Einzelunternehmen: Definition, Rechtsform & die wichtigsten Vor- und Nachteile

Von Thomas Sesli
Aktualisiert am 19.04.2024 | Lesezeit ca. Min.

Du denkst darüber nach, ein Einzelunternehmen zu gründen? Wir wappnen dich mit dem dafür notwendigen Wissen.

Die wichtigsten Eigenschaften, rechtliche Grundlagen sowie die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens findest du hier kompakt dargestellt.

In diesem Beitrag erwarten dich wertvolle Informationen zu folgenden Themen:

  • Definition und Schlüsselbegriffe rund um die Rechtsform des Einzelunternehmens
  • Haftungsrisiken und rechtliche Verpflichtungen für den Unternehmer
  • Ein Vergleich verschiedener Rechtsformen und ihre Auswirkungen auf dein Geschäft

Lies weiter! Ein fundiertes Verständnis dieser Aspekte wird dich unterstützen, eine informierte Entscheidung für deine Unternehmensgründung zu treffen und möglichen Fallstricken aus dem Weg zu gehen.

Einzelunternehmen: Definition und Rechtsform

Wenn du ganz allein und ohne andere Personen als Unternehmer tätig bist, dann bist du Einzelunternehmer. Das trifft auf den Kaufmann oder selbstständigen Kleingewerbetreiber zu. Die Abgrenzung zwischen beiden erklären wir im Folgenden näher und erläutern die damit verbundene Rechtsform und Haftung.

Die Grundlagen des Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmer trifft sämtliche geschäftliche Entscheidungen selbst. Damit trägt der Inhaber die volle persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb.

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet nach zwei Arten von Einzelunternehmen: Kaufleute nach § 1 Abs. 1 oder § 2 HGB und Kleingewerbetreibende bzw. Freiberufler gemäß § 1 Absatz 2 HGB.

  • Kaufmann: Ein Kaufmann betreibt einen gewerblichen Handelsbetrieb und meldet dieses an. Handelsgeschäfte, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich als kaufmännisch gelten, gehören zu seinem Tätigkeitsfeld. Begrifflich bedingt unterliegt der Kaufmann in seinem Handeln dem Handelsrecht.
  • Kleingewerbetreibende: Im Gegensatz zu Kaufleuten gelten sie im Sinne des Handelsrechts nicht als kaufmännisch tätig. Daher unterliegen sie nicht den Pflichten zur Bilanzierung nach handelsrechtlichem Maßstab oder der Eintragung ins Handelsregister, obwohl ebenso eine Gewerbeanmeldung besteht.
  • Freiberufler: Freiberufler betreiben hingegen ein nicht-gewerbliches Einzelunternehmen. Doch Vorsicht: Dieser Titel steht dir nur zu, wenn du einer bestimmten Berufsgruppe angehörst. Das können zum Beispiel steuer- und wirtschaftsberatende oder sprach- und informationsvermittelnde Berufe sein.

Rechtsform und Haftung im Einzelunternehmen

Ein einzelner Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt, folgt den handelsrechtlichen Vorschriften und trägt die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" (e. K.). Dazu gehört auch, dass der Geschäftsbetrieb im Handelsregister anzumelden ist und der Kaufmann damit berechtigt ist, eine Firma zu führen. Da der Inhaber als sogenannter Vollkaufmann gilt, haftet er persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für Geschäftsverbindlichkeiten.

Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind zwar von der Eintragungspflicht im Handelsregister sowie den handelsrechtlichen Vorgaben ausgenommen, jedoch haften auch sie mit ihrem gesamten Privatvermögen für geschäftliche Verbindlichkeiten. Kleingewerbetreibende sind außerdem nicht dazu berechtigt, eine Firma zu führen.

Daher tragen Kleingewerbe auch nur eine Geschäftsbezeichnung. Diese setzt sich üblicherweise aus dem Familiennamen des Inhabers, gegebenenfalls unter Kombination mit der Art der Geschäftstätigkeit zusammen. Zum Beispiel "Mustermann Baustoffe".

Wichtig: Ausgedachte Namen (Fantasienamen) dürfen nicht bei einem Kleingewerbe verwendet werden, da sie nur bei Firmennamen zulässig sind, die einen Eintrag im Handelsregister haben. Zudem muss die Geschäftsbezeichnung klar einer spezifischen Person zugeordnet werden.

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Lesetipp

Was musst du bei der Bezeichnung deines Unternehmens beachten? Rechtliche Vorgaben und Beispiele findest du hier:

Firmenbezeichnung: Namenstipps und rechtliche Vorgaben für dein Unternehmen

Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens

Um dir bei der Entscheidung zu helfen, haben wir für dich die verschiedenen Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens näher beleuchtet.

Vorteile eines Einzelunternehmens

Einzelunternehmen bieten für den Kleingewerbetreibenden und dem Kaufmann (e. K.) eine Reihe von interessanten Vorteilen:

  • Kein Mindestkapital oder Startkapital erforderlich: Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der Unternehmergesellschaft oder GmbH müssen Kleingewerbetreibende und Kaufleute bei der Gründung eines Einzelunternehmens keine finanziellen Mittel nachweisen.
  • Einfache Gründung und geringe Gründungskosten: Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und kostengünstig – eine Anmeldung beim Gewerbeamt genügt und ist innerhalb eines Tages – für Kaufleute bis zu 2 Wochen – erledigt. Bei Kleingewerbetreibenden reicht dies sogar ganz ohne Eintrag ins Handelsregister aus. Jedoch ist die Mitgliedschaft in IHK bzw. HWK für Kleingewerbetreibenden sowie Kaufleute Pflicht.
  • Keine Publizitätspflicht: Kleingewerbetreibende müssen keine veröffentlichten Jahresabschlüsse vorlegen, was die Verwaltung und den Datenschutz erleichtert. Kaufleute allerdings schon.
  • Flexible Gewinnverwendung: Der gesamte Gewinn des Einzelunternehmens steht dem Inhaber zur Verfügung, ohne dass er die Zustimmung anderer Personen einholen muss.
  • Vereinfachte Buchführungspflicht: Solange der Jahresumsatz unter bestimmten Grenzen gemäß § 241a HGB liegt, besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung. Kleingewerbe und Kaufleute kommen hier also mit der einfachen Buchführung aus, wenn der Umsatz unter 800.000 Euro und der jährliche Gewinn unter 80.000 Euro liegt.

Nachteile eines Einzelunternehmens

Einzelunternehmen bringen jedoch auch einige Nachteile mit sich, die man berücksichtigen sollte:

  • Unbeschränkte Haftung: Sowohl Kaufmann als auch Kleingewerbetreibende haften mit ihrem gesamten Betriebsvermögen und Privatvermögen für Schulden und Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens. Dieses Haftungsrisiko ist höher als bei Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung generell auf das Firmenvermögen begrenzt ist.
  • Solidaritätszuschlag: Einzelunternehmer müssen auf ihren Gewinn einen Solidaritätszuschlag zahlen. Seit 2021 fällt dieser für Einzelunternehmer zwar weg, aber nur, wenn die Gewinneinkünfte unterhalb der Freigrenze liegen. In der Milderungszone wird er schrittweise an den vollen Zuschlag von 5,5 % angehoben.
  • Abhängigkeit von einer Person: Der Erfolg des Einzelunternehmens ist stark von den Fähigkeiten und der Verfügbarkeit des Inhabers abhängig, was das Unternehmen anfälliger für Ausfälle machen kann.

Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens im Überblick

Aspekt Vorteil Nachteil
Gründung und Kapital Kein Mindestkapital erforderlich, einfache Gründung, geringe Gründungskosten -
Haftung - Unbeschränkte Haftung, Haftungsrisiko für Betriebsvermögen und Privatvermögen
Gewinnverwendung Flexible Gewinnverwendung, keine Zustimmung anderer Personen erforderlich -
Buchführung und Veröffentlichungspflicht Keine Publizitätspflicht, vereinfachte Buchführungspflicht bei geringem Jahresumsatz -
Solidaritätszuschlag - Zahlung des Solidaritätszuschlags auf den Gewinn
Abhängigkeit von einer Person - Unternehmenserfolg stark von Inhaber abhängig, Anfälligkeit für Ausfälle

Gründung eines Einzelunternehmens: Schritt-für-Schritt

Wenn du darüber nachdenkst, selbstständig zu werden und ein Einzelunternehmen zu gründen, halten wir für dich die wichtigsten Schritte parat, die du beachten solltest.

  1. Anmeldung beim Gewerbeamt: Hier trägst du als Inhaber des zukünftigen Unternehmens deine gewerbliche Tätigkeit ein. Achte darauf, dass du alle persönlichen Daten, wie Name, Geburtsdatum und Adresse korrekt und vollständig angibst. Außerdem musst du Informationen zu deinem Unternehmen, wie die Art des Gewerbes und den dazugehörigen Tätigkeitsbereich, bereitstellen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Gewerbeschein. Freiberufler müssen dies nicht tun.
  2. Unternehmensbezeichnung: Achte jedoch darauf, dass der Name nicht irreführend oder schon durch Dritte geschützt ist. Oft besteht der Unternehmensname von Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern aus Vor- und Nachnamen des Inhabers (zum Beispiel Max Mustermann Haustechnik). Kaufleute können aber auch einen Fantasienamen verwenden.
  3. Eintrag ins Handelsregister: Bedenke, dass ein Handelsregistereintrag für Einzelunternehmen nicht zwingend nötig ist, solange du nicht als Kaufmann tätig bist. Die Mitgliedschaft in IHK bzw. HWK für Kleingewerbetreibenden sowie Kaufleute ist Pflicht. Dies gilt nicht für Freiberufler.
  4. Eröffnung eines Bankkontos: Um einen klaren Überblick über die Finanzen des Unternehmens zu bewahren und deine Geschäfte sachgemäß abzuwickeln, ist die Eröffnung eines separaten Bankkontos empfehlenswert. Viele Banken bieten spezielle Geschäftskonten für Einzelunternehmer an, die den Bedürfnissen kleiner Unternehmen gerecht werden. Es lohnt sich, die Konditionen verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen, um das geeignete Konto für dein Unternehmen zu finden.

Steuerliche Besonderheiten und Buchhaltung im Einzelunternehmen

Kaufleute, Kleingewerbetreibende, Freiberufler – sie alle fallen unter die Einkommensteuerpflicht. Im Folgenden erhältst du einen Überblick über die wichtigsten Steuern und die damit verbundenen Pflichten für Einzelunternehmer.

Umsatz- und Gewerbesteuer im Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer begegnest du verschiedenen Steuerarten. Zum einen ist die Umsatzsteuer relevant, die Lieferungen und Leistungen betrifft, welche dein Unternehmen erbringt. Beispielsweise entrichtest du die Umsatzsteuer auf den erzielten Umsatz, welche du anschließend beim Finanzamt melden und abführen musst. Im Gegenzug darfst du die bei Geschäftseinkäufen gezahlte Vorsteuer geltend machen.

Zudem spielt die Gewerbesteuer eine Rolle, insbesondere wenn der erwirtschaftete Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit einen bestimmten Freibetrag übersteigt: 24.500 Euro. Die Kombination aus Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbeertrag und dem Hebesatz der zuständigen Gemeinde bildet die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer.

Im Hinblick auf die Einkommensteuer ist es wichtig zu wissen, dass der Gewinn aus dem Einzelunternehmen zusammen mit dem privaten Einkommen versteuert wird. Je nach Steuersatz kann zusätzlich der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer fällig werden.

Buchhaltungspflichten und -optionen

Recap: Solange der Jahresumsatz unter 800.000 Euro bzw. der Jahresgewinn unter 80.000 Euro gemäß § 241a HGB liegt, besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung. Kleingewerbe und Kaufleute kommen hier also mit der einfachen Buchführung aus.

Dazu zählen die regelmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle, die detaillierte Dokumentation von Betriebs- und Privatvermögen sowie die fristgerechte Bilanzerstellung.

Du hast dabei verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder die Bilanzierung. Die Wahl des geeigneten Verfahrens hängt von deinen individuellen Bedürfnissen und Anforderungen ab.

Bei der Buchführung ist es essenziell, die gesetzlichen Vorgaben und Fristen einzuhalten, um Bußgelder und Nachforderungen des Finanzamtes zu vermeiden. Es kann hilfreich sein, einen Steuerberater zur Unterstützung heranzuziehen oder Buchhaltungssoftware zu nutzen, um sowohl die Arbeitsabläufe rund um die Buchhaltung zu vereinfachen als auch korrekte Ergebnisse sicherzustellen.

Alternativen zur Rechtsform des Einzelunternehmens

Wenn du über die Gründung eines Unternehmens nachdenkst, stehen dir neben dem Einzelunternehmen zahlreiche andere Rechtsformen zur Verfügung. Sie gliedern sich in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.

Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen zu verstehen, um die passende Option für dein Vorhaben auszuwählen. In diesem Abschnitt erfährst du mehr über die verschiedenen Rechtsformen und ihre jeweiligen Eigenschaften.

Rechtsformen mit unbegrenzter Haftung

Für Unternehmer, die bereit sind, persönlich für die Schulden des Unternehmens einzustehen, eignen sich Rechtsformen mit unbegrenzter Haftung.

Zu den wichtigsten Rechtsformen dieser Kategorie zählen:

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Bei dieser Personengesellschaft sind mindestens zwei Gesellschafter beteiligt, die mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Eine KG setzt sich aus mindestens einem Komplementär, der unbeschränkt haftet sowie mindestens einem Kommanditisten zusammen, der lediglich für seine Einlage haftet.

Rechtsformen mit begrenzter Haftung

Wenn du dein persönliches Vermögen durch eine Haftungsbeschränkung schützen möchtest, hast du die Möglichkeit, eine Rechtsform mit begrenzter Haftung zu wählen.

Einige der gängigsten Rechtsformen in diesem Bereich sind:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Diese Kapitalgesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass die Gesellschafter nur in Höhe ihrer Stammeinlage haften. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro.
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG): Die UG ist eine interessante Option für Gründer mit geringerem Kapital, da lediglich ein Stammkapital von 1 Euro erforderlich ist. Es handelt sich dabei um eine Variante der GmbH.
  • Aktiengesellschaft (AG): Die AG ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft, allerdings mit höheren finanziellen Anforderungen und strengeren Regelungen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und das Mindeststammkapital muss 50.000 Euro erfassen.

Vergleich verschiedener Rechtsformen

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollten verschiedene Faktoren wie Haftung, Finanzierung und Mitwirkung der Gesellschafter berücksichtigt werden. Um dir einen besseren Überblick zu geben, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt, die die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen aufzeigt.

Rechtsform Haftung Mindeststammkapital Organisationsstruktur
Einzelunternehmen Unbeschränkt mit Privatvermögen - Einzelunternehmer trifft alle Entscheidungen
OHG Unbeschränkt mit Privatvermögen aller Gesellschafter - Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung durch Gesellschafter
KG Komplementär unbeschränkt, Kommanditist beschränkt - Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung durch Komplementär
GmbH Beschränkt auf Stammeinlage 25.000 Euro Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung durch Geschäftsführer
UG Beschränkt auf Stammeinlage 1 Euro Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung durch Geschäftsführer
AG Beschränkt auf Aktienkapital 50.000 Euro Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat

Fazit: Das Einzelunternehmen als Rechtsform – Chancen und Risiken

Das Einzelunternehmen genießt unter Selbstständigen an großer Beliebtheit, nicht zuletzt aufgrund seiner unkomplizierten Gründung und geringen Gründungskosten. Jedoch ist diese Rechtsform auch mit einer unbeschränkten Haftung für den Inhaber verbunden und kann dem Solidaritätszuschlag unterliegen.

Fassen wir zusammen:

  • Haftung: Als Inhaber eines Einzelunternehmens haftet man unbeschränkt mit dem persönlichen Vermögen für sämtliche Verbindlichkeiten des Geschäftsbetriebs.
  • Vorteile: Attraktiv an dieser Rechtsform sind die einfache Gründung, die flexible Gewinnverwendung und eine vereinfachte Buchführung.
  • Nachteile: Demgegenüber stehen die unbeschränkte Haftung, die Pflicht zur Zahlung des Solidaritätszuschlags sowie die Abhängigkeit des Erfolgs von den Fähigkeiten des Inhabers.

Die richtige Rechtsform für das eigene Unternehmen ist ein entscheidender Faktor für den geschäftlichen Erfolg. Daher sollte die Entscheidung für oder gegen ein Einzelunternehmen sorgfältig aufgrund der eigenen Ziele, der Risikobereitschaft und persönlichen Verantwortung getroffen werden.

FAQ

Häufig auftretende Fragen und ihre Antworten sind im Folgenden zusammengefasst.

Quellen:

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