Gewerbe rückwirkend anmelden? Das musst du 2024 beachten

Von Thomas Sesli, geprüft durch Melina Wandler (zertifizierte Lektorin)
Aktualisiert am 25.04.2024 | Lesezeit ca. Min.

Die Notwendigkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden, ergibt sich, wenn man bereits mit der Geschäftstätigkeit begonnen, aber noch keine offizielle Anmeldung vorgenommen hat. In diesem Artikel erhältst du ausführliche Informationen darüber, welche Voraussetzungen im Jahr 2024 zu beachten sind, um diesen Prozess korrekt durchzuführen und negative Konsequenzen zu vermeiden.

Diese Themen werden wir in unserem Beitrag behandeln:

  • Rechtliche Grundlagen und mögliche Bußgelder bei Versäumnissen
  • Abläufe und Zuständigkeiten bei rückwirkenden Gewerbeanmeldungen
  • Erforderliche Dokumente und anfallende Kosten

Im Folgenden findest du umfangreiche Informationen und nützliche Ratschläge, die dir helfen, dein Gewerbe erfolgreich rückwirkend anzumelden.

Bedingungen für die rückwirkende Gewerbeanmeldung

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen bestimmte Faktoren wie Fristen, Bußgelder und rechtliche Voraussetzungen berücksichtigt werden. Alle Details schauen wir uns jetzt an.

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Lesetipp

DU bist nur Kleingewerbetreibender? Dann ist diese Checkliste sicher hilfreich für dich: Ein Kleingewerbe anmelden: Die ultimative Checkliste für 2024

Fristen für die Gewerbeanmeldung

Bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist die fristgerechte Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde von großer Bedeutung. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen sind in der Gewerbeordnung verankert:

Laut § 14 GewO muss ein Gewerbe zeitgleich zur Tätigkeitsaufnahme angemeldet werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist zwar zulässig, jedoch können dadurch Kosten durch Bußgelder und etwaige Steuernachzahlungen entstehen, da laut Einkommensteuergesetz gewerbliche Einnahmen gesondert erfasst werden müssen. Bei Versäumnissen hinsichtlich der Gewerbeanmeldung kann zudem eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.

Geldbußen bei verspäteter Anmeldung

Wenn du die Anmeldung deines Gewerbes nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchführst, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Die Höhe der Geldbuße hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Dauer der Verspätung.

Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet wird. Zudem folgt ein Eintrag ins Gewerbezentralregister, das den Behörden Informationen für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zur Verfügung stellt.

In einigen Tätigkeitsfeldern ist zudem eine Gewerbeerlaubnis nötig. So wird zum Beispiel beim Reisegewerbe eine besondere Reisegewerbekarte benötigt. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben kommt zum Bußgeld für die verspätete Anmeldung zusätzlich ein Bußgeld für den Verstoß gegen die Erlaubnispflicht hinzu. Dieses kann in einigen Branchen bis zu 50.000 Euro betragen.

Verfahren zur rückwirkenden Gewerbeanmeldung

Die rückwirkende Gewerbeanmeldung ist ein wichtiger Prozess, um ein nicht rechtzeitig angemeldetes Gewerbe nachträglich offiziell zu registrieren. Dazu musst du die zuständigen Behörden kontaktieren, die erforderlichen Unterlagen bereitstellen und die anfallenden Kosten begleichen.

Zuständige Behörden

Als erste Anlaufstelle für die rückwirkende Gewerbeanmeldung dient das für dich zuständige Gewerbeamt. Du solltest persönlich oder schriftlich Kontakt aufnehmen und die Umstände, die zu der versäumten Anmeldung geführt haben, schildern.

Es kann sein, dass du aufgefordert wirst, eine schriftliche Erklärung abzugeben oder persönlich vorzusprechen. In beiden Fällen ist es essenziell, die Anmeldung schnellstmöglich nachzuholen, um eventuelle Geldbußen zu vermeiden.

Benötigte Dokumente

Bei der rückwirkenden Anmeldung deines Gewerbes sind einige Unterlagen und Angaben erforderlich. Dazu zählen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung, falls du nicht in der Gemeinde gemeldet bist, in der das Gewerbe angemeldet werden soll,
  • das Formular für die Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung, erhältlich bei der zuständigen Behörde inklusive Beiblatt,
  • falls nötig entsprechende Nachweise über berufsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen, zum Beispiel eine Handwerkskarte oder ein Meisterbrief.

Es ist möglich, dass die Behörde zusätzliche Unterlagen anfordert, um die rückwirkende Anmeldung zu ermöglichen und einen Gewerbeschein auszustellen. Daher solltest du darauf vorbereitet sein, relevante Informationen und Dokumente schnell zur Verfügung zu stellen, um den Anmeldeprozess zügig und reibungslos abzuwickeln und deine Gewerbekarte schnell in den Händen zu halten.

Anfallende Kosten

Die rückwirkende Gewerbeanmeldung geht in der Regel mit gewissen Kosten einher. Dazu gehören die Gebühren für die Bearbeitung sowie eventuell anfallende Säumniszuschläge oder Geldbußen.

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung variiert zwischen den Gemeinden und beträgt in der Regel 15 bis 65 Euro. Allerdings können aufgrund der verspäteten Anmeldung zusätzliche Kosten entstehen. Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde über die zu erwartenden Kosten zu erkundigen und diese zeitnah zu begleichen, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Rechtsformen und Gewerbeanmeldung

Bevor du deinen Betrieb gründest, ist es wichtig, die passende Rechtsform zu wählen. Diese Entscheidung hat nämlich Auswirkungen darauf, ob du verpflichtet bist, ein Gewerbe anzumelden oder nicht.

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Lesetipp

Freiberufler und Gewerbeanmeldung

Freiberufler unterscheiden sich von gewerbetreibenden Gründern hinsichtlich ihrer Tätigkeiten. Im Gegensatz zu Selbstständigen im Handel, Handwerk und Gewerbe müssen Freiberufler für die Ausübung ihrer Tätigkeit kein Gewerbe anmelden. Das Einkommensteuergesetz listet bestimmte Berufsgruppen als freie Berufe auf, beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten.

  • Freiberufler sind jedoch verpflichtet, ihr Unternehmen beim zuständigen Finanzamt anzumelden und eine Steuernummer zu beantragen.
  • Freiberufler müssen wie alle anderen Existenzgründer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER-System ausfüllen und an das Finanzamt weiterleiten. Online werden dazu Ausfüllhilfen und Beiblätter mit Erkärungen zur Verfügung gestellt.

Urproduktion und Gewerbeanmeldung

Nach der Gewerbeordnung ist die sogenannte Urproduktion, also der Verkauf selbsterzeugter landwirtschaftlicher Produkte am Erzeugerort kein Gewerbe und benötigt daher auch keine Gewerbemeldung. Dennoch muss die Urproduktion so wie die freiberuflichen Tätigkeiten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

Kleinunternehmerregelung

Gewerbetreibende Gründer und Selbstständige können von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Sie ermöglicht es dir, unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Voraussetzungen dafür sind:

  1. Der Umsatz im ersten Kalenderjahr der Tätigkeit beträgt voraussichtlich nicht mehr als 22.000 Euro.
  2. Im darauffolgenden Kalenderjahr wird der Umsatz nicht mehr als 50.000 Euro betragen.

Entscheidest du dich als Unternehmer für die Kleinunternehmerregelung, gilt Folgendes:

  • Auf deinen Rechnungen musst du keine Umsatzsteuer ausweisen.
  • Allerdings kannst du dadurch auch keine Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, musst du dennoch ein Gewerbe anmelden, falls deine Tätigkeit nicht freiberuflich ausgeübt wird.

Mehrfache und nebenberufliche Gewerbeanmeldung

Im Geschäftsleben kann es vorkommen, dass du mehrere oder ein nebenberufliches Gewerbe anmelden möchtest. Dabei gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen und rechtliche Aspekte zu beachten.

Anmeldung mehrerer Gewerbe

Wenn du mehrere gewerbliche Tätigkeiten ausüben willst, ist es wichtig zu wissen, dass für jeden Betrieb eine separate Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Geschäftsfelder können dabei miteinander verknüpft sein oder unabhängig voneinander agieren. Zu beachten ist, dass bei der Anmeldung mehrerer Gewerbe auch unterschiedliche Rechtsformen gewählt werden können.

Die Zuständigkeiten der Behörden variieren je nach Art der ausgeübten Tätigkeit. So benötigt beispielsweise die Anmeldung eines Handwerksbetriebs neben der Gewerbeanmeldung auch eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer. Andere Gewerbe (ausgenommen landwirtschaftliche) gehören automatisch der Handelskammer an.

Auch hier ist eine korrekte und rechtzeitige Anmeldung jedes Gewerbes unerlässlich, um Geldbußen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Nebenberufliche Gewerbeanmeldung

Wer sich neben dem Hauptberuf selbstständig machen möchte, kann dies durch eine nebenberufliche Gewerbeanmeldung tun. Der Anmeldeprozess erfolgt dann parallel zur hauptberuflichen Tätigkeit.

Die Anmeldung eines Nebengewerbes unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einer regulären Gewerbeanmeldung. Dabei sind jedoch einige Aspekte zu berücksichtigen:

  • Begrenzung der Arbeitszeit: Achte darauf, dass die Arbeitszeit im Nebengewerbe nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs in Anspruch nimmt.
  • Meldung an den Arbeitgeber: In vielen Fällen ist eine Anzeige des Nebengewerbes beim Arbeitgeber notwendig. Zwar besteht keine gesetzliche Verpflichtung, jedoch kann es in deinem Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung geben. Daher ist es ratsam, dies im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu klären.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Solange das Nebengewerbe nicht zur Haupteinnahmequelle wird, bleibt die sozialversicherungsrechtliche Absicherung in deinem Hauptberuf bestehen.

Wichtig ist, auch die nebenberufliche Gewerbeanmeldung rechtzeitig, korrekt und vollständig durchzuführen, um möglichen Bußgeldern oder Steuernachzahlungen vorzubeugen.

Rückwirkende Gewerbeanmeldung: 4 Tipps zur reibungslosen Anmeldung
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Gewerbeabmeldung und -ummeldung

Wenn du dein Gewerbe aufgeben möchtest, ist eine Gewerbeabmeldung nötig. Auch diese kann unter bestimmten Umständen rückwirkend erfolgen. Wer hingegen seinen Firmensitz verlegen oder sein Geschäftsfeld verändern möchte, muss sein Gewerbe ummelden. Hier sind ebenfalls rechtliche Fristen zu beachten.

Rückwirkende Gewerbeabmeldung

Grundsätzlich kannst du ein Gewerbe rückwirkend abmelden, aber dabei musst du einige Besonderheiten berücksichtigen. Der entscheidende Faktor ist der Zeitpunkt, zu dem du deine gewerbliche Tätigkeit tatsächlich eingestellt hast. Achte darauf, die Abmeldung fristgerecht durchzuführen, um möglichen Strafzahlungen und Problemen mit den Behörden entgegenzuwirken.

Wenn du eine rückwirkende Abmeldung beantragen möchtest, müssen triftige Gründe vorhanden sein, die das Versäumnis der rechtzeitigen Abmeldung erklären. In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zur Unterstützung hinzuziehen.

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, beispielsweise bei einem Umzug, einer Änderung der Rechtsform, bei Veränderungen im Leistungsspektrum oder im Falle von zulassungs- und überwachungsbedürftigen Berufen.

Die Fristen für eine Gewerbeummeldung können sich je nach Bundesland und von Stadt zu Stadt unterscheiden. Für eine rückwirkende Gewerbeummeldung gilt als Faustregel eine Frist von vier Wochen. Wer die Ummeldung nicht innerhalb dieser Frist vornimmt, handelt ordnungswidrig und riskiert damit ein Bußgeld.

Fazit: Rückwirkende Gewerbeanmeldung 2024

Die rückwirkende Gewerbeanmeldung ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch gibt es einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, um mögliche Bußgelder und Probleme zu vermeiden. Wenn du dein Gewerbe nachträglich anmelden möchtest, achte auf die Fristen und informiere dich rechtzeitig über die Voraussetzungen.

Folgende Punkte sind im Zuge der rückwirkenden Anmeldung besonders relevant:

  • Rechtsgrundlage: Gemäß § 14 GewO muss ein Gewerbe zeitgleich zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit angemeldet werden. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu Geldbußen von bis zu 1.000 Euro führen.
  • Verfahren: Um dein Gewerbe rückwirkend anzumelden, kontaktiere zunächst die zuständige Behörde und halte die erforderlichen Unterlagen bereit. Informiere dich außerdem über die anfallenden Gebühren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Setze das im Artikel erworbene Wissen gezielt für dein eigenes Geschäftsprojekt ein und lege so den Grundstein für einen reibungslosen Start in die Selbständigkeit im Jahr 2024. Nutze bei Unklarheiten die Hilfe von Experten wie Anwälten oder Steuerberatern und konsultiere rechtzeitig die zuständigen Behörden. Dadurch minimierst du rechtliche Schwierigkeiten und förderst den Erfolg deines Unternehmens.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Antworten zu häufig auftretenden Fragen sind im Folgenden aufgeführt.

Quellen:

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