführung der Beiträge und vereinfacht den Vorgang für beide Seiten.

Teilzeit und Minijob: So hältst du die Balance
Gern darfst du diese Infografik auf deiner Website einbinden.

Besonderheiten bei mehreren Minijobs

Es kann vorkommen, dass du neben einer Teilzeitbeschäftigung auch eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben möchtest. In diesem Fall musst du bestimmte Regelungen und Grenzen beachten, vor allem im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht.

Grenzen und Regelungen für Minijobber mit mehreren Jobs

Wenn du zusätzlich zu einer Teilzeittätigkeit mehrere Minijobs ausübst, gibt es einige Aspekte, die du berücksichtigen solltest:

  • Die Kombination von Teilzeit- und Minijob ist zulässig, solange die Gesamtverdienstgrenze aller geringfügigen Beschäftigungen 538 Euro pro Monat nicht überschreitet.
  • Überschreitest du jedoch mit mehreren Minijobs die 538-Euro-Grenze, entfällt die Sozialversicherungsfreiheit und du musst auch für deine Minijobs Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
  • Teile deinen Arbeitgebern in den Minijobs mit, dass du bereits eine Hauptbeschäftigung hast. So können sie bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge deinen Status als Arbeitnehmer korrekt einordnen.

Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht

Wenn du neben deiner Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausübst und die 538-Euro-Grenze überschreitest, hat dies folgende Konsequenzen für die Sozialversicherung:

  • Alle deine Minijobs werden zusammengefasst und als eine einzige Beschäftigung betrachtet.
  • Die Sozialversicherungsfreiheit der Minijobs entfällt, und du wirst auch für diese Tätigkeiten voll sozialversicherungspflichtig.
  • Es müssen Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung entrichtet werden. Die Höhe der Beiträge orientiert sich an deinem Gesamteinkommen.
  • Um doppelte Beitragszahlungen zu vermeiden, informiere bei Überschreiten der 538-Euro-Grenze eine sogenannte Minijobzentrale über deine Arbeitgeber. Diese wird dann die Abrechnung koordinieren und an die jeweiligen Sozialversicherungsträger weiterleiten.

Kurzfristige Beschäftigung neben Minijob und Teilzeit

Ob als zusätzliche Einnahmequelle oder zur Überbrückung zwischen zwei Jobs: Eine kurzfristige Beschäftigung oder ein Midijob kann eine interessante Ergänzung zu Minijob und Teilzeit darstellen. In diesem Kapitel erklären wir die wichtigsten Aspekte, die bei einer kurzfristigen Beschäftigung zu beachten sind.

Definition und Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung zeichnet sich durch ihre begrenzte Dauer aus. Damit eine Tätigkeit als solche gilt, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Beschäftigung darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern.
  • Die Tätigkeit muss gelegentlich ausgeübt werden und darf keine regelmäßige Wiederkehr aufweisen. Eine klar erkennbare Abgrenzung zu Minijob, Teilzeit- oder Midijob ist daher erforderlich.

Werden diese Anforderungen erfüllt, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor. Diese kann neben einem Minijob und einer Teilzeitstelle ausgeübt werden, solange die maximalen Arbeitszeitgrenzen – in der Regel 48 Stunden pro Woche – nicht überschritten werden. Achte auch darauf, dass sich der jeweilige Arbeitsbeginn gut miteinander vereinbaren lässt.

Steuer- und Sozialversicherungspflicht bei kurzfristiger Beschäftigung

Wie bei jeder Erwerbstätigkeit müssen auch bei kurzfristigen Beschäftigungen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigen:

  • Lohnsteuer: Grundsätzlich ist eine kurzfristige Beschäftigung lohnsteuerpflichtig. Allerdings kann ein Freibetrag geltend gemacht werden. Wenn bereits ein Minijob (538-Euro-Job) oder ein Teilzeitjob ausgeübt wird, wird der Jahresfreibetrag für die Lohnsteuer auf die verschiedenen Jobs verteilt.
  • Sozialversicherung: Bis zu den oben genannten Grenzen (3 Monate oder 70 Arbeitstage) ist eine kurzfristige Beschäftigung in der Regel sozialversicherungsfrei. Dies betrifft die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung.

Fazit: Kombinierter Nutzen bei Teilzeit und Minijob

Die Kombination aus Teilzeit und Minijob wird durch entsprechende gesetzliche Regelungen ermöglicht. Dadurch ergeben sich Vorteile wie zusätzliches Einkommen und flexible Arbeitsgestaltung, sofern die festgelegten Grenzen bezüglich der Arbeitszeit und des Verdienstes eingehalten werden.

Im Folgenden möchten wir dich an die wichtigsten Aspekte dieses Themas erinnern:

  • Arbeitszeitregelung: Es ist wichtig, die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit und die Pausenregelungen einzuhalten, um rechtliche Folgen abzuwenden und deine Gesundheit zu schützen.
  • Verdienstgrenzen: Habe dein Einkommen aus Minijobs stets im Blick und achte darauf, die monatliche Verdienstgrenze nicht zu überschreiten, um den sozialversicherungsfreien Status beizubehalten.
  • Sozialversicherung: Bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen solltest du dich über die Sozialversicherungspflicht informieren, um eine korrekte Beitragserhebung sicherzustellen.

Nutze dein Wissen nun, um deine Arbeitssituation deinen Vorstellungen entsprechend zu gestalten und die Flexibilität zu nutzen, die dir diese Kombination bietet.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Nachstehend werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet.

Quellen:

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