Firmenbezeichnung: Namenstipps und rechtliche Vorgaben für dein Unternehmen

Von Thomas Sesli, geprüft durch Melina Wandler (zertifizierte Lektorin)
Aktualisiert am 12.04.2024 | Lesezeit ca. Min.

Der Firmenname ist das Aushängeschild eines Unternehmens. Er sollte einprägsam, verständlich und prägnant sein und dabei natürlich alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

In diesem Artikel geben wir dir hilfreiche Anregungen, Tipps und Empfehlungen, wie du eine überzeugende Firmenbezeichnung findest, die nicht nur im Gedächtnis bleibt, sondern auch begeistert, ohne dabei rechtliche Vorgaben zu missachten.

Du erfährst:

  • was der Unterschied zwischen Firma, Unternehmen und Geschäft ist,
  • wie die Namensfindung für Einzelunternehmen und Kleingewerbe ablaufen kann und
  • welche rechtlichen Vorgaben und Schutzrechte für die Firmenbezeichnung es zu beachten gibt.

Unterscheidung: Firma, Unternehmen und Geschäft

Um die richtige Benennung für dein Unternehmen auszuwählen, ist es zunächst wichtig, die Unterschiede zwischen verschiedenen Termini zu kennen, die (fälschlicherweise) oft synonym verwendet werden.

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Lesetipp

Die Wahl der Rechtsform ist ganz entscheidend für den weiteren Verlauf der Namensfindung. Wenn du hier noch unsicher bist, ist dieser Artikel für dich: GmbH oder UG? Eine Entscheidungshilfe für 2024

Definition Firma

Die Firma ist ein rechtlich geschützter Name.

Unter dem Firmennamen ist ein Kaufmann im Handelsregister eingetragen, hat damit immer einen Rechtsformzusatz (z. B. GmbH) und nimmt am Rechtsverkehr teil. Dieser kann aus einem sinnvollen Fantasienamen (d. h. einem ausgedachten Namen), dem Vor- und Zunamen des Inhabers, der Firma oder einer Kombination aus diesen bestehen.

Beispielsweise "Max Autowerkstatt GmbH" oder "Flora Floristik OHG".

Der Firmenname dient zur Identifikation und Abgrenzung von anderen Unternehmen und sollte daher Unterscheidungskraft besitzen, also nicht zu allgemein gehalten sein und sich von anderen Firmennamen abheben.

Definition Unternehmen

Das Unternehmen ist das, was mit dem Firmennamen bezeichnet wird.

Die Bezeichnung "Unternehmen"ist der rechtliche Rahmen, unter dem es am Geschäftsverkehr teilnimmt und extern auftritt. Dies ist die Einheit von Gegenständen bzw. Personal und beschreibt ihre Leistungserstellung.

Beispielsweise repariert Max in "Max Autowerkstatt GmbH" Fahrzeuge, bietet dies als Leistung an und bezahlt für diese Arbeit seine Mitarbeiter.

Definition Geschäftsbezeichnung

Die Geschäftsbezeichnung ist der schmückende Wahlname zum Firmennamen.

Eine Geschäftsbezeichnung, oder auch Etablissementbezeichnung genannt, wird auf Geschäftsbriefen, Rechnungen sowie anderen schriftlichen Dokumenten verwendet und hat eine werbewirksame Funktion, die die Tätigkeit des Unternehmens unterstreicht.

Beispielsweise "Maxis Videothek AG" oder "Erikas Modeschmuckvertrieb".

Die Geschäftsbezeichnung sollte angesichts ihrer Bedeutung für die Kommunikation mit Kunden zur Zielgruppe und dem Tätigkeitsfeld des Unternehmens passen.

Namenstipps für Einzelunternehmen

Die Wahl eines einprägsamen und passenden Firmennamens ist entscheidend für den Erfolg deines Einzelunternehmens. Um einen gelungenen Namen zu finden, solltest du verschiedene Aspekte berücksichtigen.

Kreativität und Einprägsamkeit

Firmennamen lassen sich in Personenfirmen, Fantasiefirmen und Sachfirmen einteilen. Eine Personenfirma trägt den Nachnamen des Inhabers samt einem branchenbezogenen Zusatz. Eine Fantasiefirma besteht wiederum aus einem Fantasienamen oder Fantasiebezeichnungen.

Eine Sachfirma benennt direkt den Geschäftsbereich. Berücksichtige bei der Namenswahl also folgende Punkte:

  • Wähle den Namen, der zu deinem Geschäft passt: einen Fantasienamen für den Einzigartigkeitsfaktor oder deinen Nachnamen für mehr Seriosität.
  • Überlege, ob der ausgewählte Name zum Image und Charakter deines Einzelunternehmens passt und welchen Eindruck er hinterlässt.
  • Achte darauf, dass der gewählte Name für die Zielgruppe ansprechend und leicht zu merken ist – einprägsame Firmierungen können zu etablierten Markennamen werden. So steht beispielsweise die Marke Tempo heute für das Taschentuch allgemein.

Geschäftsbereich und Zielgruppe

Dein Unternehmensname sollte sich an der Zielgruppe orientieren und einen Bezug zum Geschäftsbereich haben. Bedenke bei der Benennung deines Einzelunternehmens, dass sowohl Firmen- als auch Geschäftsname frei wählbar sind.

Achte dabei auf Folgendes:

  • Wähle einen Namen, der klar auf deinen Geschäftsbereich oder das Tätigkeitsfeld hinweist.
  • Entscheide dich für einen Namen, der für deine Zielgruppe leicht zu identifizieren und in Erinnerung zu behalten ist.

Einfachheit und Verständlichkeit

Komplizierte Namen erschweren es potenziellen Kunden, sich dein Einzelunternehmen zu merken und zu verstehen.

Um einen solchen Fall zu vermeiden, denke an:

  • eine leicht verständliche Schreibweise für deinen Firmennamen, die gut lesbar ist.
  • die Prüfung, ob der gewählte Name auch in verschiedenen Medien – wie Websites, Visitenkarten und sozialen Netzwerken – gut erkennbar ist.

Internationale Verwendbarkeit

Planst du, dein Einzelunternehmen später international zu führen oder Kunden aus dem Ausland zu gewinnen, sollte der Name auch international funktionieren.

Beachte dabei:

  • Wähle einen Namen, der in verschiedenen Sprachen leicht auszusprechen und zu verstehen ist.
  • Vermeide negative Assoziationen in anderen Kulturkreisen oder Sprachen.
  • Stelle die Verfügbarkeit von Domainnamen sowie Markenrechten im internationalen Kontext sicher.
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Lesetipp

Du brauchst Hilfe beim Brainstormen? Kein Problem! Hier sind hilfreiche Tipps und Strategien, um deiner Kreativität auf die Sprünge zu helfen: Kreativitätstechniken: 11 Methoden, die das Finden von Ideen und Lösungen vereinfachen

Rechtliche Vorgaben und Schutzrechte

Um bei deiner Firmierung Rechtskonformität und optimalen Schutz zu gewährleisten, sollten verschiedene Aspekte Berücksichtigung finden.

Überprüfung der Rechtmäßigkeit

Die Namenswahl für dein Einzelunternehmen unterliegt den Grundsätzen der Firmenwahrheit und Firmenklarheit. Stelle auch sicher, dass der Name zu deiner Rechtsform und Tätigkeit als Kaufmann passt.

  • Die Firmenwahrheit besagt, dass dein Firmenname keine irreführenden Informationen über dein Unternehmen beinhalten darf.
  • Die Firmenklarheit hingegen verhindert eine mögliche Verwechslung deines Firmennamens mit anderen auf dem Markt existierenden Firmen, indem sie Wert auf die Unterscheidbarkeit des Unternehmensnamens legt.

Die Gefahr einer Verwechslung birgt rechtliche Herausforderungen und kann den Erfolg deines Unternehmens mindern.

Marken- und Namensrecht

Zusätzlichen Schutz für deinen Firmennamen erlangst du, indem du ihn als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrierst. Dadurch erhältst du exklusive Rechte für die Nutzung des Namens im Rahmen deiner Geschäftstätigkeit und schützt dich vor möglichen Rechtsverstößen durch Dritte.

Eine erfolgreiche Markenanmeldung verhindert zudem, dass Außenstehende unberechtigterweise von deinem guten Ruf profitieren oder gar Schaden verursachen.

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Lesetipp

In unserem ausführlichen Artikel Markennamen schützen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Anfänger führen wir dich Schritt für Schritt durch den Prozess der Registrierung deiner Marke. Lies rein!

Handelsregistereintrag

Die Registrierung deines Einzelunternehmens erfolgt durch den Eintrag ins Handelsregister. Bei diesem Prozess werden sämtliche relevanten Informationen zu deinem Geschäft erfasst:

  • Geschäftsbezeichnung
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte Personen

Der Handelsregistereintrag ist notwendig, um die Rechtsfähigkeit deines Unternehmens zu gewährleisten und gleichzeitig vor unberechtigter Namensnutzung durch Dritte zu schützen. Bei bestimmten Rechtsformen wie beispielsweise einer Unternehmergesellschaft ist die Eintragung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Sollte dein Firmenname gegen geltendes Recht oder Schutzrechte Dritter verstoßen, können Konsequenzen wie Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen oder Haftung eintreten.

In solchen Fällen ist es ratsam, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Rechtsfolgen zu verhindern oder zumindest abzumildern. Eine sorgfältige Abwägung der rechtlichen Vorgaben bei der Namenswahl hilft, etwaige Verstöße von vornherein auszuschließen.

Firmenbezeichnung: 4 Tipps für die perfekte Wahl
Gern darfst du diese Infografik auf deiner Webseite einbinden.

Namensfindung für Kleingewerbe und Freiberufler

Freiberufler sowie Kleingewerbe müssen ihr Gewerbe nicht anmelden bzw. sich nicht im Handelsregister eintragen und haben daher auch keinen Anspruch auf einen Firmenzusatz (z. B. GmbH).

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Lesetipp

Wenn du dich gerade selbstständig machst und nicht mehr weißt, wo dir der Kopf steht, lass dir von unserem Guide helfen, nichts zu vergessen: Selbstständig machen: Die ultimative Anleitung für 2024

Wichtig: Ausgedachte Namen (Fantasienamen) dürfen nicht verwendet werden, da sie nur bei Firmennamen zulässig sind, die einen Eintrag im Handelsregister haben.

Eine überzeugende Namensfindung ist aber auch für Kleingewerbetreibende und Freiberufler wichtig, um sich erfolgreich am Markt zu positionieren, das Angebot an die Zielgruppe zu kommunizieren und sich von der Konkurrenz zu unterscheiden.

Sonderregelung für Kleingewerbe und Freiberufler

Für beide gilt:

  • Eigener Personenname: Vor- und Nachname des Inhabers bzw. Freiberuflers müssen enthalten sein. Sie können durch die Geschäftsbezeichnung ergänzt werden.
  • Geschäftsbezeichnung: Ein Zusatzhinweis auf die Branche, das Geschäft bzw. die Tätigkeit ist auch hier erlaubt. Besonders Freiberufler machen davon Gebrauch.

Beispielsweise "Max Mustermann, Architekt" oder "Erikas Modeschmuckvertrieb".

  • Fachbezeichnungen: Um die Geschäftsbezeichnung kreativer zu gestalten, kann auf Fachbegriffe oder Bezeichnungen aus dem jeweiligen Berufsfeld zurückgegriffen werden.

Beispielsweise "Text-&-Konzept-Agentur Mustermann".

Tipps für die Namensregistrierung

Der letzte Schritt vor der eigentlichen Benutzung deines Firmennamens besteht darin, diesen zu überprüfen und die Registrierung durchzuführen.

Überprüfung von Schutzrechten

Eine der ersten Aufgaben ist die Überprüfung möglicher Schutzrechte, bevor du deinen gewählten Firmennamen endgültig anwendest. Hierbei solltest du sicherstellen, dass die gewählte Unternehmensbezeichnung keine bestehenden Marken-, Patent- oder Namensrechte verletzt.

Zu beachten sind zudem alle Angaben im Firmenzusatz: So sollten auch Zusätze wie "Mustermann Unternehmergesellschaft" und der Rechtsformzusatz gründlich geprüft werden, da auch Personen in einer solchen Gesellschaft geschützt sein können.

Hilfe durch einen Patentanwalt oder Berater

Bei der Namensprüfung und der Eintragung ins Handelsregister kann die Inanspruchnahme von Experten wie Patentanwälten oder Beratern vorteilhaft sein. Diese Fachleute besitzen das nötige Know-how, um dir bei der Registrierung deines Firmennamens und der Prüfung existierender Schutzrechte wertvolle Hilfe zu bieten.

So kannst dich voll und ganz auf die erfolgreiche Gründung sowie Führung deines Einzelunternehmens konzentrieren, ohne einen rechtlichen Verstoß zu befürchten.

Fazit: Die Firmenbezeichnung darf kreativ sein, muss aber rechtlichen Vorschriften entsprechen

Ein passender Firmenname ist der erste Schritt bei der Gründung und kann wesentlich zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Daher sollte er sorgfältig gewählt und überprüft werden. Durch die Unterscheidung von Firma, Unternehmensbezeichnung und Geschäft kannst du einen einprägsamen und juristisch unbedenklichen Namen ermitteln. Berücksichtige sowohl kreative Gesichtspunkte als auch rechtliche Anforderungen, um dein Unternehmen bestmöglich zu präsentieren.

Was du in diesem Artikel gelernt hast:

  • Namenskategorien: Wähle aus Personenfirma, Fantasiefirma und Sachfirma die passende Option für dein Einzelunternehmen.
  • Rechtliche Vorgaben: Achte auf die Grundsätze zu Firmenwahrheit und Firmenklarheit, überprüfe etwaige Schutzrechte und erwäge eine Markenanmeldung.
  • Namensprüfung und Registrierung: Stelle sicher, dass der gewünschte Name verfügbar und rechtlich zulässig ist. Bei Bedarf kannst du auf die Unterstützung von Experten zurückgreifen.

Viel Erfolg!

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Folgend eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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