Google-Bewertungen löschen: So schützt du dein Unternehmen vor gegenstandsloser Kritik

Von Thomas Sesli
Aktualisiert am 05.01.2024 | Lesezeit ca. Min.

Du setzt dich täglich ohne Ausnahme dafür ein, dass deine Kunden zufrieden sind? Umso ärgerlicher ist es, wenn negative Google-Bewertungen das Image deines Unternehmens nachhaltig beschädigen und Interessenten abschrecken. Doch keine Sorge: In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du gegen ungerechtfertigte Kritik vorgehen kannst.

Du erfährst alles über:

  • Relevante Gesetze und Regelungen wie Google-Richtlinien und Meldeverfahren
  • Schnelle Schritte zur Löschung unangemessener Bewertungen und welche Voraussetzungen es dafür gibt
  • Präventive Maßnahmen, die dir zukünftig die Beanstandung ersparen

Anders als die Rezensenten solltest du als Unternehmensinhaber stets einen kühlen Kopf bewahren. Mit unseren Ratschlägen erlangst du die nötige Souveränität.

Was ist eine Rezension? Definition und Relevanz

Eine Rezension ist eine Meinungsäußerung, in der ein Nutzer seine Erfahrungen mit Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen teilt. Sie nimmt oft die Form einer Sternebewertung (von eins bis fünf) mit Textkommentar an.

Durch die prominente Platzierung in der Google-Suche sind Rezensionen für potenzielle Kunden essenziell, um dein Unternehmen einzuordnen. Oft genügen wenige Sekunden für einen guten oder schlechten ersten Eindruck.

Die enorme Wichtigkeit von Google-Bewertungen ist darüber hinaus hervorragend belegt. So geben 85 Prozent der Konsumenten an, dass sie Online-Rezensionen anderer Kunden vertrauen. Sogar 80 Prozent sind schon einmal wegen schlechten Beurteilungen zu einem anderen Anbieter gewechselt.

Wann ist eine Bewertung rechtswidrig und löschbar?

Da Bewertungen auf Google öffentlich sichtbar sind, können sie das Persönlichkeitsrecht einer Person oder den Schutz der geschäftlichen Ehre eines Unternehmens beeinträchtigen. Deshalb müssen Rezensionen deutschen Gesetzen und den Google-Richtlinien entsprechen.

Die typischen Verstöße dagegen führen wir nun auf.

Schmähkritik und Beleidigungen

Als Schmähkritik bezeichnet man eine herabwürdigende Äußerung, die keine sachliche Auseinandersetzung (zum Beispiel mit deinem Produkt) zum Ziel hat. Beleidigungen verletzen darüber hinaus die Ehre einer Person.

Wenn du in einer Bewertung auf Google mit Schmähkritik oder Beleidigungen konfrontiert wirst, handelt es sich um rechtswidrige Inhalte, die gelöscht werden können.

Rufschädigung und unwahre Tatsachenbehauptungen

Verleumdung ist eine falsche und üble Nachrede, die den Ruf einer Person schädigen soll. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind schlicht Aussagen, die objektiv nicht zutreffend sind. In beiden Fällen handelt es sich um rechtswidrige Äußerungen, die einen Grund zur Löschung darstellen.

Hassrede und nachweisbarer Rechtsverstoß

Hassrede beschreibt Äußerungen, die Personen oder Gruppen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder anderen Merkmalen abwerten und so den öffentlichen Frieden stören können. Ein nachweisbarer Rechtsverstoß liegt vor, wenn eine Bewertung gegen geltende Gesetze oder Richtlinien verstößt, zum Beispiel gegen Datenschutzvorschriften oder das Urheberrecht. Solche Bewertungen müssen ebenfalls gelöscht werden.

Es ist wichtig, in den genannten Fällen Maßnahmen zu ergreifen und die Löschung zu veranlassen. Nur so schützt du den eigenen Ruf sowie den fairen Wettbewerb!

So löschst du eine unangemessene Bewertung

In diesem Abschnitt wird erläutert, wie du unangemessene Google-Bewertungen löschen kannst. Hier werden verschiedene Schritte und Optionen vorgestellt, die du je nach Schweregrad anwenden kannst.

Selbsthilfe: Ansprache und Meldung bei Google

Zunächst kannst du versuchen, direkt mit dem Rezensenten zu kommunizieren und ihn zu bitten, die Bewertung zu entfernen. Oft ist der einfachste Weg zum Ziel eine freundliche, sachliche Diskussion mit dem Kritiker. Das geht natürlich nur, wenn du den Rezensenten aufgrund seines Namens zum Beispiel als einen deiner früheren Kunden wiedererkennst.

Wenn das nicht funktioniert, kannst du die Bewertung auch bei Google melden, indem du auf die drei Punkte neben der Bewertung klickst und "Rezension melden" auswählst. Danach füllst du ein kleines Formular aus. Google nimmt die Meldung entgegen und prüft, ob ein Richtlinienverstoß vorliegt. Unter anderem müssen Bewertungen authentisch, aussagekräftig und nicht irreführend sein.

Screenshot Google-Bewertung melden

Daraufhin wird Google die betreffende Bewertung prüfen und gegebenenfalls entfernen, wenn sie tatsächlich den Richtlinien widerspricht. Es ist wichtig zu beachten, dass das Prüfverfahren ein langwieriger Prozess sein kann und nicht immer erfolgreich ist.

Einschalten eines Anwalts und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung

Sollte die direkte Ansprache oder Meldung bei Google nicht zum Erfolg führen, kannst du einen Rechtsanwalt kontaktieren. Bist du rechtsschutzversichert, lohnt es sich, zunächst eine Deckungsanfrage zu stellen. Wenn du die Kostenübernahme zugesichert bekommst, wird der Anwalt beauftragt, gegen die unangemessene Bewertung vorzugehen.

Bei schweren Rechtsverstößen kannst du dich auch dafür entscheiden, eine Strafanzeige zu stellen.

Erfolgsaussichten und mögliche Kosten: Unbedingt Ersteinschätzung einholen

Die Erfolgschancen, eine unangemessene Bewertung durch einen Anwalt löschen zu lassen, können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Sie hängen von den Eigenschaften der Bewertung und der konkreten Rechtslage ab.

Gelingt die Löschung der Bewertung, können verschiedene Anwaltskosten entstehen. Diese variieren je nach persönlicher Qualifikation und Komplexität des Falls. Es ist immer ratsam, sich im Einzelfall von einem einschlägig erfahrenen Anwalt beraten zu lassen. Dabei kannst du auch die Kosten, die dir für diesen Fall entstehen könnten, in der Erstberatung schätzen lassen.

Negative Google-Bewertungen loswerden und vermeiden Infografik

Bewertungen löschen: Fallbeispiele und Rechtsprechung

Sehen wir uns nun zwei Beispiele aus der Rechtspraxis an. Sie veranschaulichen, wie weit Online-Bewertungen und Meinungsfreiheit gehen dürfen.

Das BGH-Urteil zum Bewertungsportal Spickmich

Das Bundesgerichtshofs-Urteil in Bezug auf das Bewertungsportal Spickmich ist ein wichtiges Beispiel in der deutschen Rechtsprechung bezüglich Online-Bewertungen. In diesem Fall ging es um die Zulässigkeit von Lehrerbewertungen auf der Plattform.

Das BGH entschied, dass solche Bewertungen grundsätzlich zulässig sind, solange sie sich auf die berufliche Leistung beziehen und keine persönlichen Beleidigungen enthalten. Dieses Urteil gab wichtige Leitlinien für die zukünftige Handhabung von Bewertungen im Internet – nicht nur für Lehrer, sondern auch für Unternehmen und andere Dienstleister.

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Prävention: Nie wieder ungerechte Kritik

Mit den folgenden Tipps sorgst du dafür, dass negative Google-Bewertungen gar nicht erst entstehen.

Kommunikationsstrategien und Kundenservice

Eine offene und klare Kommunikation mit deinen Kunden hilft, Missverständnisse zu vermeiden und Kritik zu minimieren. Schaffe Transparenz über Produkt- oder Dienstleistungsmerkmale und weise auf mögliche Einschränkungen hin. Stelle sicher, dass dein Kundenservice schnell erreichbar, freundlich und lösungsorientiert ist.

Umgang mit berechtigter Kritik und Lerneffekte

Niemand ist perfekt – und berechtigte Kritik kann ein wertvolles Feedback sein, um dein Angebot zu verbessern. Nimm sie ernst und arbeite an einer Lösung für das Problem.

Proaktive Nutzung von Bewertungen

Nutze Kundenbewertungen, um Stärken und Schwächen deines Angebots zu identifizieren und gezielte Verbesserungen vorzunehmen. Fordere zufriedene Kunden aktiv dazu auf, eine positive Bewertung abzugeben. So kann ein ausgewogenes Bild entstehen, das ungerechtfertigte Kritik in die richtigen Proportionen stellt.

Kurz gesagt: Durch transparente Kommunikation, einen guten Kundenservice, den konstruktiven Umgang mit Kritik und eine proaktive Nutzung von Bewertungen kannst du ungerechtfertigter Kritik entgegenwirken und die Kundenzufriedenheit insgesamt erhöhen.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.

FAQ

Hier gehen wir auf weitere Fragen zum Löschen von Google-Bewertungen ein.

Quellen:

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